Beiträge von bubu.m

    MarcusMüller


    Als rechtlich verantwortlicher Geschäftsführer oder zumindes zeichnungsberechtigter Prokurist eines McDonalds Restaurants sollte man sie eigentlich im Handelsregister finden. Bei der Datenbank-Recherche (Handelsregister) habe ich für die letzte 7 Jahre unter ihren Namen nichts passendes nichts gefunden.


    Ein Team- oder Schichtleiter eines Schnellrestaurants steht natürlich nicht im Handelsregister, auch wenn es sich bei seinem Job vielleicht als großer Chef fühlt.


    Kennen sie sich ein wenig mit dem Handelsgesetzbuch aus? (Echte Geschäftsführer sollten das.) Ihren sehr umfangreichen Goldhandel hätten sie nicht als Kleingewerbe führen dürfen. Ein Unternehmen dieses Umfangs verlangt einen ordnungsgemäßen Handelsregistereintrag. Außnahmen sind Kleinbetriebe (z..B. ein Kiosk, eine kleine Bäckerei) die keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb verlangt. (Die Umstzgrenze kann man bei ca. 300.000 bis 500.000 Euro im Jahr ansetzen.) Näheres unter Punkt III auf der folgenden Website:


    http://www.frankfurt-main.ihk.…andelsregister/index.html


    Das ist aber nur einer von mehreren Gründen, warum ich ihre Geschäftsmethoden nicht seriös finde.

    Betr. Marcus Müller und Mc Donalds´s Restaurants


    In Diskussionen über Risiko- Schadensfällen, tauchen immer mal wieder Gerüchte auf. Solche sollte man dann aber zügig auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfen. Ansonsten besteht die Gefahr, daß diese sich irgendwann verselbständigen und falsche Informationen für bare Münze genommen werden.


    In Lindau gibt es 2 Mc Donalds´s Restaurants. Diese werden von der Enzinger Gastronomie GmbH (HRB 4099, HR-Gericht: Kempten) als Franchise-Nehmer geführt:


    http://www.firmenwissen.de/az/…GER_GASTRONOMIE_GMBH.html


    Laut Handelsregistereintrag und laut telefonischer Auskunft eines verantwortlichen Mitarbeiters der GmbH hat ein Herr Müller mit der Enzinger Gastronomie GmbH nichts zu tun. Müller sei, so der Enzinger-Mitarbeiter, ihm auch nicht im Zusammenhang mit anderen Franchise-Restaurants bekannt.

    Osterhase


    Zitat

    Hat MM ähnliche, täuschende, wahrheitswidrige Tatsachenbehauptungen VOR Abgabe der Gebote an seine potentiellen Kunden abgegeben?
    Ist dies nachweisbar?


    Auf der "mich"-Seite von "bodenseepowershop" fand sich in den letzten Monaten der folgende Hinweis:


    "Wir wurden durch ebay verifiziert, dass wir sämtliche Edelmetalle die
    wir anbieten auch in unserem Phsischen Besitz haben. Das heißt für Sie
    Kauf ohne Risiko."


    Hier der passende Screenshot:


    http://img470.imageshack.us/img470/9303/bomichhj3.gif


    Diese eindeutige und gleichzeitig falsche Aussage wurde inzwischen gestrichen. eBay verifiziert niemals den Warenbestand. (Genau diese Formulierung hatte ich schriftlich bei der eBay-Rechtsabteilung beanstandet und für den Falle eines Schadenseintritts auf die möglichen zivil und strafrechtlichen Folgen für eBay hingewiesen.)


    Im unteren Teil der "mich" (Meldung vom 14.07.07) taucht der beanstandete Satz in ähnlicher Form noch einmal auf. Da ist aber die grammatikalisch ungenauere Formulierung in Bezug auf eBay interpretierbar.


    Eine Prüfung der Warenverfügbarkeit vor Ort macht nur Sinn, wenn die Prüfer auch die genaue Höhe der Lieferverbindlichkeiten kennen. 20 Kg Gold im Tresor machen bestimmt einen gute Eindruck, wenn vielleicht 5 Strafanzeigen von Käufern vorliegen, die 2 Kg Gold zu bekommen haben. Der tatsächliche eBay-Monatsumsatz von "bodenseepowershop" hatte aber in der Spitze (11.07.07) rund 900.000 Euro erreicht. Umgerechnet in Gold sind das fast 60 Kg.

    Osterhase


    Zitat

    In der Werbung ist es heute üblich und Konsens zu "übertreiben" sonst sind die Produkte nicht absetzbar. In diesem Sinne hat MM nur Handlungen unternommen, die seinen Absatz erhöhten.


    Genau das kann aber bei der Anzeigenerstattung und einem Strafverfahren von entscheidender Bedeutung sein.



    Vor etwa 1 1/2 Jahren gab es bei eBay einen großen Händler, der Quads und Motor-Roller gegen Vorkasse verkauft hat. Im Sicherheits-Forum wurde er wegen seiner langen Lieferzeiten zum Thema. Nachdem eBay den Account endgültig dicht gemacht hatte, blieben die Lieferungen aus. Die spätere Anklage des Amtsrgeichts Koblenz laute auf gewerbsmäßigen Betrugs in 160 Fällen. Das angeklagte Schadensvolumen lag bei ca. 80.000 Euro.


    Der Verkäufer wollte sich vor Gericht mit dem Hinweis verteidigen, er habe als Unternehmer einfach Pech gehabt. Es sein nur eine Insolvenz wie viele andere. Dem gegenüber stand der gerichtliche Nachweis, daß der Händler bereits Monate vor der Accountsperrung völlig überschuldet war und sich über die Lieferzeiten trotzdem neues Kapital beschafft hatte. Das Gericht verurteilte den Händler letztlich zu einer Haftstrafe von 44 Monaten. Bewährung gab es dafür natürlich nicht.


    In seinem Urteil führte der Richter als Nachweis der Täuschungs- und Betrugsabsichten einen Satz aus den eBay-Artikelbeschreibungen an. Dort hatte der Händler wahrheitswidrg behauptet:


    "Unser Lager ist voll Greifen sie zu!"

    GoldBullish


    Den sehr langen Diskussionsvelauf im Goldseiten-Forum habe ich nicht komplett verfolgt. Ich frage mich allerdings was wirklich über die berufliche bzw. unternehmerische Tätigkeit von M. M. bekannt ist.


    Als Franchisenehmer einer Fastfood-Kette würde ich zumindest einen Handelsregister-Eintrag erwarten (eingetragener Kaufmann, KG, GmbH). Das verlangen schon die Erfordernissen des Handelsgesetzbuches. Zu M. M. habe ich bei meiner Datenbankrecherce (GBI) im Handelsregister nicht passendes finden können:


    http://www.gbi.de/r_startseite/index.ein

    Nachfolgend noch mal ein Hinweis für wartende Kunden, die über eine Strafanzeige nachdenken:


    Herr Müller hatte bis vor wenigen Tagen auf seiner eBay-"mich" behauptet, daß er sämtliche
    angebote Edelmetalle in seinem "physischen Besitz" hat.


    Ein Screenshot der "mich":


    http://img470.imageshack.us/img470/9303/bomichhj3.gif


    Liefert M. nicht vereinbarungsgemäß, liegt zumindest der Verdacht nahe, daß Käufer vorsätzlich
    getäuscht wurden um von denen eine Vorauszahlung zu erhalten.


    Der Nachweis einer Täuschung und der daraus folgenden Irrtums beim Opfer ist eine zwingende
    Voraussetzung für die strafrechtliche Bewertung. Ansonsten könnte ein Verkäufer versuchen, sich mit
    wirtschaftlichen Problemen und einer Insolvenz aus der Sache rauszuwinden.


    Übrigens: Bei Vermögensvorteilen die durch Starftaten erlangt werden, kann sich der Schuldner in einem
    Insolvenzverfahren nicht auf Restschuldbefreiung bauen. Entsprechende Forderungen sind auch nach
    Ablauf von 6 Jahren vollstreckbar.


    Hier der Straftatbestand des § 263 StGB (Betrug):


    "(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen
    Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch
    beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung
    oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."


    Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

    Marcher


    Vor einigen Tagen wurde der Account "bodenseepowershop" von eBay ausgeschlossen. sämtliche laufenden Angebote wurden gelöscht Das war ersichtlich an dem Zusatz:


    "Kein angemeldetes Mitglied"


    Allerdings hat der Händler vor der Stillegung des Accounts das Bewertungsprofil noch auf "privat" gesetzt. Das ist zulässig


    Nun ist der Hinweis "Kein angemeldetes Mitglied" verschwunden. Der Account ist wieder also wieder freigeschaltet. Es können jetzt z.B. auch wieder Bewertungen von Kunden abgegeben werden.


    Mit einem auf "privat" gestelltem Bewertungsprofil ist es allerdings seit einiger Zeit nicht mehr möglich, bei eBay Angebote einzustellen. Zudem ist unklar, ob eBay Herrn Müller zur Zeit neue Angebote mit diesem Account erlauben wird.

    Der Handel mit Anlage-Gold (Barren Krügerrands) ist für eBay so attraktiv, daß dafür
    auf prominent der eBay-Startseite geworben wird. Hier ein Screenshot von gestern:


    http://i12.tinypic.com/4pukw8h.gif


    Der verantwortliche Category-Manager von eBay blendet offensichtlich alle bekannten
    Risiken dieser Geschäfte aus, um seine Umsatzziele für das nächste Quartal zu erreichen.


    "bodenseepowershop" ist zwar zur Zeit nicht aktiv, aber mit "ml-agentur" und "lavendel200"
    findet man immer nocht Anbieter, bei denen man Gold unterhalb der Bank-Ankaufspreise
    bekommt. Der Harken dabei sind Vorkasse und völlig überzogene Lieferzeiten, die
    von eBay aber abgesegnet sind. Da verwundert es eigentlich nicht, daß der Account
    "bodenseepowershop" seit heute wieder freigeschaltet ist. Mit Privatprofil wird der Anbieter
    aber keine neuen Angebote einstellen können:


    http://feedback.ebay.de/ws/eBa…&userid=bodenseepowershop

    Janeway


    Der Datensatz zu "lavendel 200" sind korrekt. Das verwendete Scanprogramm (baywotch.de) berücksichtigt alle relevanten Faktoren.


    In meinem folgenden Beitrag vom 19.07.07 findest du den gesamten Kontext zu den Zahlen:


    http://www.goldseitenforum.de/thread.php?threadid=6232


    Anfang des Jahres lag der Monatsumsatz von "lavendel200" übrigens noch 40% unter dem Umsatz des letzten Monats. Der angebliche "Privatverkäufer" hat ihn kontinuierlich gesteigert.

    Nach der Sperrung von "bodenseepowershop" könnte es bei eBay eine längst überfällige Korrektur der bisherigen Toleranzpolitik im Goldhandel geben. Einen solchen Strategiewechsel hatte es z.B. vor 2 Jahren bei eBay-Möbelhändlern gegeben, nachdem ein Reihe großer Händler pleite gegangen sind. Die Zahl der Geschädigten war damals beachtlich, weil die Lieferzeiten bei Möbeln sehr lang waren. Nach massiven Druck der Nutzerseite (eBay-Sicherheitsforum) gab es einen neuen eBay-Grundsatz zu Lieferzeiten. Seit dem gilt für Möbelverkäufer die nicht unverzüglich liefern - Zitat eBay:


    "Vom Käufer darf per Vorkasse lediglich eine Anzahlung von bis zu 15 % des Kaufpreises verlangt werden. Der Restbetrag sowie die Versandkosten dürfen nicht vor Übergabe bzw. Liefereingang der Ware beim Käufer verlangt werden."


    Quelle: http://pages.ebay.de/help/policies/pre-sale.html


    Nach Einführung dieses Grundsatzes gab es viele weitere Account-Pleiten. Viele Händler brauchten das "frische Geld" aus Vorauszahlungen, um ihre bereits eingegangenen Lieferverpflichtungen erfüllen zu können.



    Von einer denkbaren Änderung im eBay-Goldhandel können besonders die beiden folgenen beiden Accounts betroffen sein.


    "lavendel200" - Statistik für den Zeitraum 17.06.2007 bis 17.07.2007


    Verkaufsliste:


    http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISA…ows=50&sort=3&completed=1


    Umsätze/eBay-Gebühren:


    ø Preis verkaufter Angebote € 1.477,76
    Summe verkaufter Angebote € 109.354,00
    Summe laufender Angebote € 1.469,00
    Summe gesamter Angebote € 110.823,00
    Versandkosten verkaufter Angebote € 577,20
    ø Versandkosten verkaufter Angebote € 7,80


    eBay Gebühren
    eBay Einstellgebühren (inkl. Verkaufsoptionen) € 560,46
    eBay Verkaufsprovision € 2.964,08
    eBay Gebühren GESAMT € 3.524,54


    Verkaufte Stückzahl 74
    ø Preis (ohne Versandkosten) € 1.477,76
    ø Versandkosten € 7,80
    ø Gesamtpreis € 1.485,56



    "ml-agentur" - Statistik für den Zeitraum 18.06.2007 bis 18.07.2007


    Verkaufsliste:


    http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISA…ows=50&sort=3&completed=1


    Umsätze/eBay-Gebühren:

    ø Preis verkaufter Angebote € 1.279,50
    Summe verkaufter Angebote € 372.335,52
    Summe laufender Angebote € 223.239,84
    Summe gesamter Angebote € 1.310.972,38
    Versandkosten verkaufter Angebote € 2.637,60
    ø Versandkosten verkaufter Angebote € 9,06


    eBay Gebühren
    eBay Einstellgebühren (inkl. Verkaufsoptionen) € 852,42
    eBay Verkaufsprovision € 9.176,09
    eBay Gebühren GESAMT € 10.028,51


    Verkaufte Stückzahl 291
    ø Preis (ohne Versandkosten) € 1.279,50
    ø Versandkosten € 9,06
    ø Gesamtpreis € 1.288,56

    In den letzten Tagen werden einige Kunden und Beobachter wegen der Angebote von "bodenseepowershop" eBay kontaktiert
    haben. Nachfolgend eine Mail, die ich am 16. Juli an eBay geschickt habe. Darin bat ich, die Angelegenheit "bodenseepowershop"
    duch die Rechtsabteilung (eBay-Legal) prüfen zu lassen.


    ..........................................................


    "Hallo eBayTeam,


    (...)


    1. "bodenseepowershop" verstößt bei seinen Lieferzeiten von 28 Tagen nach Geldeingang
    deutlich gegen die Forderung von § 9 Abs. 4 der eBay-AGB.


    2. Die Gold-Erlöse von "bodenseepowershop" liegen in aller Regel deutlich unterhalb
    der Schalter- Ankaufspreise deutscher Geschäftsbanken. Wäre die angebotene Goldmünzen
    und Barren vorhanden, könnte der Verkäufer bei jeder Bank-Filiale einen höheren Erlös
    erzielen als durch die eBay-Auktionen. Vergleicht z.B. die Erlöse für die vielfach
    verkauften Krügerrand-Münzen aus den letzten Wochen. Hier die Schalterkurse der
    Commerzbank:


    https://www.commerzbank.de/de/…lmetalle/edelmetalle.html


    Zusätzlich hat der Verkäufer vom Erlös noch Auktionsgebühren an euch zu zahlen.
    Eine solch unplausible Verkaufspolitik könnte ein deutliches Indiz für Hehlerei oder
    einen Warenbetrug sein, bei dem unter Vortäuschung der Warenverfügbarkeit
    Vorauszahlungen eingesammelt werden.


    3. Auf seiner "mich"-Seite wirbt der Verkäufer "bodenseepowershop" seit längere Zeit
    mit der folgenden Aussage. Bisher wurde das von euch nicht beanstandet. Zitat:


    "Wir wurden durch Ebay verifiziert, dass wir sämtliche
    Edelmetalle die wir anbieten auch in unserem physischen
    Besitz haben. Das heisst für Sie Kauf ohne Risiko."


    Kann eBay eine solche Feststellung wirklich dulden? Das ist doch eine gefährliche
    Falschdarstellung, die die Unseriosität des Anbieters unterstreicht.


    4. Die Bewertungen des Verkäufers deuten auf massiv überzogene Lieferzeiten hin.
    Manche Kunden warten 2 Monate und länger auf die bezahlte Ware. Einige haben sogar nach
    dieser Zeit ihre Artikel nicht bekommen. Durch Liefer- und Zahlungsversprechen hat
    der Verkäufer es allerdings geschafft, viele Negativbewerter zu einer Rücknahme
    der Bewertung zu bewegen. Wenn man die Billig-Artikel (die machen höchstens 3% vom Umsatz
    aus) herausrechnet, sieht die Bewertungsbilanz des letzten Monats katastrophal aus.
    Nach Analyse der durchschnittlichen Rücklaufzeiten kann man die Höhe der
    Lieferverbindlichkeiten erahnen. Diese liegen vermutlich um 1 Millionen Euro.


    (...)


    Im Schadensfall könnte ein unterlassenes Eingreifen durch eBay strafrechtliche und/oder
    zivilrechtliche Folgen haben. (Beihilfe, Haftung) Sinnvollerweise sollte eBay-Legal
    die Angelegenheit prüfen.


    Sollte es in diesem Fall wegen der Untätigkeit von eBay zum Schadensfall kommen, halte
    ich eine Strafanzeige gegen die für dieses Account verantwortlichen eBay-Mitarbeiter
    für angebracht.


    Gruß"
    ..........................................................



    Im Goldseiten-Forum sind die genannten Argumente längst bekannt. Hier wurden hier ja die Geschäfte von
    "bodenseepowershop" in den letzten Monaten genauestens beleuchtet.


    Ob eBay inzwischen eingesehen hat, auf welch dünnem Eis man sich bei der Zusammenarbeit mit "bodenseepowershop"
    bewegt bzw. bewegt hat? Jedenfalls wurden heute alle eBay-Angebote des Händlers gelöscht und der Account kurzzeitig
    gesperrt. Mittlerweile ist der Account erneut freigeschaltet, was weiterhin die Abgabe von Bewertungen ermöglicht.


    Übrigens ist der in oben angeführten Mail zitierte Satz


    "Wir wurden durch Ebay verifiziert, dass wir sämtliche
    Edelmetalle die wir anbieten auch in unserem physischen
    Besitz haben. Das heisst für Sie Kauf ohne Risiko."


    von der "mich" gelöscht worden. Hier die letzte aktuelle Fassung:


    http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISA…&userid=bodenseepowershop


    Es blieb nur ein ähnliche, aber grammatikalisch möglicherweise mehrdeutige Aussage
    erhalten. (Die könnte aber auch noch wegfallen.)


    Für diesen Fall der Textstreichung hatte ich aber bereits ein Screenshot der ursprünglichen
    "mich" angefertigt. Der gestrichene obere Textblock war schon seit Wochen auf der "mich"
    des Gold-Verkäufers zu finden:


    http://img470.imageshack.us/img470/9303/bomichhj3.gif

    Den folgenden Beitrag hatte ich zwar für das eBay-Sicherheitsforum verfasst, aber er passt nach meiner Auffassung auch gut hier herein:



    "bodenseepowershop" hat heute von der Nummer 2 im eBay-Goldhandel eine positive Bewertung
    bekommen. Die "ml-agentur" aus Wangen/Algäu hat einen Kauf(!) bei "bodenseepowershop" wie
    folgt bewertet:


    "Top Kunde - alles Wunderbar gelaufen - http://www.ml-agentur.de sagt Vielen Dank"


    Quelle:


    http://feedback.ebay.de/ws/eBa…&userid=bodenseepowershop


    Wer ist hier wessen Kunde???


    Für alle die es interessiert was hinter dem Kürzel "Privat" steckt, hier die
    von "ml-agentur" am 24. April 2007 gekauften "10 Unzen Maple Leaf Feingold Gold Canada 50 $":


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…iewItem&item=110118693702


    "ml-agentur" hat bei Anlage-Gold eine ähnliche Angebotsstrategie und ähnlich
    lange Lieferzeiten wie "bodenseepowershop". Auch bei diesem Verkäufer kann man
    unterhalb der Bank-Ankaufspreise Gold beziehen, wenn man nach Vorkassenzahlung "26
    Werktage" Lieferzeit in Kauf nehmen will. In Posting #9 dieses Threads habe ich mal
    kurz zu "ml-agentur" Stellung bezogen.


    Wenn eBay gegen "bodenseepowershop" Maßnahmen ergreift bzw. ergreifen muß, dann
    dürften auch die Angebote von "ml-agentur" auf dem Prüfstand stehen. Deshalb wird der
    Wangener Händler seinem Konkurrenten aus der Nachbarstadt Lindau die Daumen drücken.

    Es ist gut, daß die folgende Aussagen von der "mich"-Seite des Herrn Müller hier angesprochen wurde:


    "Wir wurden durch Ebay verifiziert, dass wir sämtliche Edelmetalle die wir anbieten auch in unserem physischen Besitz haben. Das heisst für Sie Kauf ohne Risiko."


    Natürlich ist dies unwahr. eBay läßt sich höchsten spordisch Lieferscheine per Fax von Verkäufern schicken.
    Dabei ist es den eBay-Mitarbeitern in Dreilinden keine Prüfung möglich, für welchem Zweck die Ware verwendet wird oder wurde.


    Als Betroffener würde ich mir diesen (Verfügbarkeits-)Hinweis des Verkäufers abspeichern.


    Hier die "mich" von " bodenseepowershop" mit dem (noch) vorhandenen Hinweis:


    http://members.ebay.de/ws/eBay…&userid=bodenseepowershop



    Sollte sich nämlich in nächster Zeit belegt werden, daß diese Aussage des Händlers unwahr
    ist, könnte darin eine Täuschung begründet sein. Die Täuschungshandlung kann bei ausbleibender
    Lieferung eine erhebliche Relevanz bekommen.


    Zu einem vollendeten Betrug gehört nicht nur der eingetretene Schaden, sondern
    auch die kausale Verbindung mit einer vorausgegangenen Täuschung. Wenn ein Kunde im
    irrtümlichen Vertrauen auf die vom Verkäufer proklamierte Verfügbarkeit der Ware
    eine Vorauzahlung leistet, kann eine Betrugstat vorliegen.


    Nehmen wir mal hypothetisch an, daß es bei einem eBay-Problemverkäufer zu einer
    Insolvenz käme. Dann ist die Frage nach der Strafbarkeit von entscheidender Bedeutung.
    Während das deutsche Insolvenzrecht normalerweise die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung
    nach 6 Jahren offeriert, greift diese Art der Entschuldung nicht für Verbindlichkeiten aus
    strafbaren Handlungen.

    eBay hat heute bei dem Account "bodenseepowershop" sämtliche laufenden Angebote gelöscht. Dem Händler wurde nicht einmal die Möglichkeit gegeben, die Angebote selbst zurückzuziehen. Mit einer solchen Maßnahme ist in der Regel eine (befristeten) Einstellsperre verbunden. Die aktuelle Verkaufsliste:


    http://search.ebay.de/_W0QQfgt…5QQsassZbodenseepowershop


    Das ist etwas ganz anders, als die verharmlosende Darstellung auf der "mich" des Händlers: "(...) Wir werden so lange bis alle Auslieferungen stattgefunden haben deshalb nichts auf Ebay einstellen!"


    http://members.ebay.de/ws/eBay…&userid=bodenseepowershop



    @tenntWände


    Danke für das Lob! :)

    Seit dem 10 Juli gibt es auch im ebay-Sicherheitsforum eine Diskussion über den eBay-Account "bodenseepowershop":


    http://forums.ebay.de/thread.j…readID=1400022604&start=0


    Mittels eines Scann-Programms (BayWotch) habe ich die Verkäufe analysiert. Für die letzten 31 Tage kam der Verkäufer bei eBay auf einen Vorkasse-Umsatz von 901.597 Euro. Eine Auswertung der Bewertungen läßt ahnen, wie lang die Lieferzeiten bei den teueren Artikeln sind: Käufer müssen ca. 6-8 Wochen warten. Wenn man bei den Käufern etwa 25% Nichtzahler abzieht, dann könnten die aktuellen Lieferrückstände von "bodenseepowershop" bei ca. 1,2 Millionen Euro liegen.


    In einer angespannten Liefersituation wie bei "bodenseepowershop" ist jede Negativbewertung Gift. Verunsicherte Kunden werden nervöser. Der Druck auf den Verkäufer steigt. Gleichzeitig sinkt bei vielen wartenden Kunden die Hemmschwelle selbst negativ zu bewerten. Das Ganze kann ab einem gewissen Punkt eine Eigendynamik entwickeln, die dann kaum noch aufzuhalten ist.


    Natürlich wirkt sich ein schlechter werdendes Bewertungsprofil auch auf die Verkaufsmenge bzw. die erzielbaren Verkaufserlöse aus. So landeteneine heute ausgelaufenen Tagesauktionen mit Krügerrand-Münzen bei Stückpreisen von 426 Euro:


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…y=34940&item=110148200312


    Wer einen eBay-Account hat und über relevante Informationen bezüglich des Verkäufers verfügt, kann sich an der oben verlinkten Diskussion im Forum "Sicherheit" gerne beteiligen. Realdaten (Namen, Adressen) sollte dort wegen der Forenrichtlinien möglichst nicht gepostet werden.