Beiträge von bubu.m

    Osterhase


    Die Lieferzeiten begründet "ml-agentuer" mit den Besonderheiten der Transport-Versicherung. Ansonsten wird von dem Händler behauptet, daß die angeboteten Artikel sich in seinem Besitz befinden.


    Zum Thema Online-Auktionen, Kundenerwartungen und Lieferzeiten gibt es ein interessantes Urteil des Landgerichts Hamburg:


    "(...) Im Versandhandel sind Lieferfristen von wenigen Tagen - etwa von zwei bis fünf
    Tagen - die Regel. Wird diese Lieferfrist bei bestimmten Produkten wie z.B.
    Fernsehgeräten, überschritten, so erfolgt ein regelmäßiger Hinweis hierauf.
    Deshalb stellt es eine unerlaubte Täuschung dar, wenn eine Ware entgegen der
    Verbrauchererwartung erst nach 21 Werktagen geliefert wird bzw. der Kunde eine Bestätigung
    zur Lieferung in 15 Werktagen erhält. Bei Internetauktionen geht der Verbraucher
    von der sofortigen Lieferbarkeit präsenter Waren aus, so dass es eine Täuschung
    darstellt, wenn nicht präsente Waren versteigert werden."


    LG Hamburg, Az.: 315 O 376/00


    Quelle:


    http://www.versandhandelsrecht…ile&gl%5Burteil_id%5D=103


    Überigens vertreten auch Strafgerichte bei der Beurteilung des Betrugstatbestandes eine vergleichbare Auffassung. Das habe ich als geladener Zeuge bei mehreren Prozessen feststellen können.

    GoldBullish


    Wenn ein Händler durch Vortäuschen des Warenbesitzes sich einen Kredit (eine Vorauszahlung) erschleicht, dann liegt nach Erlangung des Geldes ein rechtswidriger Vermögensvorteil vor. (Bei "ml-agentur" würde es ja sogar um beachtliche Beträge gehen.)


    Im Sinne des §263 StGB muß zusätzlich die Beschädigung des Vermögen der Betrugsopfer nachgewiesen werden. Dazu reicht allerdings schon eine konkrete Vermögensgefährdung aus. Eine Vermögensgefährdung kann spätestens dann angenommen werden, wenn der Täter den durch Täuschung erschlichenen Vertrag nicht termingerecht erfüllt. Siehe dazu auch Kommentierung zum StGB.


    Soweit Kunden Anzeige erstatten sollten, ist der zitierte Hinweis des Händlers auf seinen Warenbesitz von zentraler Bedeutung.

    GoldBullish


    Nach meiner Einschätzung wird eBay den Thread im Forum "Sicherheit" und eingehende Kundenbeschwerden nur noch eine sehr begrenzte Zeit ignorieren können. Bei "bodenssepowershop" und bei "lavendel200" war das ja ähnlich. Die Presse wartet nur auf Geschichten, wo eBay vermeidbare Fehler zu Lasten der kunden macht.


    Wenn aber eine Einstellbegrenzung für den Account "ml-agentur" folgt, könnte es für viele wartende Kunden zu spät sein. Wer jetzt noch kauft und im Voraus bezahlt, sollte das Risiko sehr genau kalkulieren. Das gilt auch für diejenigen, die schon länger auf bezahlte Ware warten. Wäre ich betroffen, würde ich schnell einen Kurzurlaub im schönen Allgäu einplanen. Schließlich hat "ml-agentur" behauptet:


    "Wir sind Paypal und Ebay Verifiziert , d.h. dass alle Artikel die angeboten werden auch in unserem Besitz sind."


    Laut BGB § 854 ist Besitz wie folgt definiert.:


    "Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben."


    Besitz liegt demnach nicht vor, wenn eine Sache z.B. bei Großhändler bzw. Hersteller bestellt, aber noch nicht geliefert wurde.


    Stellt sich die Behauptung von "ml-agentur" als unwahr heraus, dann liegt hier ein begründeter Betrugsverdacht vor. In diesem Fall sollte man mit einer Anzeige nicht zögern.

    Trotz lang anhaltender Diskussion hat "ml-agentur" weder die Einstellwerte bei eBay reduziert noch die Lieferzeiten verkürzt. Auch eBay hat dem AGB-widrigen Treiben dieses Händlers keine Grenzen gesetzt. Aus diesem Grund habe ich mich entschlossen, Herrn L. und seinem Shop einen eigenen Thread im eBay-Sicherheitsforum zu widmen. Titel:


    "ml-agentur" - Ein Platin-Powerseller mit risikoreichen Sonderrechten!


    Hier der Link:


    http://forums.ebay.de/thread.j…eadID=1400028786&tstart=0


    In verschiedenen anderen Threads war und ist "ml-agentur" bereits seit Anfang 2007 Thema gewesen. Nun kann aber unter passender Überschrift die Kritik zusammengetragen werden - und das direkt vor der Nase der bisher untätigen eBay-Sicherheitsabteilung. Natürlich habe ich auch einen Link auf die vertiefenden Diskussionen im Goldseiten-Forum gesetzt.

    Zitat

    "Wie kommen die Phisher nur an meine Mailaddy??? "


    Die Hacker haben die Daten (z.B. die Mailadressen) direkt aus der eBay-Datenbank gezogen. Wegen unzureichender Sicherheitmaßnahmen durch eBay, waren die relativ einfach abrufbar. Die Mails an unterlegene Bieter wurden dann mittels weitgehend automatisierter Programme im Massen verschickt. Einzig die Artikelnummern mußten die Betrüger in eine Vorlage kopieren.


    Im eBay-Sicherheitsforum und der Verbraucherseite "falle-internet.de" haben sich Nutzer mit diesen Problemen auseinandergesetzt und die aufbereiteten Daten an die Medien gegeben. Hier 2 von über 50 Presseartikeln zum Thema:


    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,504934,00.html


    http://www.zdf.de/ZDFheute/inhalt/9/0,3672,7003881,00.html


    Nach den ersten Presseberichten hat eBay hecktisch Maßnahmen ergriffen. So sind nun bei Auktionen über 100 Euro die Namen der Bieter anonymisiert. Zumindest die bekanntgewordenen Schwachstellen sind inzwischen beseitigt.

    Goldlöckchen


    Soweit noch nicht geschehen, solltest du eine Mahnung über das entsprechende eBay-Formular verschicken. Das geht bis maximal 60 Tage nach deinem Kauf:


    http://pages.ebay.de/help/tp/q…s/protection-program.html


    Diese offizielle Mahnung übt auf den Verkäufer einen gewissen Druck aus, denn wenn er binnen 10 Tagen nicht liefert, kannst du bei eBay einen Käuferschutzantrag stellen. Der bringt dir zwar nur 175 Euro anteiligen Schadenersatz, aber das Geld kann man z.B. für einen Mahnbescheid einsetzen.

    wassergeist


    Es gibt nicht viel im Fall "lavendel200" zu berichten. eBay gibt ja keine qualifizierten Rückmeldungen auf Mails bzw. Beschwerden. Dehalb werden wir kaum erfahren, ob und wie eBay reagiert hat.


    Die Rechtsabteilung von eBay weiß allerdings, daß man sich nicht wie früher auf die Position des reinen Plattformbetreibers zurückziehen kann, der für Rechtsverstöße einzelner Nutzer keine Verantwortung trägt. Gerade wenn einzelne Fälle begründet eBay zur Kenntnis gebracht werden, kann ein Nichthandeln zu Konsequenzen für eBay führen.


    Wenn nur kleine Käufer (und nicht ein Markenhersteller wie z.B. "Rolex") zu Schden kommen, wird eBay zivlrechtliche Schritte weniger fürchten als strafrechtliche Ermittlungen. Welcher Käufer traut sich schon, ein zivilrechtliches Verfahren über 3 Instanzen gegen den Konzern eBay zu führen, der allein in Dreilinden ein dutzend Juristen in Diensten hat? Bei strafrechtlichen Ermittlungen sieht das anders aus. Bei Beihilfe oder Begünstigung ermittelt die Staatsanwaltschaft. Dabei steht nicht das Unternehmen im Mittelpunkt, sondern immer eine konkrete Person, die für die mögliche strafbare Handlung Verantwortung trägt.

    tonk


    Viele eBay-Käufer trauen sich nicht, die Schlechtleistung eines Verkäufers entsprechend zu bewerten. Dazu trägt die Angst vor Rachebewertung bei, die das eigene Profil versauen können.


    Deshalb gibt gute Gründe 2 eBay-Accounts zu haben. Einen sollte man ausschließlich zu Einkaufen benutzen. 5% oder 10% negative Bewertungen bei einem Einkaufsaccount sind eigentlich egal. Die Quote wäre nur beim Verkaufen ein Problem.


    In dem folgenden Blog-Beitrag habe ich mal etwas dazu geschrieben:


    http://blogs.ebay.de/bubu.m/en…-einige/_W0QQidZ257862017


    Retikuli


    Tools wie Goofbay sind sehr hilfreich. Man sollte sie aber nicht zu sehr publik machen, um eBay.de nicht unnötig zu provozieren. In den letzten Jahren hat eBay bereits unliebsame Programme wie SellersBestFriends oder bettercom.de mit Klagen und Klagedrohungen zu Abschaltungen genötigt.


    Bei dem englischen Goofbay wäre eine Maßnahme noch einfacher, weil die Programmierer eine eBay-Schnittstelle (API) benutzen. Dieser Zugang zur eBay-Datenbank könnte schnell unterbunden werden. Bisher sehen die englischen eBay-Leute kein Grund zum handeln, weil dort die Suche nach Bietern offiziell über die eBay-Suche möglich ist. In Deutschland ist diese Bieter-Suche aber nicht freigeschaltet worden. Sucht man über ebay.com nach deutschen Accounts als Bieter, bekommt man den Hinweis, daß das aus Datenschutzgründen nicht möglich sei.

    Fr0stbeule


    In der Praxis haben die Hacker so gut wie kein Risiko.


    Der Account "makuski" ist vermutlich gehackt. Hacker bevorzugen solche Accounts, bei denen es schon länger keine Aktivitäten mehr gab. So ist das Risko einer vorzeitigen Entdeckung gering.


    Wenn man dem Bewertungskommentar folgt, könnte Matthias K. aus Heringsdorf der eigentliche Accountinhaber sein. Die Kaufpreise sollten dann auf das Konto einer Valentina C. überwiesen werden. In der Mail an die Käufer könnte sich Frau C. z..B. als Verlobte ausgegeben werden:


    http://feedback.ebay.de/ws/eBa…wFeedback2&userid=makuski


    Frau C. ist in diesem Fall sicher nur eine Strohfrau oder es wurde ein falscher Pass mit dem Namen bei der Kontoeröffnung vorgelegt. Das Girokonto von Frau C. ist vermutlich als Sammelkonto für ein dutzend oder mehr gehackter Accounts verwendet worden.


    Es gibt verschiedene Varianten um an Strohleute für die Kontoeröffnung zu kommen. Bekannt ist die Masche mit angeworbenen Finanzagenten, die auf ihrem Konto Geld einsammeln und per Western Union (postbar) ins Ausland transferieren. Auf der folgenden Website ist diese Betrugsart beschrieben:


    http://www.anti-geldwaesche.de/Finanzagent.htm


    Vor einiger Zeit hatte ich mal mit Strohleuten zu tun, die auf die folgende Art angeworben wurden:


    In Litauen wurden von einem Vermittler Arbeiter und Arbeiterinnen für eine Tätigkeit in Deutschand geworben. Der Vermittler organisierte einen Bus und eine Unterbringung in Deutschland. Er half auch bei den Formalitäten. Alle Reiseteilnehmer beantragten unter Vorlage ihrer Papiere Girokonten. Die per Post geschickten Kontokarten und Pinnummern bekamen sie aber nie in die Hand. Vorher hatte der Vermittler ihnen eröffnet, daß es leider mit der Arbeit nicht klappen wird. Die Betroffenen wurden mit 50 Euro und einem Verpfelgungspaket wieder nach Hause gefahren. Was blieb waren mehr als 30 Bankkonten, die in den nächsten Monaten bei Betrugsfällen zum Einsatz kamen.

    esistwahr


    Die Sache bringt nur etwas, wenn man eBay die Folgen eines Nichthandlung vor Augen führt und die Sache bei der Rechtsabteilung landet. Nach einer dokumentierten Kenntnisnahme kann sich eBay im Schadensfall nicht mehr einfach darauf berufen, daß man nur die Plattform für Verkäufe stellen würde.


    Statt Gold könnte "lavendel200" auch monatlich 230 mal je einen 500 Euroschein für 470 Euro als Festpreisangebot einstellen. Das käme etwa aufs Gleiche heraus.

    Wenn mir jemand die Adresse und Kontodaten von "lavendel200" übermittelt, dann sollte der Verkaufsspuck bald ein schnelles Ende finden.


    Berücksichtigt man die eBay-Gebühren und die Differenz zwischen Lavendels Preisforderung und den aktuellen Ankaufspreisen von Banken, hat der Verkäufer im letzten Monat rund 8.000 Euro draufgezahlt.


    Die eBay-Rechtsabteilung sollte spätestens dann reagieren, wenn eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Geldwäsche im Raum steht. (eBay handelt nach meiner Erfahrung oft erst nach glaubwürdiger Androhung rechtlicher Konsequenzen.) Bei entsprechender Prüfung muß eBay klar sein, daß bei den Angeboten von "lavendel200" erhebliche Zweifel angebracht sind. Zudem verstoßen die Lieferzeiten gegen die eBay AGB und bei inzwischen fast 1 Millionen Euro Gold-Umsatz wird man nicht mehr von "privaten Handel" sprechen können.

    GoldBullish


    Die bessere Performance von "ml-agentur" erkenne ich auch. Ebenfalls dürfte die Erlössituation des Wangener Händlers besser sein, als das zuletzt bei "bodenseepowershop" der Fall war. Trotzdem bleibt die Frage, welche Folgen der Liquiditätsverlust durch Wegfall der Vorkassen-Kredite hätte. Stehen allen geleisteten Vorauszuahlungen entsprechende Warenvorräte gegenüber?

    Die nun endgültig besiegelte Pleite von "bodenseepowershop", Druck aus dem eBay-Sicherheitsforum und der Angst vor kritischen Medienberichten könnte bei eBay jetzt eine Strategieänderung bewirken.


    "Opfer" wären die Goldhändler "ml-agentur" und "lavendel200", die mit Vorkasse und ähnlich langen Lieferzeiten wie "bodenseepowershop" operieren.


    Da Einfordern unverzüglicher Lieferfähigkeit (so verlangt es die eBay-AGB) würde bei beiden Accounts zu massiven Liquiditätsverlusten führen, weil die Vorkassen-Kredite der Kunden wegfallen. "ml-agentur" hat z.B. in den letzten 31 Tagen rund 500.000 Euro eBay-Umsatz gemmacht.


    Wer heute noch bei "ml-agentur" oder "lavendel200" kauft, sollte über die Folgen einer denkbaren Maßnahme durch eBay nachdenken. "bodenseepowershop" hat einen durch eBay veranlassten Einstellstop nur kurze Zeit überlebt.

    Noch ein wichtiger Tipp für geschädigte Käufer, die in einem eventuellen
    Insolvenzverfahren eine Forderung anmelden:


    [I]"4. Anmeldung von Insolvenzforderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen


    Gemäß § 174 II InsO n.F. sind die Gläubiger verpflichtet, schon bei Anmeldung ihrer
    Forderung geltend zu machen, dass die Forderung nach ihrer Einschätzung auf einer
    vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners beruht.
    Hiermit soll
    sichergestellt werden, dass frühzeitig geklärt wird, ob es sich bei der Forderung um
    eine ausgenommene Forderung gemäß § 302 Nr. 1 InsO n.F. handelt, auf die sich die
    Restschuldbefreiung nicht erstreckt.
    (...)"[/I]


    Quelle:


    http://www.solinger-anwaltverein.de/inso1.htm


    Hier noch die Paragraphen 174 und 302 der Insolvenzordnung:


    http://dejure.org/gesetze/InsO/174.html


    http://dejure.org/gesetze/InsO/302.html

    TeeKay


    Für den Fall das eBay Käuferschutz leistet, trittst du nur die von eBay ausgezahlte Summe an den Plattformbetreiber ab. Genau so ist das auch im Antragsformular für den Käuferschutz ausgeführt. Hier die genaue Formulierung von eBay:


    "Abtretungserklärung


    Mit dem Erhalt der Käuferschutzsumme trete ich in gleicher Höhe alle
    mir zustehenden Rechte aus meinem Vertrag mit dem Verkäufer des
    Artikels mit der oben genannten eBay-Artikelnummer an die eBay
    International AG ab."


    Quelle: http://pages.ebay.de/help/tp/esppp.pdf


    Den Restbetrag deines Anspruchs kannst du weiterhin vom Verkäufer einfordern.


    Wenn du nach Erstattung der eBay-Leistung vom Verkäufer doch noch den vollen Kaufpreis (z.B. auf einen Mahnbeschreid hin) oder den Artikel bekommst, mußt du eBay den Auszahlbetrag natürlich zurückerstatten.

    art.lover


    Ich schreibe seit über 5 Jahren zu Risiko- und Schadensfällen bei eBay. Käuferschutz habe ich noch nicht beantragen müssen.


    Nach meiner Erfahrung und nach der Erfahrungen aus den eBay-Foren wird in aller Regel von eBay gezahlt. Voraussetzung ist aber die genaue Beachtung der einzelnen Schritte und der Fristen.


    (Eine Diskussion über eventuelle Alt-Probleme bei eBay solten wir in diesem wichtigen Thread aber nicht weiter führen.)

    Wer sich wegen "bodenseepowershop an die Presse wendet, kann auf die folgende Veröffentlichung der Verbraucher-Website "falle-internet.de" verwiesen. Da wurde einiges zu dem Fall als Presse-Info zusammengestellt:


    http://www.falle-internet.de/de/html/pr_goldvk.php


    Im Goldseiten-Forum und dem eBay-Sicherheitsforum finden sich zwar noch weit mehr Informationen, allerdings sind mehrere 100 teils auch etwas chaotische Postings, für einen Journalisten zu viel. Zumindest, wenn er in das Thema einsteigen will.


    Neben Basisinfos interessieren sich Presse-Leute fast immer auch für die konkrete Geschichte einzelner Geschädigter. Das sollte man ihnen anbieten.

    Was sollten wartende Käufer bei eBay tun?


    Bereits 10 Tage nach Angebotsende kann man über eBay eine Mahnung wegen eines nicht erhaltenen Artikels verschicken. Dazu gibt es ein extra Formular, welches man ausdrücklich nutzen sollte:


    http://pages.ebay.de/help/tp/inr-snad-process.html



    Wenn der Verkäufer trotz vorausgegangener Mahnung nicht liefert, kann man 30 Tage nach dem Kauf ein Käuferschutz-Antrag stellen. Dann gibt es in der Regel 175 Euro anteiligen Schadenersatz durch eBay:


    http://pages.ebay.de/help/tp/esppp-process.html


    Es müssen die von eBay vorgeschriebenen Formalitäten und Fristen beachtet werden. Der Zeitraum für das Verschicken der vorgeschriebenen Mahnung beträgt maximal 60 Tage nach dem Kauf. Für den Käuferschutzantrag hat man dann maximal weitere 30 Tage Zeit.



    175 Euro anteiliger Ersatz klingt bei vielleicht 4.000 Euro Forderungssumme erst einmal wenig. Aber das Geld kann man lohnend für einen Mahnbescheid oder für einen Anwaltsbesuch einsetzen. Eine tituliert Forderung gegen M. M. wird man ja noch nach Jahren vollstrecken lassen können. Gute Hinweise zum gerichtlichen Mahnverfahren finden sich auf der Website von "internetrecht-rostock.de:


    http://www.internetrecht-rosto…kasse-keine-lieferung.htm



    Sinnvoll kann auch die Mitgliedschaft in dem folgenden eBay-Club betroffenener Kunden sein. Sie ist mit keinerlei Verpflichtungen verbunden. Die Diskussionen in dem "privaten" Club sind nur den Mitgliedern zugänglich:


    http://groups.ebay.de/forum.jspa?forumID=17000004850



    Die Abgabe einer Bewertung für den Account "bodenseepowershop" spielt keine so große Rolle mehr. Es ist ja kaum noch damit zu rechnen, daß Herr M. unter diesem Account noch einmal aktiv wird. Solange der Account noch offen ist, kann man natürlich weiterhin bewerten.