Zum Zitat: "Vergoldete Kursmünzen einschliesslich der 10€ -Euronen -Stücke verlieren durch diesen Eingriff ihre Eigenschaft als gültiges Zahlungsmittel .Mehr nicht.
Du kannst mit deinem Geld machen was du willst zB. mit blauem Nagellack anstreichen - allerdings kannst du damit kein Brötchen mehr kaufen"
Nein, genau das darfst du nicht! Da du rechtlich gesehen nur Eigentümer über den Wert bist, nicht aber über die Münze (gilt nur für Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel!), genau so ist es auch bei allen alltäglichen Geldscheinen und Münzen, und nach Deutschem Recht gemäß § 903 BGB nur der Eigentümer nach Belieben darüber verfahren kann und das bist nicht du!, stellt jede ungenehmigte Veränderung in Form, Aussehen etc..also auch das anstreichen mit Nagellack, eine Straftat dar, allerdings nicht wie angenommen eine Fälschung, denn da ist das in Umlauf bringen notwendig, sondern eine Sachbeschädigung nach $303 StGB !
Nur ist dabei der Vorsatz zu beachten, dir könnte die Münze ja auch in einen Farbtopf gefallen sein..smile!
Du kannst also z.B. auch nicht einfach einen 10 Euro Schein einfach verbrennen, vorsätzliche Sachbeschädigung nach §303 StGB hier eindeutig gegeben!, Im Gegesatz dazu wenn du den Schein in der Waschmaschine zerstört hast-kein Vorsatz, da dass deutsche Gesetzt keine fahrlässige Sachbeschädigung kennt!
Nur muß hier natürlich erst einmal die Strafvollzugsbehörde davon Kenntnis erlangen um dagegen vorgehen zu können und das scheint bei den vergoldenen Euros schon mal nicht geschehen zu sein!
Ich frage mich warum aber nicht!