Im III.Reich galten die 10 und 20 Markstücke eigentlich auch noch als Umlauffähig und Gesetzliches Zahlungsmittel.
Aber!
"Wer Goldmünzen im Nennwerte von 10 und 20 Mark neu erwirbt,ist verpflichtet,diese der Reichsbank anzubieten"
So war der Stand am 1.6.1937
Gruss Foxele