Beiträge von der eine

    Zitat

    Schon mal jemand schlechte Bewertungen hier im Forum für den Verkauft von Milchfleckenmünzen erhalten?

    Ich habe einmal hier im Forum eine Tube Maples verkauft. Da waren wohl auch einige mit Milchflecken dabei.
    Da ich die Tube aus einer halb vollen Box entnommen hatte und ich mir damals beim Kauf nicht alle Münzen angesehen hatte wurde mir das auch erst klar, als mir der Käufer eine realtiv verärgerte Mail schrieb wegen Milchflecken auf den gekauften Münzen.
    Der war dann sauer weil ich die Münzen als Prägefrisch verkauft habe (waren sie ja auch).


    Ich sag's mal so, wenn zwei Silbermünzen auf den Tisch legt, zum selben Preis, eine mit Milchflecken und eine ohne...welche wird wohl zuerst gekauft?

    Zitat

    Nicht ganz.
    Um die Londoner Börse mit den sogenannten "Standardbarren", bzw,. Börsenhandelsfähigen Barren beliefern zu dürfen muss er diese Produkte zuerst als "Good Delivery" zertifizieren lassen.
    Hierzu gibt es bestimmte Kriterien, die der Antragsteller erfüllen muss.
    Zum einen qualitativer Natur, er muß in der Lage sein Baren mit den folgenden Qualitätskriterien zu fertigen.
    Für die Good-Delivery Goldbarren : Bestimmte Maximaldimensionen, eine Feinheit von mind. 995, ein Gewicht zwischen 350 - 430 Feinunzen
    Für die Good Delivery Silberbarren: Bestimmte Maximaldimensionen, eine Feinheit von mind. 999, ein Gewicht zwischen 750 - 1.100 Feinunzen
    Dies ist relativ lachhaft und sollte für keine halbwegs professionelle Scheideanstalt ein Problem darstellen.


    Allerdings setzt die LBMA auch gewisse Anforderungen an den Betrieb selbst, in quantitativer Art.
    Ein Betrieb der die zertifizierung von Good-Delivery Barren anstrebt muss folgende Kriterien erfüllen:
    - Betrieb Mindestens seit 5 Jahren existent
    - Betrieb muss 10 to Gold und 30 to Silber pro Jahr Refinen können
    - Betrieb muss über ein Gesamtkapital von mind. 10 Mio Pfund verfügen.


    Somit sind die Kriterien für die Aufnahme als Good-Delivery Lieferant eher quantitativ als qualitativ. Es handelt sich schon um einen Qualitätsstandard, diese sind jedoch nicht sonderlich hoch und haben für einen Privatanleger eig. keine Bedeutung.


    Außerdem bezieht sich der Good-Delivery Status eigentlich nur auf die o.g. Good-Delivery Barren.
    Alle anderen Barren sind nicht Good-Delivery-Zertifiziert, nur eben der Betrieb der diese herstellt.


    Nun ist es allerdings so, daß man den Betrieben die in der Lage sind sich aufgrund der Erfüllung der o.g. Kriterien bei der LBMA für die Good-Delivery-Barren zertifizieren lässt auch zutraut andere Produkte wie z.B einen 100 g Barren herzustellen.
    Da dies von vielen Martteilnehmern so gesehen wird hat es sich so eingebürgert daß die akzeptanz von Produkten von Good-Delivery Herstellern allg. hoch ist.


    Das heiß allerdings im Umkehrschluß nicht, daß nicht auch andere Hersteller sehr gute Qualität abliefern.

    Habe mir das mal durchgelesen.... also meiner Meinung bezieht sich diese neue 1.000,- € Schwelle nur auf Bargeldlosen Geldverkehr.


    Zitat:
    „Die Sorgfaltspflichten nach Absatz 1 gelten auch für einen Geldtransfer im
    Sinne des Artikels 2 Nummer 7 der Verordnung (EG) Nr. 1781/2006
    des Europäischen
    Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über die
    Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers (ABl. EU
    L 345 vom 8.12.2006, S. 1), soweit dieser außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung
    einen Betrag im Wert von 1 000 Euro oder mehr ausmacht,“.


    Hier der Auszug aus der o.g. EG Verordnung:
    „Geldtransfer“: jede Transaktion, die im Namen eines Auftraggebers
    über einen Zahlungsverkehrsdienstleister auf elektronischem
    Wege mit dem Ziel abgewickelt wird, einem
    Begünstigten bei einem Zahlungsverkehrsdienstleister einen
    Geldbetrag zur Verfügung zu stellen, unabhängig davon, ob
    Auftraggeber und Begünstigter dieselbe Person sind;


    Also erst mal locker bleiben ;)

    die FED, das FBI oder die kommende Währungsunion dahinter vermuten, erlauben wir uns höflich darauf hinzuweisen, daß in Kürze die CID - Seite OFFLINE gehen wird, - u.a. wegen Umzug auf neue Server und anderer Arbeiten. Das kann durchaus auch 1-3 Tage zu Beeinträchtigungen führen. Das CID-Team bedankt sich fürs Verständnis.


    Ha, das haben doch DIE Dir gesagt, daß du das hier schreiben sollst.... :huh: ..... :thumbup:

    Hallo,


    habe das Geld heute erhalten. Die Buchung sei zurueck gekommen und er sei im Ausland gewesen.


    Sache ist somit erledigt.


    Von mir ausd kann der Faden vom Mod geloescht werden.

    lass die Finger von den Eigenprägungen von Geiger. Dessen Güldenrosa Münzbarren werden mit erheblichem Abschlag gehandelt und sind nur regional bekannt.
    Wenn du so was in der Krise verkaufen willst, hast du Schwierigkeiten Abnehmer zu finden.


    Ich mag die 5 RM und die 5 schweizer Franken.
    So was ist bekannt und preiswert.

    Der Vorteil ist, daß hier Gewicht und Reinheitsgrad aufgeprägt sind. Welcher Otto-Normalverbraucher weiß schon in der Krise wieviel Silber in 5 schweizer Franken oder in 5 RM sind....?


    Das ist finde ich auch der Vorteil von Anlagemünzen gegenüber Handelsgoldmünzen wie Wilhelm II oder Dukaten, die dafür jedoch viel günstiger sind als z.B. 1/10 oz Wiener Philharmoniker...

    Ich wage sehr zu bezweifeln, dass diese Medaille beim Fiskus als barrenähnliches "Plättchen" durchgeht

    Es heißt aber im Gesetz "Barren oder Plättchen" nicht "barrenähnliches Plättchen".


    Meiner Ansicht nach kann ein Plättchen auch rund sein, insofern ist es (steuerfreies) Anlagegold.
    Dem Käufer kann's eh egal sein, wenn dann fällt für den Hersteller die Nachversteuerung an.