Sicherlich sollte m.E. entschiedener gegen Plagiatsherstellung und dessen Handel vorgegangen werden.
Wer jedoch als Käufer 800 Euronnen für einen vergoldeten Kupferbarren bietet, sollte auch mal sein Kaufverhalten reflektieren. 
Wenn die Plagiatsherstellung primär in Asien erfolgt - wird man dies nicht unterbinden können.
Warum in Deutschland nicht entschiedener gegen den Handel vorgegangen wird obwohl es doch z.B. in der Bucht so etwas von Offensichtlich ist, zeigen m.E. auch die wenigen Urteile gegen solche Verkäufer.
Die hiesige Strafverfolgung scheint entweder vollkommen überfordert zu sein oder hat kein sonderliches Interesse daran. Wenn es aber mal gelungen ist eine Anklage zu erheben, dann zeigen die Richter oftmals große Milde und Verständnis.
Was die Käufer solcher "Schnäppchen" angeht, Gier siegt in solchen Momenten über den Verstand.
Ich kann mir gut vorstellen, das tausende von Gold Plagiate gekauft und gebunkert wurden, ohne dem Wissen wertlosen Plunder zu besitzen. Erst bei einem Veräusserungsversuch oder einer Erbschaft wird es dann ggf. zu einer bösen Überraschung kommen.
Dieses Wissen haben auch die Verkäufer solcher Plagiate und wiegen sich daher auch in Sicherheit.
Im vorliegenden Fall hatten sogar zwei "Juweliere" die Echtheit der Plagiat Goldbarren bezeugt. Wobei ich mich Frage was das überhaupt für "Juweliere" waren? vielleicht Gold An und Verkaufs- Händler die es fast an jeder Ecke gibt? und wieviele Zeit wurde für die Prüfung aufgewendet? respektive wenn die Versiegelung überhaupt nicht geöffnet werden konnte/sollte, wie war/ist dann überhaupt eine zutreffende Bestimmung möglich? 
Es ist anzunehmen das diese "Händler" vielleicht einen Blick auf das sehr Echt wirkenden Gold Plagiat und die "Eindrucksvolle" Versiegelung geworfen und dann Ihr Okay gegeben hatten.
Das die Richterin diesen Umstand auch noch eine gr. Bewertung in der Urteilsfindung gab, verdeutlicht m.E. Ihren "Sachverstand" in dieser Angelegenheit.