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Original von goldamsel
Hallo Mesodor,
vom Bauchgefühl teile ich deine Meinung, aber wie könnte sowas denn dann ablaufen?
Annahme:
- ich habe eine Grundschuld von 100000 euro
- der Kredit ist vollständig abbezahlt
- die Grundschuld aber nicht gelöscht
- die Bank verkauft die Grundschuld weiter??
- was kann der Käufer damit machen??
- wie oder was kann er vollstrecken, ich habe doch keine Schulden bei ihm??
Grüße
Goldamsel
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Zu jeder Grundschuld exestiert ein sogenannter Grundschuldbrief.
(Ähnlich wie zu jedem Auto ein KFZ-Brief.)
Hast Du Deine Schulden abbezahlt, so hast Du anspruch darauf, daß Dir die Bank diesen Grundschuldbrief aushändigt.
In diesem Brief steht z.B. Haus Nr.xxx Flurstück xxx wird im Heft xxx eine Grundschuld zu Gunsten der Sparkasse in höhe von xxx € eingetragen.
Diesen kannst Du aber auch einer anderen Bank die günstigere Kedite hat aushändigen, solltes Du mal Geld brauchen.
Die Neue Bank, setzt sich dann mit der Begüstigten Bank in Verbindung zwecks abtretung der Forderungen.
Hat also auf Dich keinen Einfluß, ist aber im Prinzip schon das selbe wie der Verkauf von Grundschulden.
Dies wird übrigens gerne zwischen Banken und deren Bausparkassen so gehandhabt.
Im übrigen, bist Du schuldenfrei, kannst Du den Grundschuldbrief einfordern und die Bank muß diesen Rausrücken.
Allerdings, behandle den Brief wie Bargeld.
Wird er vom Hund gefressen oder von einem Feuer zerstört, muss eine öffentliche Bekantmachung erfolgen- und die kostet.
Edit:
wenn Du keine Grudschuld mehr eingetragen haben möchtest (was eigendlich blödsinnig ist) so kanst Du mit dem Grundschuldbrief einen Notartermin vereinbaren und diese löschen lassen- was Geld kostet.
Ich habe 5 Grundschuldbriefe von verschiedenen Banken.
So kann ich immer zur günstigsten Bank, wenn ich mal was brauche und habe den passenden Brief.
Und da ich keine Schulden habe, liegen die gut verwahrt bis in alle Ewigkeit.
Amen