Beiträge von BOPeters

    Lieber Pauli,


    wollte Ihnen keinen Schellschuss liefern und musste auf eine Urlaubsrückkehr unseres zuständigen Juristen warten. Was die Absicherung des Golddeckungsbestands hinter Xetra-Gold gegen Insolvenz der Gesellschafter der Emittentin Deutsche Börse Commodities angeht, bleibt alles wie weiter oben bereits beschrieben. Habe dazu unter anderem am 11.12.2007 um 22:23 Uhr ein längeres Posting verfasst, das nochmals bestätigt wurde. (Seite 4 dieses Threads)


    Da Ihre Frage sich aber auf eine theoretisch mögliche Insolvenz der Deutsche Börse AG und der Clearstream fokussierte, anbei diese Vertiefung. Die Deutsche Börse AG als Minderheitsgesellschafterin der DB Commodities könnte (nicht nur) im Insolvenzfall ihre Gesellschafteranteile veräußern, auch wenn das strategisch natürlich vollkommen unsinnig und konterkarierend wäre. Die anderen Gesellschafter hätten für die zum Verkauf stehenden Anteile ein Vorkaufsrecht. Ein Eingriff in die Bilanz der DB Commodities wäre eine Veruntreuung gegenüber den anderen Gesellschaftern und ist strafbar.


    Noch schlimmer würde es die Clearstream treffen. Sie haftet ja laut Prospekt mit einer Summe von 50 Millionen Euro je Kalenderjahr darüber, dass für jedes Stück Xetra-Gold exakt ein Gramm Gold eingelagert ist oder - in geringerem Maße - bei der Umicore als Goldforderung besteht. Wenn die Clearstream also Gold herausgibt, ohne dass gleichzeitig eine Wertpapiertransaktion vorliegt (Rücknahme oder Ausübung des Lieferanspruchs von Xetra-Gold), haftet sie gegenüber der DB Commodities und ihre Mitarbeiter machen sich laut Depotgesetz sogar strafbar. Bei Depotbanken verwahrte Werte fließen nicht in deren Insolvenzmasse ein, die Clearstream hat sogar den Status einer Wertpapiersammelbank. Dies ist der Grund, warum wir die Clearstream für die Verwahrung des Goldes ausgewählt haben. Das bekommt man nirgendswo sicherer hin.


    Also kurz: Ja, es kann kategorisch ausgeschlossen werden, dass einer der Gesellschafter, insbesondere die Deutsche Börse oder die Clearstream Gold der DB Commodities vereinnahmt. Dies gilt insbesondere für eventuelle Insolvenzverwalter, da das Gold hinter Xetra-Gold im wirtschaftlichen Eigentum der DB Commodites steht.


    Was die steuerliche Behandlung von Xetra-Gold anbelangt, ist im Xetra-Gold-Prospekt ab Seite 46 alles Nötige gesagt. Und liest man den §20 (1) Nr. 7 des Einkommenssteuergesetzes (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html), leuchtet es mir auch ein. Zertifikate sind dadurch definiert, dass sie einen wie auch immer gearteten Zahlungsanspruch verbriefen. Xetra-Gold verbrieft aber einen Lieferanspruch auf Gold. Dadurch fällt Xetra-Gold nicht unter die Abgeltungssteuer, obwohl es rechtlich als Inhaberschuldverschreibung aufgesetzt ist. Eine
    Stellungnahme der Finanzbehörden in Bezug auf die steuerliche Behandlung von Xetra-Gold liegt noch nicht vor, werden wir aber veröffentlichen, sobald sie eintrifft.


    Mit besten Grüßen,


    Björn Peters

    Lieber Pauli,


    ob Sie bei dem Züricher Produkt von Spread oder Ausgabeaufschlag sprechen, ist im Prinzip gleich, da die Emittentin auch gleichzeitig Market Maker ist. Der Spread fließt also voll der Emittentin zu, es sei denn, Sie treffen zufällig am Markt auf die Verkaufsorder eines anderen Marktteilnehmers. Das dürfte aber angesichts von nur wenigen Handelsabschlüssen am Tag eher unwahrscheinlich sein. Dass der Spread / Ausgabeaufschlag so bei einer Vorabdeckung mit Gold so hoch liegt, liegt in der Tat fast ausschließlich an den Kapitalkosten. Da die Züricher Emittentin ja nicht weiß, an welchen Tagen wie viel Gold verkauft wird, muss sie permanent auf eigenes Risiko erhebliche Mittel vorstrecken. Das kostet.


    Bei Xetra-Gold ist die Emittentin ja eine Zweckgesellschaft, die gerade nicht Bank sein will, damit das Emittentenrisiko auf nahezu Null begrenzt werden kann. Daher ist eine Konstruktion als Sondervermögen nicht notwendig zur Abgrenzung des Goldvermögens gegen andere operative Geschäfte, die die Deutsche Börse Commodities ja gar nicht hat.


    Meiner Meinung nach wird hier im Forum der Begriff des Sondervermögens stark überschätzt. Auch ohne selbst Jurist zu sein: Wird eine Bank insolvent, bekommen Sie Ihre dort verwahrten Wertpapiere zwar zurück, Sie müssen dafür aber erst ein anderes Depot eröffnen und dem Insolvenzverwalter der Bank dieses mitteilen. Das kann dauern, und bis Sie Ihre Wertpapiere zurückbekommen, können Sie darauf nicht zugreifen, um auf eventuelle Wertverluste zu reagieren.


    Bei einem Fonds erhalten Sie bei Insolvenz der Emittentin, darauf würde ich wetten, nur Ihren Anteil am Gegenwert des Sondervermögens ausbezahlt, das in einem Notverkauf mit entsprechenden Wertverlust zu Geld gemacht wird. Das dürfte in der Schweiz nicht anders geregelt sein als hier in Deutschland. (Vielleicht findet sich im Forum einer, der die beiden Rechtssysteme besser kennt als ich? Habe nur die Bestimmungen der §§46 KWG gefunden.) Ob die Züricher bei Insolvenz der Bank an die Halter des Gold-ETFs einzelne Kilobarren versenden oder einen Verkaufserklös in Papiergeldform ausbezahlen wollen, müssten Sie vielleicht dort erfragen. Lieferung von Gold dürfte nicht ganz einfach sein, immerhin werden dort genauso wie bei uns LBMA-Standardbarren à 12,5 kg eingelagert.


    Für den extrem unwahrscheinlichen Fall der Insolvenz der Deutsche Börse Commodities dürfte das Insolvenzverfahren angesichts der einfachen Kapitalstruktur der Zweckgesellschaft eher schnell vonstatten gehen, und Sie könnten den durch Xetra-Gold verbrieften Lieferanspruch auf physisches Gold mit gewisser Verspätung einlösen. Nahezu alles Gold würde zur Befriedigung der Lieferansprüche der Anleihegläubiger zur Verfügung stehen, es ist ja eingelagert.


    Zuletzt zum Investmentgesetz. Dass Fonds kein Gold kaufen können, ist nicht das einzige Hindernis, um Xetra-Gold als Sondervermögen aufsetzen zu können. Nach §§60ff InvG müssen Sondervermögen ausreichend diversifiziert sein. Ein "Fonds" auf ein einzelnes Anlagegut wie Gold wäre dadurch nicht möglich. Das Verbot des Erwerbs von physischem Gold für Sondervermögen kann gerne auch im InvG bleiben: Eine Partizipation an der Wertentwicklung von Gold als Risiko-verringernde Beimischung ist ja seit der Einführung von Gold-ETC auch und gerade bei physischer Hinterlegung gestattet.


    Mit besten Grüßen,


    Björn Peters

    Hallo Alexis,


    bitte glauben Sie nicht, dass es ausschließlich Vorteile hat, für ein börsennotiertes Unternehmen zu arbeiten. Es gibt viele Kollegen bei DAX-Unternehmen, die Sie um ihre unternehmerischen Freiheiten, die kurzen Entscheidungswege und das unmittelbare Feedback vom Markt beneiden würden. Hat eben alles seine Vor- und Nachteile...


    Gruss


    Björn Peters

    Hallo Alexis,


    in der Tat ist die einzige Einnahmequelle der Deutsche Börse Commodities die Depotgebühr von 0,3% pro Jahr. Einlagerungs-, Versicherungs-, Verwahrkosten etc. für Gold und die Verwaltungskosten müssen daraus bestritten werden. Ob sich das rechnet, werden wir erst in ein paar Jahren sehen. Nicht ungewöhnlich für ein neues Geschäftsmodell, das mit einem neuen Produkt auf einen sich erst etablierenden Markt zugeht...


    Mit besten Grüßen,


    Björn Peters

    Lieber Pauli,


    noch zuletzt zu Ihrer Forderung, dass für Xetra-Gold erst physisches Gold eingelagert wird, bevor die Schuldverschreibung valutiert wird.


    Generell wäre das sicher möglich, aber zu welchen Kosten und welcher Gewinn erwüchse daraus?


    Xetra-Gold wird auf Xetra und dem Frankfurter Parkett in aller Regel mit einem Spread von 0,02 Euro auf das Gramm quotiert, das derzeit ca. 20 Euro kostet. Wir reden also von einer Geld-Brief-Spanne von 0,1%. Eine Goldeinlagerung vorab würde, wir haben das auch durchkalkuliert, zu einem notwendigen Ausgabeaufschlag von einem Prozent führen müssen, also zehn mal mehr. Es gibt ein Wettbewerberprodukt in der Schweiz, das diesen Weg gegangen ist und sogar (meines Wissens) anderthalb Prozent Ausgabeaufschlag erhebt. So weit zu den Kosten.


    Nun zum Nutzen. Wir behaupten ja, dass Xetra-Gold jederzeit mit physischem Gold gedeckt ist. Dazu muss man wissen, wie an der LBMA Goldüberträge vorgenommen werden. In unserem Beispiel bedeutet dies folgendes.


    Bei Schaffung von Xetra-Gold erwirbt das emissionsbegleitende Institut (die Deutsche Bank AG) Buchgold in London und überträgt es auf den gemeinsamen Gold-Clearer von Deutscher Bank und Umicore (HSBC). Sobald die HSBC der Umicore das Buchgold freistellt - d.h. sie hat es physisch vorliegen und gewährt den Eigentumsübertrag auf die Umicore - schreibt die Umicore der DB Commodities ein Buchgold-Guthaben gut. Erst dann wird die Schaffung von Xetra-Gold vollzogen, darüber wacht als neutrale Instanz die Clearstream. Ab einer wirtschaftlich sinnvollen Größenordnung von 500kg wird das Gold bei der HSBC abgefordert und zur Clearstream nach Frankfurt gebracht. Innerhalb von zehn Tagen muss es in Frankfurt ankommen, sonst werden keine neuen Anteile Xetra-Gold in Umlauf gebracht.


    Auf diese Weise ist Xetra-Gold zu jeder Zeit physisch hinterlegt, eben mit Gold, das sich bereits im Tresor befindet und zum geringeren Teil mit "Lieferansprüchen" auf physisch vorrätiges Gold, welches noch in London liegt oder gerade auf dem Weg nach Frankfurt ist. Das Risiko, dass das physische Gold, das in London liegt, nicht innerhalb von 10 Bankarbeitstagen in Frankfurt eintrifft, halte ich persönlich für vertretbar, selbst in Krisenzeiten. Immerhin bleiben die Lieferansprüche ja auch dann erhalten und sind bei einem LBMA-Clearer physisch gedeckt.


    Die Frage, ob eine Verringerung eines eher theoretischen Lieferrisikos von London nach Frankfurt einen Preisaufschlag von 1,5% rechtfertigt, dazu muss sich einjeder eine eigene Meinung bilden. Meine können Sie sicher erraten. Ich respektiere aber, dass man hierüber zu unterschiedlichen Risikobewertungen kommen kann.


    Letztlich bleibt es dabei: Wer Gold jetzt sofort haben will, soll gerne welches kaufen. Ich darf aber an dieser Stelle meine Wette erneuern: Eine Kiste guten Weines für denjenigen hier im Forum, der das Konzept für eine goldgedecktes Wertpapier nach deutschem Recht darlegt, das sicherer und kostengünstiger ist als Xetra-Gold.


    Mit besten Grüßen,


    Björn Peters

    Lieber Pauli,


    unsere Steuerexperten haben gesagt, dass Xetra-Gold generell nicht der Abgeltungssteuer unterliegt. Grund ist, dass Xetra-Gold einen Lieferanspruch auf Gold verbrieft, also auf eine Ware. Der Abgeltungssteuer unterliegen nur Zertifikate, die einen wie auch immer strukturierten oder gearteten Zahlungsanspruch verbriefen. So wurde uns die entsprechende Regel in § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG-neu interpretiert, der wie folgt formuliert ist:


    (1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören

    7. Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, wenn die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens zur Nutzung zugesagt oder gewährt worden ist, auch wenn die Höhe der Rückzahlung oder des Entgelts von einem ungewissen Ereignis abhängt. Dies gilt unabhängig von der Bezeichnung und der zivilrechtlichen Ausgestaltung der Kapitalanlage.


    Es sei wichtig sich bewusst zu machen, daß der Gläubiger mit Zeichnung der Schuldverschreibung einen Kauf von Gold tätigt und dessen Kaufpreis im Voraus bezahlt.
    Die Emittentin sagt somit nicht die Rückzahlung des eingezahlten Betrags zu (wie bei einem Zertifikat, bei dem der Anleger dem Emittenten nur vorübergehend sein Geld überlässt ), sondern nur die Lieferung eines bestimmten Wirtschaftsgutes. Die Gewinne aus der Veräußerung des Goldes unterliegen der persönlichen Einkommenssteuer, aber nur sofern der Anleger das Gold nicht im Privatvermögen hält, oder er es innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr nach Erwerb (= Zeitpunkt des Erwerbs der Schuldverschreibung) veräußert. Ansonsten ist die Veräußerung des Goldes steuerfrei. Eine Abgeltungssteuer fällt nicht an, da die Abgeltungssteuer betreffende Vorschrift (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) nur Geldleistungen, nicht aber die Lieferung anderer Vermögensgegenstände erfaßt (s. oben).


    All diese Argumente sind natürlich vorbehaltich einer gerichtlichen Klärung zu sehen, die möglicherweise noch auf die Steuerzahler zukommt. Wir empfehlen generell, diesen Sachverhalt mit dem eigenen Steuerberater zu diskutieren.


    Mit besten Grüßen,


    Björn Peters

    Lieber Pauli,


    bei meinen eigenen Recherchen zur Sinnhaftigkeit des Edelmetallverbots im Investmentgesetz


    Zitat


    § 46 Zulässige Vermögensgegenstände
    Die Kapitalanlagegesellschaft darf für ein Sondervermögen nur die in den §§ 47 bis 52
    genannten Vermögensgegenstände erwerben. Edelmetalle und Zertifikate über Edelmetalle
    dürfen von der Kapitalanlagegesellschaft für ein Sondervermögen nicht erworben werden.


    stieß ich auf die Aussage, dass es in den frühen 1980er-Jahren einen schwunghaften Handel mit Leihscheinen auf Gold gab. Gold wurde also "irgendwo" bei einer Bank eingelagert und Leihzettel als Eigentumsnachweis begeben. Diese wurden gehandelt. Da ein Leihschein für Kapitalanlagegesellschaften deutlich unsicherer ist als ein Wertpapier mit der dahinter liegenden Gesetzgebung, wurde der Goldhandel auf dieser Grundlage von der Politik sehr kritisch gesehen.


    Dass Kapitalanlagegesellschaften nicht anfangen sollten, mit Waren zu handeln, war wohl schon lange so. Dass ins InvG nur das Edelmetallverbot aufgenommen wurde, nicht aber ein generelles Warenverbot lag wohl eher daran, dass damals kein Fonds auf die Idee gekommen wäre, Nickel, Schweinehälften oder Picassos einzulagern. (Mit den heutigen exchange-traded commodities / ETC sieht das anders aus, die Wertpapiere entkoppeln ja den Anleger von der Notwendigkeit des Handlings der Waren.)


    Dass institutionelle Anleger heute dennoch in ETC investieren dürfen, liegt an einer Neuinterpretation der geltenden Regularien durch den Zusammenschluss der europäischen Finanzaufsichtsbehörden (CESAR). Danach dürfen Fonds ("OGAW-konforme Vermögen") in Wertpapiere investieren,
    + die jederzeit zB an einer Börse handelbar sind,
    + für die eine kontinuierliche (mindestens tägliche) Preisfeststellung und Risikobewertung möglich ist,
    + die nicht gehebelt sind ("delta eins "),
    auch wenn der durch das Wertpapier verbriefte Wert ("underlying") ein Rohstoff ist.


    Mit besten Grüßen,


    Björn Peters

    Lieber Pauli,


    hatte eigentlich gedacht, alle Fragen seien hinreichend beantwortet und hatte mich 'ne Zeitlang nicht mehr ums Forum gekümmert. Sei's drum.


    Die Journalisten der WiWo waren übrigens am Montag, den 21. Januar bei uns. An diesem Tag sollte auch eine Tonne Gold eingelagert werden, die bereits beim Transporteur in Frankfurt angekommene Lieferung haben wir uns dann aber erst am darauffolgenden Dienstag aushändigen lassen.


    Stand heute (es kamen gerade heute früh 500,8 kg Gold an) ist
    + Gesamtbestand 4.140.000 Stück bzw. 4,14 Tonnen Goldbestand
    + Davon bei uns eingelagert 3.998,5 kg
    + Buchgoldbestand bei Umicore 141,5 kg
    Physische Golddeckung bei Clearstream damit 96,6%. Wenn sich Bestände an Xetra-Gold sehr schnell aufbauen, kann es natürlich ein paar Tage dauern, bis Gold aus London abgefordert, angeliefert und bei der Clearstream eingelagert ist. Maximal 10 Bankarbeitstage haben wir dafür Zeit, also zwei Wochen.


    Den letzten Stand von oben werden wir bis morgen früh auf unserer Homepage http://www.deutsche-boerse.com/xetra-gold veröffentlichen (noch ist der Stand von gestern gepostet). Übrigens haben wir dort auch die Liste mit den 280 Barren abgelegt. Bis morgen Abend werden auch die heute angekommenen 40 Barren an die Barrenliste angefügt sein.


    Eine Grafik mit den bei uns regelmäßig veröffentlichten Beständen ist hier unten.


    Mit freundlichen Grüßen,


    Björn Peters
    Deutsche Börse AG

    Zitat

    Original von Milly
    Tjaja, Herr Peters


    Ausgerechnet wegen Herrn Osama werden uns so ziemlich alle bürgerlichen Freiheiten eingeschränkt. Sachzwänge, Sachzwänge, Sachzwänge ... Terror, Geldwäsche, Schäuble, Schallplatte


    Übrigens hat die Gestalt des bösen Superverbrechers Osama, der an allem schuld ist, ein schönes literarisches Vorbild namens "Fantomas".


    Lieber Milly,


    sehe ich genauso, ist aber der Zeitgeist, der in die Gesetzgebung so eingeflossen ist. Vielleicht geht es in ein paar Jahren wieder etwas entspannter zu.


    Gruss


    Björn Peters

    Lieber Pauli,


    Ihren Ausführungen zur Selbstabholung kann ich nicht ganz folgen. Diese ist nicht vorgesehen, sondern Umicore liefert Gold an Ihre Hausbank. In jeder Stückelung, die Sie wünschen. Die Clearstream verwahrt nur, liefert aber nicht selbst aus. Übrigens werden alle physischen Bewegungen in den oder aus dem Tresor heraus durch die Umicore organisiert.


    Dass Gold nur an eine Bank geliefert werden kann, liegt an Folgendem: Stellen Sie sich vor, Osama bin Laden oder ein Vertreter einer Ehrenwerten Gesellschaft würde mit Hilfe von Xetra-Gold Geld waschen wollen. Wie würde er vorgehen? Er gäbe A Geld gegen das Versprechen, dass A dafür (unter Abzug einer größeren Provision) Xetra-Gold kauft. Nun würde A die Stücke Xetra-Gold zahlungsfrei auf ein Depot des Geldwäschers übertragen. Der Geldwäscher ließe sich das Gold an seine Privatadresse in Pakistan oder Sizilien übertragen. Im Ergebnis hätte der Geldwäscher illegales Bargeld in "sauberes" und damit fungibles Gold umgetauscht. Unsere Geldwäscheexperten haben uns daher genötigt, auch jede Auslieferung von Gold über eine Bank erfolgen zu lassen.


    Weiters:


    Zitat


    => Hier wird es nun interessant: Sie haben hier xmal betont, dass Xetra-Gold-Anteile erst dann kreiert werden, wenn das Gold physisch bereits im Tresor liegt.


    Das habe ich mit Sicherheit nie hier gesagt, ich achte meiner Worte. Was ich x-mal gesagt habe, ist dass erst Gold erworben wird, und dann im Gegenzug die Xetra-Gold Anleihe hochgeschrieben wird - also neue Stücke begeben werden. Das erworbene Gold ist ein Lieferanspruch auf Gold gegen Umicore. Wenn eine hinreichende Größenordnung erreicht ist, wird der Lieferanspruch gegen Umicore ausgeübt und diese liefert Gold. Heute haben wir übrigens die ersten 500 kg zur Einlieferung bekommen.


    Zu Xetra-Gold als Tauschwährung in Krisenzeiten: Wertpapiere haben zu allen Zeiten auch in Krisenzeiten einen inneren Wert gehabt und dafür gesorgt, dass viele Vermögen über turbulente Zeiten gerettet werden konnten. Ein gut Teil des Aufschwungs der 1950er Jahre wurde so über "altes" Vermögen finanziert, nicht nur über den Marshall-Plan. In den Krisenzeiten selbst wurden diese Wertpapiere versteckt oder blieben schlicht über zB Aktienregister stehen und konnten dann nach dem Krieg wieder aktiviert werden.


    Zitat


    Zitat BOP: Zu (h): Es ist im Prospekt klar geregelt, dass die Clearstream darüber wacht, dass zu jedem Zeitpunkt die Xetra-Gold-Schuldverschreibung voll durch Gold gedeckt ist. Eine Leihe oder andere wirtschaftliche Verwendung stünde hierzu im Widerspruch
    Zitatende


    => Diesen "klaren Widerspruch" würde ich gerne im Kleingedruckten nochmals erkennen wollen. Daher erneut die Bitte um genaue Angabe (mit Link) im Prospekt. Ihr Punkt ist aber prinzipiell verstanden. Xetra muss juristisch und praktisch JEDE Möglichkeit einer Entleihung von Barren oder gar Mehrfach-Entleihungen ausschließen. Darum auch unsere Forderung nach Veröffentlichung der Einkaufszeitpunkte von Barren (samt Nummern) und ggf. den Abgangszeitpunkten. Diese Forderung an ein seriöses Produkt ist leider erforderlich, weil die Praxis der Bullion- und Zentralbanken jahrelang anders war und vermutlich ist. Avoid the rumours: Falls Xetra-Gold in den Verdacht gerät, dass mit Entleihungen aus seiner Goldmasse der Markt gedrückt wird, werden das die eigenen long spekulierenden Anleger nicht witzig finden.


    Wo kein Kleingedrucktes, da kein Kleingedrucktes. Die Clearstream haftet mit 50 Millionen Euro pro Kalenderjahr, dass die Deckung in jedem Augenblick erhalten bleibt, und die Prozesse sind entsprechend aufgesetzt. Das entsprechende Zitat zur Haftungsfrage hatte ich schon gegeben: Prospekt Seite 16 erster Satz. Der Prospekt kann auf http://www.deutsche-boerse.com/xetra-gold heruntergeladen werden.


    Hoffe, damit alle offenen Punkte bearbeitet zu haben!



    Mit besten Grüßen,


    Björn Peters


    PS
    War ein paar Wochen in den Bergen - ohne Internetanschluss, daher die sehr späte Antwort.

    Lieber Pauli,


    zurück zur Liste von Anforderungen an einen "guten" Goldfonds, nochmals hier zitiert.



    Hatte ja oben die Punkte alle kurz beantwortet, Sie hatten noch ein paar Nachfragen dazu.


    Zu (e) und (g): Die Gruppe Deutsche Börse ist eine der wenigen Börsenorganisationen weltweit, die von Handel von Aktien und Derivaten über das Clearing und das Settlement von Wertpapiertransaktionen bis hin zur Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren alles unter einem Dach vereinigt. Die letzten drei Geschäftsbereiche sind in der Clearstream zusammengefasst, genauso wie der Derivatehandel bei der Eurex liegt. Nur der traditionelle Teil der Börse, der Aktienhandel, ist direkt bei der Deutsche Börse AG aufgehängt, die anderen Aktivitäten sind Tochterfirmen.


    Die Clearstream verwahrt in ihren Tresoranlagen bislang nur sehr geringe Mengen von Edelmetallen. Die Wertpapierverwahrung ist aber ungleich komplexer und wird seit Jahrzehnten in höchster Präzision ausgeführt. Xetra-Gold hat eine Dimension, die das Freiräumen eines ganzen Tresorraums notwendig machte. Daher gehört alles Gold der Clearstream in diesem Tresorraum der DB Commodities. Der Anspruch "allocated" ist in einem solchen Konzept am leichtesten verwirklicht.


    An der DB Commodities ist die Deutsche Börse übrigens nur mit einem Minderheitsanteil beteiligt, an der Clearstream dagegen voll. Es ist also keineswegs sol, dass die Clearstream eine Tochter der DB Commodities ist.


    Zu (h): Es ist im Prospekt klar geregelt, dass die Clearstream darüber wacht, dass zu jedem Zeitpunkt die Xetra-Gold-Schuldverschreibung voll durch Gold gedeckt ist. Eine Leihe oder andere wirtschaftliche Verwendung stünde hierzu im Widerspruch und würde einen Haftungsfall von bis zu 50 Millionen Euro pro Kalenderjahr begründen. Das ist so einfach, dass es dazu auch keiner längeren Passage im Prospekt bedarf. Sollte doch eigentlich ein Pluspunkt sein.


    Zu (i): Nicht nur die Innenrevision ist bei jeder Goldverbuchung persönlich mit anwesend, zusätzlich hat sich der externe Wirtschaftsprüfer der DB Commodities jedes Quartal von einer ordentlichen Buchführung zu überzeugen und stichprobenartig die physischen Bestände zu überprüfen. Das hatte ich in der Tat nicht erwähnt, danke für die Nachfrage.


    Ich weiß nicht, wie Sie sich unseren Tresor vorstellen. Die Tresoranlagen in dieser Liga sind ein komplexes Gebilde aus Sicherheitsmaßnahmen mit zahllosen Kontrollen, durchdachter Verantwortlichkeitsteilung (mit gegenseitiger Kontrolle der Beschäftigten) und einer Kombination aus mechanischen und elektronischen Weghindernissen und Überwachungsgerätschaften, wie sie in keinem Krimi gezeigt werden. Es ist nicht so einfach, auch nur eine Briefmarke ungesehen aus dem Tresor zu bekommen, geschweige denn einen ganzen Goldbarren oder, noch schlimmer, eine Tonne Gold.


    Wer Gold in nennenswertem Umfang entwenden wollte, müsste vier Probleme lösen: Reinkommen, bis zu den Goldlagerräumen vordringen, Gold vielleicht gar tonnenweise herausbringen und es unbehelligt abtransportieren. Und das alles, ohne dass eine Hundertschaft der Bereitschaftspolizei das Gelände weiträumig umstellt. Was für mehrere Billionen an Wertpapieren ausreicht, ist für ein paar Tonnen Gold mehr als ausreichend, zumindest sicherer als bei jeder Bank dieser Welt.


    Zu (k): Hatte ich die Quellenangabe nicht schon gegeben? Prospekt Seite 16, erster Satz. So einfach er sich liest, so einfach ist er auch. Clearstream haftet aus einer Unterdeckung von Xetra-Gold gleich aus welchem Grund. Das einzige, wofür Clearstream naturgemäß nicht haftet, ist für das Gold, das die DB Commodities bei der Umicore hat. Hierfür empfehle ich die Lektüre des Finanzberichts der Umicore auf deren Homepage. Ein kerngesundes Unternehmen.


    Zu (l): Hatte bereits vorhin in dem Posting gesagt, dass hier ein Missverständnis vorliegen muss. Xetra-Gold ist ab einem Gramm auslieferbar, dafür sorgt die ausgefeilte Prozesslogistik des JV-Partners Umicore.



    Ihre Anmerkungen zu den Instis verstehe ich nicht ganz. Hatte gesagt, dass Xetra-Gold in einer Krise eine Tauschwährung werden wird, da mit physischem Gold hinterlegt, und dass ich mir wünsche, dass mein Lebensversicherer Xetra-Gold im Portfolio hat. Ein Aufruf zu Rechtsbruch ist mE was anderes und war mit Sicherheit nicht beabsichtigt. Gerade gut ausgewählte Wertpapiere haben neben Immobilien dafür gesorgt, dass einige alte Vermögen sich durch die vergangenen Jahrhunderte retten konnte.



    Noch ein kleiner Punkt aus Ihrem Posting heute.


    Bei mir rufen recht viele Privatanleger, Bankberater und wenige institutionelle Anleger an. Gerade für die Privatanleger, mit denen ich gesprochen habe, ist der Lieferanspruch, der gemeinsam mit Umicore, Deutscher Bank und Clearstream umgesetzt werden kann, einem theoretischen Mitbesitz an Gold, der mangels Lieferanspruch nicht realisiert werden kann, vorzuziehen. Insofern hat Xetra-Gold einige Produktmerkmale, die gerade für Privatanleger attraktiv sein könnten.


    So weit für heute und mit besten Grüßen,


    Björn Peters

    Lieber Milly,


    bitte machen Sie sich keine Sorgen um das Geschäftsmodell von Xetra-Gold. Natürlich rechnet sich Xetra-Gold erst ab einem gewissen Verkaufserfolg (wie bei jeder Unternehmung). Am Ende ist es die große Zahl von Handelsabschlüssen auf Xetra querbeet durch alle Anlageklassen, wodurch wir profitabel arbeiten können. Schauen Sie ruhig mal in unseren Geschäftsbericht, inwieweit uns das sonst gelingt... ;)


    Auch bei 2 cents Spread kann ein guter Market Maker leben. Wieder ist es das Handelsvolumen, das den Ausschlag gibt. Da geht es auch mit bescheideneren Margen. Geringe Spreads ziehen mehr Volumen an, davon profitiert der Market Maker deutlich mehr als durch eine größere Geld-Brief-Spanne. Den Kundennutzen zu steigern zahlt sich meistens aus, wie in jedem anderen seriös betriebenen Geschäft.


    Wie kommen Sie darauf, dass jedes Geschäftsmodell mit Gold unprofitabel ist? Man kann der COMEX in New York schon wünschen, dass der Handel mit ihrem Goldfuture Gewinne für die Börse abwirft.


    Beste Grüße,


    Björn Peters

    Zitat

    Original von Minos


    Toll ist dann, wenn die Kids im Kindergarten herumerzählen, dass ihre Bauklötze aus Gold sind und mal so´n kg-Barren heimlich mitnehmen in den Kindergarten, um damit anzugeben :D


    ... sehe ich genau so. Fände ich schlicht schräg, meine Kinder mit physischem EM spielen zu lassen...soll das Angeberei sein oder nur dekadent? also meine Kinder haben Bauklötze aus Holz, außerdem Lego und das gute alte Fischertechnik. Wenn sie was noch aufregenderes haben wollen, gehen wir in den Wald zum Spielen.

    Lieber Pauli,


    eine Passage aus Ihrem vorletzten Posting hat mich ein wenig verwundert

    Zitat


    => Den einzigen aber wichtigen Vorwurf in diesem Zusammenhang gegen Xetra-Gold muss man wegen der sehr restriktiven, teuren und etwas willkürlichen AUSLIEFERUNGSbedingungen machen, die (wie ich bereits oben ausgeführt habe) dazu führen werden, dass es -ähnlich wie beim SLV- praktisch NIE zu Auslieferungen kommen wird! Es KANN und DARF nicht sein,
    a) dass erst ab 12,5kg ausgeliefert wird
    b) dass die oben beschriebenen hohen Kosten anfallen und
    c) vor allem, dass: "Zur Durchführung des Prozesses der Ausübung sind einige Informationen notwendig. Diese müssen vom Anleger an dessen Hausbank übermittelt werden. ... Bestätigung, dass es dem Antragsteller nicht qua Gesetz, Verordnung, Satzung oder Anlagerichtlinien verwehrt ist, in den Besitz physischen Goldes zu gelangen.": Solche Bestätigungen wird GERADE in der Krise niemand ausstellen. Zudem kann (und wird!) es dann explizite Gesetze geben, die es dann praktisch JEDEM (nicht nur den Instis) verwehren werden, sein Gold zu erhalten. Niemand, der -ausgehend von den bereits heute vor der Krise "verdächtigen" Paragraphen- eine solche staatliche Böswilligkeit unterstellt, kann als "paranoid" dargestellt werden, wie es zB johann hier ständig tut. Das ist nur angewandte Logik und angewandtes historisches Wissen.


    Zu (a): Wie kommen Sie darauf, dass bei Xetra-Gold erst ab 12,5 kg ausgeliefert würde? Das würde das ganze Konzept ja ad absurdum führen. Xetra-Gold verbrieft die Lieferung von Gold -- ab einem Gramm, in Kleinbarren von 1g bis 1000g oder in LBMA-Standardbarren, ganz wie Sie es wünschen und in welcher Stückelung auch immer. Dass es wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, sich 1, 10 oder 100 Gramm ausliefern zu lassen, dagegen sprechen die Fixkosten von ca. 150 Euro + MWSt, die bei einer Lieferung anfallen. Alleine darauf bezieht sich der Passus im Prospekt, dass Lieferkosten höher als der Goldwert sein könnten. Wirtschaftlich sinnvoll ist die Auslieferung von einem 1kg-Barren, deutlich günstiger liegen die Auslieferungskosten im Vergleich zum Erwerb von Kilobarren beim Händler, wenn man über Xetra-Gold sich gleich fünf oder mehr Kilobarren liefern lässt.


    Nur wegen dieses Lieferanspruchs benötigen wir den Buchgoldbestand bei Umicore, also den Lieferanspruch auf Gold bei der Goldraffinerie. Und darauf bezieht sich auch ausschließlich der Passus der hier viel kritisierten "Marktstörung". Wenn alle Xetra-Gold-Anleger gleichzeitig 10-Gramm-Barren haben möchten, diese aber kurzfristig im Markt nicht in der gewünschten Menge verfügbar sind, dauert das Umschmelzen der Standardbarren aus dem Deutsche-Börse-Tresor eventuell etwas länger als die ein bis zwei Wochen, die wir für Lieferungen sonst einplanen. Eine Marktstörung kann auch bedeuten, dass keine Werttransportkapazitäten abrufbar sind, das ist außerhalb des Einflusses der Deutsche Börse Commodities und der Umicore. KEINE Marktstörung ist bei Auslieferungsbegehren eine verknappte Verfügbarkeit physischen Goldes, das liegt ja schließlich bei uns im Keller (und in geringem Umfang bei Umicore) und braucht nur verpackt und versandt zu werden.


    Gerade wer 12,5-Kilobarren haben will, kann das im Prinzip jederzeit, außer dass wir die Standardbarren ausschließlich einem professionellen und registrierten Werttransportunternehmen anvertrauen werden. Eine Selbstabholung scheidet aus zwei Gründen aus. Erstens sind die Tresoranlagen der Deutsche Börse nicht so leicht zugänglich wie der Bankschalter Ihrer Hausbank. Zweitens sind wir aus den Gründen des Geldwäschegesetzes verpflichtet, alle Ein- und Auslieferung über eine Bank vornehmen zu lassen, die die Identität des Handelnden überprüft. Mit Schwarzgeld wollen wir mit Sicherheit nichts zu tun haben, sondern Xetra-Gold ist für Leute gedacht, die ihr Geld auf ehrbare Weise verdient haben und dieses ehrlich versteuern.


    "Marktstörung" ist außerdem, wenn aus mangelnder Transportkapazität das physische Gold, das die Deutsche Bank (als Market Maker) bei Neubegebung von Xetra-Gold der DB Commodities über ein Gold-Clearinghaus und die Umicore verschafft, nicht von London nach Frankfurt geliefert werden kann. Wir hatten in den Tagen nach dem 11. September 2001 beispielsweise keine Transatlantikflüge. In einem ähnlichen Fall über Europa könnte es sein, dass alle innereuropäischen Flüge für zwei Wochen gestrichen werden. Dann könnte auch kein Gold von London nach Frankfurt geliefert werden. Das wäre eine "Marktstörung", wegen der wir die neue Begebung von Xetra-Gold so lange aussetzen würden, bis wieder Transportkapazitäten verfügbar sind. Dies ist im Interesse der Anleger, die bereits in Xetra-Gold investiert sind. Ich sehe daher keine Notwendigkeit, diesen Passus aus dem Prospekt zu nehmen.


    Zu (b): Welche Kosten halten Sie für wie hoch? Ich darf auf mein früheres Posting hinweisen, wo ich die Lieferkosten für 10.000 Stück Xetra-Gold à zehn 1kg-Barren mit dem Erwerb von zehn 1kg-Barren beim Händler verglichen habe. Mit Xetra-Gold ist die Auslieferung um ein paar Tausend Euro günstiger.


    Zu (c): Institutionellen Anlegern muss die Möglichkeit eingeräumt werden zu erklären, dass es ihnen aufgrund von Gesetzen, Satzung, Anlagerichtlinien etc. verwehrt ist, physisches Gold zu erwerben, damit bei Ausübung der institutionelle Anleger den Prozess des alternativen Zahlungsanspruchs umsetzen kann. Diese Erklärung kann jeder für sich selbst ausstellen und sie muss von niemandem bestätigt werden. Die BaFin vertraut hierin den Instis, dass sie sehr genau wissen, was sie tun dürfen und was nicht. Das Edelmetallverbot aus §46 InvG bedauere ich so wie Sie, jedoch müssen wir uns in dem geltenden gesetzlichen Rahmen bewegen. Privatanleger bekommen also ganz unkompliziert ihr Gold, da sie diesen Passus ja getrost verneinen können.


    Dass bestimmte Angaben zum Endkunden, der Xetra-Gold ausübt, mitgeführt werden müssen, ist schlicht notwendig zur Bearbeitung des Prozesses der Auslieferung von Gold. Sollten Sie fünf Kilo Gold aus der Ausübung von Xetra-Gold ordern, Ihr Nachbar aber bei der selben Hausbank am gleichen Tag zwei Kilo, würden Sie ja darauf bestehen, dass die Hausbank die Pakete nicht vertauscht. Daher ist der Name mit anzugeben. DASS wir nur über Ihre Hausbank ausliefern können, liegt, wie oben erwähnt, an den Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche.


    Mit besten Grüßen,


    Björn Peters

    Lieber Pauli,


    Sie stellen wirklich viele gute Fragen, werde ein paar mehr Postings daraus machen. Mal sehen, wie weit ich heute damit komme.


    Zunächst zu dem Thema, das Ihnen wohl am meisten am Herzen liegt, der Frage nach der Absicherung durch eine Inhaberschuldverschreibung. Ich war übrigens überrascht und ein wenig verärgert, als ich gestern den Kommentar von Martin Siegel über Xetra-Gold las. Von einem, der den Begriff "Investment" im Firmennamen führt, dürfte man eigentlich erwarten, dass er die elementaren Grundbegriffe der Finanzwelt besser kennt als ein Fachfremder.


    Die Inhaberschuldverschreibung (IHS) ist eine von drei wesentlichen Rechtskonstrukten, mit denen Sie Geld in Wertpapieren anlegen können: Aktie, Fonds, Anleihe/IHS. (Das vereinfacht ein bisschen, ist aber für den Zweck unserer Diskussion hier ausreichend.) Nun ist das Ziel von Xetra-Gold, die sicherstmögliche Verbriefung von Gold zu verwirklichen, die für deutsche Anleger und nach deutschem Recht verwirklicht werden kann.


    Ich werde heute die drei grundlegenden Anlagekonzepte diskutieren und sagen, warum die IHS für den Anleger die beste Lösung liefert. Anschließend werde ich verschiedene Formen der IHS vorstellen, auch hier haben wir uns aus guten Gründen für eine bestimmte Form entschieden. Zuletzt werde ich ein paar Grundlagen des Insolvenzrechts darlegen, die hier im Forum anscheinend bei vielen unbekannt sind.



    Xetra-Gold konnte nicht als Fonds ausgestattet werden aus zwei Gründen. Das Investmentgesetz (InvG, http://www.bafin.de/gesetze/invg.htm) verbietet Kapitalanlagegesellschaften explizit in §46, Edelmetalle oder Zertifikate über Edelmetalle für ihr Sondervermögen zu erwerben. Hinzu kommt die Pflicht zur Risikostreuung in den jeweiligen Anlageklassen in §§47ff., die die Anlage eines Fonds in einen einzigen Anlagegegenstand ausschließt. Die für den Anleger wünschenswerte Konstruktion des Sondervermögens scheidet also für einen Gold-"Fonds" im hiesigen Rechtsraum aus (in der Schweiz geht das offensichtlich).


    Heute morgen kam im hessischen Kulturfunk ein längerer Bericht über die Senckenberg-Stiftung, die in Frankfurt am Main ein Bürgerhospital betreibt. Interessant fand ich die Aussage, dass das Stiftungsvermögen seit 300 Jahren überdauern konnte, weil größere Teile desselben in Aktien und Immobilien angelegt sind. Selbst durch die Weltkriege und die Hyperinflationen des 20. Jahrhunderts sicherten Immobilien und besonders Aktien als Anteilsschein an den Gewinnen von Unternehmen den Wertbestand des Stiftungsvermögens. Es wäre für Xetra-Gold theoretisch denkbar gewesen, eine Zweckgesellschaft in Form einer AG zu gründen, die Gold kauft und Aktien dafür begibt. Das war in unserem Fall nicht praktikabel, da jede Kapitaländerung (=Anzahl begebener Aktien) einer AG notariell beglaubigt und im Handelsregister nachvollzogen werden muss, bevor sie rechtswirksam wird. Das dauert mehrere Wochen in jedem Einzelfall, so lange möchten Anleger bestimmt nicht warten.


    Blieb also die Inhaberschuldverschreibung. Wieder ist das Rechtskonstrukt eine Zweckgesellschaft, die so gut wie nichts tut als Gold anzuschaffen und hierfür eine IHS zu begeben. Mit einer IHS kann man im Prinzip jedes Recht verbriefen, auch den Lieferanspruch auf Gold. Es wäre sehr wünschenswert gewesen, den hinterlegten Goldbestand an den Anleger zu verpfänden, um damit das Rechtskonstrukt aus der Fondswelt des Sondervermögens möglichst genau abzubilden.


    Nun sagte uns unser Wirtschaftsprüfer, dass ein verbriefter Lieferanspruch in Verbindung mit einer Verpfändung an den Käufer des Wertpapiers dazu führt, dass das verpfändete Gut bereits in das Eigentum des Käufers übergeht und dort bilanziert werden muss. Das wäre für den Privatanleger kein Problem, wohl aber für institutionelle Anleger, die ja laut $46 InvG kein Gold erwerben dürfen. Es musste also eine Entscheidung getroffen werden, ob entweder der Lieferanspruch oder die Verpfändung umgesetzt werden sollte. Die Wahl fiel klar auf den Lieferanspruch. Restlos alle Anleger, mit denen ich bis heute gesprochen habe, sehen gerade in diesem Produktmerkmal von Xetra-Gold ihre Sicherheitsbedürfnisse am besten berücksichtigt. Wer also heute Gold haben will, soll Gold kaufen, wer mit der Verwahrung von Gold selbst nichts zu tun haben möchte, kann Xetra-Gold kaufen und es in physisches Gold umwandeln, wann immer er will.


    Es gibt verschiedene Verbriefungsformen der Inhaberschuldverschreibung. Zum einen ist da die Festbetragsurkunde ("ich bin unterteilt in 100 Stücke zu 10 Euro und zusammen 1000 Euro wert") und die Bis-zu-Rahmenurkunde, bei der nur festgelegt werden muss, wie viele Teilschuldverschreibungen ("Stücke") maximal begeben werden können. Der tatsächliche Wert der Bis-zu-Rahmenurkunde bemisst sich nach der Anzahl der "begebenen" Stücke.


    Zunächst müssen 10.000 Stücke begeben werden, um ein Wertpapier zum Börsenhandel zuzulassen. Dies erfolge bei Xetra-Gold zum 29. November. Es wurden also 10 kg Gold angeschafft und im Gegenzug 10.000 Stücke Xetra-Gold neu geschaffen. Heute, am dritten Handelstag, sind 140.000 neue Stücke auf Xetra verkauft worde, die von Börsenteilnehmern nachgefragt wurden. Zug um Zug wird der Deutsche Börse Commodities bis morgen Nachmittag 140kg Gold verschafft und bei dessen Nachweis wird dann die Bis-zu-Rahmenurkunde (hoch-)"valutiert". Damit werden 140.000 neue Stücke Xetra-Gold in den Markt gegeben, wo sie dann in der Nacht auf Donnerstag auf die Depots der Käufer von Xetra-Gold übertragen werden.


    Bis-zu-Rahmenurkunden werden in der Regel mit einem so hohen Maximalbetrag ausgegeben (bei Xetra-Gold 10 Milliarden Stück, vgl. S. 1 im Prospekt), dass der Maximalbetrag auch bei bestem Markterfolg niemals erreicht werden kann. In solch einem Fall müsste nämlich ein neues Wertpapier herausgegeben werden. Es ist also schlicht Unsinn zu behaupten, wir müssten jetzt 10.000 Tonnen Gold vom Markt nehmen oder wir hätten für diese (Un-)Menge Gold verbrieft.



    Wie kann nun über eine Inhaberschuldverschreibung Insolvenzschutz sicher gestellt werden?


    Hierzu zunächst ein paar Grundlagen, damit wir von der selben Basis ausgehen. Das meiste ist Ihnen sicher nicht neu, nur ist hier im Forum ein recht unterschiedlicher Wissensstand über dieses Thema messbar. Ich hoffe, dass ich die Materie nicht zu sehr verknappe und hoffe, dass Berufenere die Ausführungen präzisieren, sollte das notwendig sein.


    Unternehmen müssen ab einer gewissen Größenordnung eine Bilanz erstellen. Diese besteht aus den Aktiva (Geldvermögen, Anlagen, kurz- und langfristige Forderungen gegen zB Kunden, aber auch Markenwerte, also immaterielle Vermögenswerte). Diese müssen im Geldwert exakt den Passiva entsprechen, das sind kurz- und langfristige Verbindlichkeiten, Kredite, Anleihen / Inhaberschuldverschreibungen und das Stammkapital.


    Eine Insolvenz kann auf zweierlei Weise ausgelöst werden: entweder durch Überschuldung (die Aktiva decken nicht mehr den Wert der Passiva) oder durch Zahlungsunfähigkeit, also eine Geldzahlung wird fällig, die Aktiva des Unternehmens können aber nicht kurzfristig mobilisiert werden um die Forderung zu begleichen.


    Wenn erst einmal das Insolvenzverfahren über ein Unternehmen eröffnet wird, wird ein Insolvenzverwalter bestimmt, der die Interessen der Gläubiger des Unternehmens vertritt. Der Insolvenzverwalter bestimmt zunächst, welche Aktiva welchen Forderungen gegenüber stehen, unterteilt dann die Gläubiger nach Vorrang. Den höchsten Vorrang genießt der Staat und die Sozialversicherungen, dann kommen die Angestellten, dann die Kreditgeber und die Gläubiger der Inhaberschuldverschreibungen, zuletzt die Geber des Stammkapitals. Bei der AG sind dies die Aktionäre, die bei einer Insolvenz in der Regel leer ausgehen. Die Halter von Anleihen, Kreditgeber und Lieferanten mit ausstehenden Rechnungen bekommen idR nur einen Teil ihrer Forderungen zurückbezahlt, sind aber besser gestellt als Aktionäre.


    Bei Xetra-Gold funktioniert der Insolvenzschutz auf die folgende Weise: (1.) Zunächst ist die Deutsche Börse Commodities keine komplexe Unternehmung, sondern eine Zweckgesellschaft mit nur einem Zweck, der Emission einer Gold-gedeckten IHS gegen Anschaffung von Gold. Auf ihrer Bilanz stehen also unter den Aktiva nahezu ausschließlich Gold und auf der Seite der Passiva nahezu ausschließlich die Anzahl begebener Stücke Xetra-Gold. (2.) Bei der Schaffung neuer Stücke Xetra-Gold wird immer im Gegenzug Gold angeschafft oder weggegeben, ohne dass Geld fließt. Dadurch bildet der Goldbestand der DB Commodities und die Anzahl begebener IHS eine sog. "wirtschaftliche Einheit". Dies besagt, dass der zu bilanzierende Wert von Gold und IHS in Euro immer exakt gleich ist, da ja dafür gesorgt ist, dass für jedes Stück Xetra-Gold auch ein Gramm Gold vorrätig ist. Eine Überschuldung der DB Commodities ist aus den Aktivitäten bei der Begebung und Rücknahme von Xetra-Gold daher nicht möglich. (Dafür haftet die Deutsche Börse über ihre Tochter Clearstream mit bis zu 50 Millionen Euro pro Kalenderjahr, vgl. erster Satz auf S. 16 im Prospekt.)


    Alle operativen Prozesse der DB Commodities sind an die Gesellschafter über Verträge ausgelagert und die üblichen Versicherungen wurden abgeschlossen. Die DB Commodities unterliegt daher nach menschlichem Ermessen keinen existientiellen Risiken, die zu einer plötzlichen Verschuldung führen könnten. Eine Zahlungsunfähigkeit kann nur dadurch entstehen, dass die (verhältnismäßig geringen) Kosten für zB Verwahrung von Gold, Miete, Geschäftsführung, Bilanzierung, Steuern etc. nicht beglichen werden können. Da diese Beträge auch und gerade im Verhältnis zum Wert des eingelagerten Goldes schon in Bälde vernachlässigbar klein sein werden, benötigt die DB Commodities nur ein Stammkapital von einer Million Euro.


    De jure wurde mit dieser rechtlichen Konstruktion kein Sondervermögen geschaffen, in der wirtschaftlichen Wirkung kommt es dem aber beliebig nahe. Ob sie nun der Zürcher Kantonalbank oder der Deutsche Börse mehr vertrauen, dass das "Sondervermögen" auch als solches behandelt wird, muss ich Ihnen überlassen. (Ich würde beiden vertrauen ;)



    Laut Depotgesetz (http://www.bafin.de/gesetze/depotg.htm) spielt derjenige Verwahrer, der die Bestände seiner Kunden verleiht, in unberechtigter Weise herausgibt oder sonstwie wirtschaftlich nutzt, mit seiner Lizenz und die beteiligten Personen riskieren empfindliche Freiheitsstrafen (vgl. zB §§2, 12 und 34 DepotG). Dies würde auch dann gelten, wenn die Aktionäre der Deutsche Börse wechseln würden. Da die Clearstream-Tochter derzeit die einzige Wertpapiersammelbank in Deutschland ist, würde ein Lizenzentzug dazu führen, dass in Deutschland keine Wertpapiertransaktionen mehr durchgeführt werden könnten. Entsprechend sorgsam gehen wir mit der Lizenz um. Die Spekulationen über die Anteilseigner der Deutsche Börse AG laufen daher ins Leere.



    So weit für heute. Ich hoffe, dass meine Ausführungen verständlich sind und dazu beitragen, den sperrigen Begriff der Inhaberschuldverschreibung zu entdämonisieren. Morgen werde ich mich an Ihre anderen Fragen setzen.


    Mit freundlichen Grüßen,


    Björn Peters
    Deutsche Börse AG

    Zitat

    Original von Tantali


    Im neuen Goldmarkt von Siegel zieht er dem Xetra-Gold die Lederhose runter. Ich vermute, das wird auch bald in einem seiner Tageskommentare erscheinen.


    Hallo Tantali,


    die Prospekte von Lyxor, ZKB und ETF Securities kenne ich nahezu auswendig. Xetra-Gold sehe ich so: Es könnte als Antwort auf diese verstanden werden.


    Leider liegt selbst Martin Siegel, den ich sonst für seine Marktbeurteilungen sehr schätze und bei dem ich auch schon physische EM gekauft habe, mit nur der Hälfte seiner Aussagen über Lyxor GBS richtig. Wundert mich, dass niemand von Lyxor das hier richtiggestellt hat. Bin gerne bereit, mich einer Art Podiumsdiskussion mit Martin Siegel zu stellen, meinetwegen zu allen Gold-gedeckten Wertpapieren im Markt.


    Aber das Wichtigste ist ja: Diese Gold-gedeckten Wertpapiere richten sich nicht an die Mehrheit dieses Forums, die offensichtlich allein den Besitz physischer Edelmetalle als valide Geldanlage ansieht, sondern an Anleger, die sonst Wertpapiere halten und zusätzlich gerne Edelmetalle halten würden, OHNE sich mit den Sorgen und den Umständen des physischen Besitzes auseinandersetzen zu müssen. Diese gibt es, und vielleicht sind sie sogar eine Mehrheit -- außerhalb des Forums.


    Gruß


    Björn Peters

    Lieber Pauli,


    gerade hat mir die Technik einen Streich gespielt und eine längere Antwort auf Ihr Posting gelöscht, die ich in der letzten Stunde erstellt hatte. Konnte mich nach überstandener Weihnachtsbäckerei mit meinen Kindern erst spät ans Forum machen als diese im Bett waren. Jetzt sollte ich selbst dorthin, werde Ihnen aber auf jeden Fall auf Ihre berechtigten Fragen in den nächsten Tagen antworten.


    Bis dahin mit besten Grüßen,


    Björn Peters

    Lieber Pauli,


    die Frage nach den Instis in separatem Posting.


    Zitat


    Nicht überzeugen kann übrigens, wenn man hört, dass Instis nach dem oben zitierten InvG keine physischen Metalle halten dürfen und DESHALB den Xetra-Gold zeichnen sollen. Diese Art einer "pyhsischen" Depot- oder Fondsabsicherung ist ja de facto keine! Denn diese Fonds könnten sich dann ja AUCH IM KRISENFALL kein Gold ausliefern lassen (selbst wenn es denn im Xetra tatsächlich verbrieft und physisch vorhanden wäre). Damit geht doch eine solche Absicherungsempfehlung an Instis völlig ins Leere - oder sieht BOPeters das anders? Zudem: WENN XetraGold WEISS, dass Instis ihre Bestände ohnehin NIE physisch ausliefern lassen DÜRFEN, dann besteht doch ein nicht abzustreitendes erhebliches moral hazard Risiko für XetraGold, die von Instis gezeichneten Anteile gar nicht erst physisch einzukaufen (es wird ja dank InvG und BaFin MIT SICHERHEIT ohnehin NIE Lieferung verlangt werden KÖNNEN)


    Die Regelung ist die, dass die BaFin den Fondsmanagern insoweit vertraut, dass sie selbst wissen müssen, dass sie keine Edelmetalle physisch besitzen dürfen. Lassen sich Instis Gold dennoch ausliefern, spielen sie mit ihrer Lizenz als Finanzdienstleister. Spielen wir den Krisenfall also mal durch.


    Bei einer moderaten Krise zum Beispiel des Euro sollten Wertpapierbestände weiterhin als solche anerkannt werden. (Über viele Kriege haben Aktien ihren Wert als Anteilsrecht an einer Unternehmung erhalten.) In einem solchen Fall würde Xetra-Gold, da physisch hinterlegt, als Tauschwährung gegen andere werthaltige Güter dienen können, eine Auslieferung also nicht unbedingt nötig sein.


    In einer extremen Krise, in der nur noch der physische Besitz von Gold zählt, aber alles andere zusammenbricht, würde ich mir als Fonds-/Versicherungsmanager die Frage stellen, ob ich das Investmentgesetz missachte oder die Interessen meiner Millionen Kunden. Meine persönliche Antwort darauf wäre recht klar: Ich wünsche mir, dass meine Lebensversicherer etwas Xetra-Gold im Portfolio haben (wo sie doch heute kein physisches Gold kaufen dürfen).


    Vielleicht beantwortet das ja die Frage.


    Mit bestem Gruß,


    Björn Peters

    Lieber Pauli,


    danke für die Steilvorlage. Gehe ich gerne Punkt für Punkt durch.


    "Checklist" für seriöse Produkte:
    a) Einkauf von Gold/Silber/ etc. zu 100% entsprechend den Nettoneueinlagen
    ERST wird Gold gekauft, DANN Xetra-Gold hochvalutiert


    b) Einkauf sehr zeitnah zu den Neueinlagen
    siehe oben


    c) Einkauf ausschließlich physisch
    Wie es den Gepflogenheiten im Profi-Goldmarkt entspricht, kaufen wir zunächst Buchgold bei Umicore und lassen uns für dieses in Mengen ab 500kg LBMA-Standardbarren liefern. Ist dies aus welchen Gründen auch immer temporär nicht möglich, werden so lange keine neuen Wertpapiere Xetra-Gold begeben, bis die Störung behoben ist.


    d) Maximale Cashquote 10%
    Gar kein Cash, nur maximal 5% Buchgold-Beimischung, allerdings dieses nur bei Umicore, eine der solidesten und ältesten Goldraffinerien der Welt.


    e) Einlagerung am Sitz der Gesellschaft in eigenen Tresorräumen
    Die Deutsche Börse Commodities ist die Emittentin und hat ihren Sitz in den Räumen der Deutsche Börse AG in Frankfurt. Verwahrer ist die Deutsche Börse-Tochter Clearstream, die in ihren Tresoren auch für über 5 Billionen Euro Wertpapiere verwahrt. Die Deutsche Börse ist Mitgesellschafter der Emittentin.


    f) Einlagerung (wenigstens des Großteils des Metalls) in geographischer Nähe zur Mehrheit der Anleger
    Die Tresore der Deutschen Börse sind in der Nähe von Frankfurt. Das Kriterium dürfte also auf viele Forumsmitglieder zutreffen.


    g) Einlagerung „allocated“, d.h. in eigenem Tresorraum und klar physisch abgegrenzt von Drittbeständen
    Die Goldbarren lagern in einem separaten Tresorraum, von den Wertpapieren, die die Clearstream verwahrt, räumlich abgegrenzt.


    h) Regelmäßige vollständige Veröffentlichung der Barrennummern mit Ankaufdatum (ggf. auch Veröffentlichung der Barrenabgänge)
    Die vollständige Liste der physisch vorrätigen Standardbarren wird täglich auf http://www.deutsche-boerse.com/xetra-gold veröffentlicht. Das Ankaufdatum wird nicht mit veröffentlicht, sehe nicht ganz den Sinn der Anforderung.


    i) Ermöglichung des Zugangs von unabhängigen Auditoren mit max. 1 Tag Vorankündigung
    Die Clearstream ist selbst Auditor bzw. Treuhänder in einer ganzen Reihe von Geschäften. Die Revision wird einmal im Jahr den Goldbestand überprüfen, dazwischen immer bei Ein- und Ausgängen von Gold.


    j) Expliziter Verzicht auf jegliche Derivatgeschäfte, die bei einem immer (annähernd) voll investierten physischen Produkt, das 1:1 den Gold/Silberpreis repräsentieren soll (muss!), auch gänzlich überflüssig sind!
    Der Goldbestand der Deutsche Börse Commodities wird nicht verliehen oder sonstwie wirtschaftlich genutzt. Noch nicht mal für touristisches Sightseeing. Wäre zu gefährlich für die Tresormitarbeiter.


    k) Haftungsbewehrte explizite Garantie, dass kein Barren mehrfach-verkauft oder entliehen ist
    Die Clearstream haftet mit 50 Millionen Euro, dass jede Teilschuldverschreibung Xetra-Gold mit exakt einem Gramm Gold hinterlegt ist.


    l) Kurzfristige physische Auslieferung des Metalls auf Anforderung eines Anlegers – bei Selbstabholung gebührenfrei oder (bei kleinen Mengen) gegen nur sehr geringe Aufwandsentschädigung!
    Auslieferung jederzeit gewährt. Fristen zur Erfüllung bei Kleinbarren ein bis zwei Wochen, bei Standardbarren max. eine Woche ab Eingang des Auslieferungsbegehrens beim emissionsbegleitenden Institut, der Deutschen Bank. Das Einzige, was nicht erfüllt werden kann, ist die Selbstabholung bei "kleinen Mengen", da im Clearstream-Tresor ausschließlich Standardbarren aufbewahrt werden.


    All diese Anforderungen müssen im Prospekt und in den AGBs explizit erwähnt sein und abgesichert sein und die Emittentin auch noch mit einer hohen Haftungssumme für die Erfüllung und Einhaltung all dieser Punkte haften! [Die Liste erhebt noch keinen Anspruch auf Vollständigkeit; sie muss ggf. noch um weitere Anforderungen ergänzt werden].
    vgl. Kapitel 7, Seite 16 1. Satz, und Kapitel 9.3 im Prospekt, auffindbar unter dem Link oben.



    Weil das so ist, biete ich dem Forum eine Wette an: Eine Kiste guten Weines für denjenigen, der mir das Konzept eines Gold-gedeckten Wertpapiers nennt, das unter deutschem Recht steht, für deutsche Kapitalanlagegesellschaften erwerbbar ist und besser ist als Xetra-Gold hinsichtlich Sicherheit, Verfügbarkeit, Kosten und Marktzugang für breite Schichten von Gold-Interessenten.


    Beste Grüße,


    Björn Peters