Davon gehört hab ich auch schon.... ein Beamtenapparat sucht sich halt schon irgendwie seine Aufgaben...
ZitatUnter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch innerhalb der EG beförderte Postsendungen kontrolliert werden. Gemäß § 5 ZollVG hat die Deutsche Post AG den Zollbehörden Sendungen zur Nachprüfung vorzulegen, bei denen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie Waren enthalten, deren Einfuhr, Durchfuhr oder Ausfuhr gegen gesetzliche Verbote oder Beschränkungen verstoßen könnte. Auch diese Sendungen dürfen geöffnet und inhaltlich geprüft werden.
Durchfuhr von Waren innerhalb der EG würde ja dann zutreffen, eben eine Stichprobe...
http://www.zoll.de/c0_reise_un…endung_oeffnen/index.html
Ist denn die Lieferung komplett angekommen, oder hattest du einen unerklärlichen Edelmetallschwund im Päckchen?