Hallo,
tja, jetzt hatte ich meine bisher beratungsresistenten Eltern fast so weit, zumindest einen Teil ihres Tagesgelkontos vorrübergehend auszahlen zu lassen,
und dann kommt von der Kreissparkasse folgender Brief:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr XXX,
gerne beantworte ich Ihre Fragen zur Einlagensicherung.
Die KRSSPK XXX ist Mitglied im Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe. Dieser Haftungsverbund schützt alle angeschlossenen Sparkassen und Landesbanken und gewährleistet deren Liquidität und Fortführung. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß die Sparkassen und Landesbanken alle Verbindlichkeiten erfüllen können. Die Ansprüche eines jeden Kunden aus Spar-, Termin- und Sichteinlagen sowie aus verbrieften Forderungen können bei Fälligkeit ohne betragsmäßige Begrenzung erfüllt werden. Dies bsichert auch Sie als Kunde der KRSSPK XXX ab.
Im Vergleich zu Privatbanken gibt es damit keine betragsmäßige Begrenzung bei der Einlagensicherung. Darüber hinaus gewährleistet die so genannte "Institutssicherung" des Haftungsverbundes, daß die Sparkasse vor Ort erhalten bleibt. Privatbanken haben keine vergleichbare Absicherung.
Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Das nimmt einem zunächst mal allen Wind aus den Segeln!
Die Spezialisten unter euch haben doch bestimmt ein paar schlagkräftige Argumente parat???!!!
Möchte dem "Freundlichen" auch nen netten Brief zurückschreiben!
Oder soll ich morgen vorbeigehen und einfach mal fragen ob die auf ne 38er Magnum passend rausgeben können?
Gruß Grünspahn