Na, dass ebay darüber bestimmen kann, wer beim Versand von Privat an Privat haftet, wage ich zu bezweifeln. Wenn der Versender eingeschrieben versendet, trifft ihn laut Gesetz keine Haftung.
Freundlich CARLOZ
Sorry von mir missverständlich formuliert. Sollte heißen bei Kauf über Ebay und Deal zwischen zwei Privatos".
Kauf von Privat
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst/der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB). Mit anderen Worten: Soll der Verkäufer - wie bei eBay - den Artikel versenden, trägt der Käufer das Versandrisiko.