Alles anzeigenIch kann nicht nachvollziehen, warum dieser Anbieter mit DHL verschickt und somit einen Vertragsbruch mit der DHL begeht.
http://www.dhl.de/content/dam/…ress-national-07-2010.pdf
In den AGB von DHL seht unter §2 Abs.2 Nr. 6 ganz klar, das es sich bei EM über 500 Euro um Verbotsgüter handelt und Verbotsgut heißt doch man darf es gar nicht verschicken?
Somit verstößt dieser Händler gegen die AGB der DHL, hierdurch kommt die Frage auf, wie die Ware dann versichert ist??
Handelt dieser Versender nach dem Motto "Es wird schon nichts passieren!", darüber sollte man sich nun mal Gedanken machen.
Dir ist offensichtlich nicht bewußt, dass DHL mit Gewerbetreibenden - u. a. auch mit EM-Händlern - Verträge mit anderen Leistungen/Konditionen schließt (schließen kann)
oder Händler sich anderweitig versichern (siehe hierzu Ausführungen im Beitrag 697).
Deine Unterstellung hinsichtlich eines Verstoßes/Vertragsbruches seitens ps-coins ist haltlos - ja, man kann aus deinem Beitrag sogar eine gewisse "Bösartigkeit" herauslesen.
bubi