ZitatOriginal von tradejunky
twinson,
dich zu frusten ist sicher nicht unsere Absicht...trink erstmal ein Bier
Hast du den Passus in den AGB's verstanden, dass der Versender die Post von Ansprüchen Dritter freihält und der Post ggü. haftet? Ich habe es bald so verstanden, dass die Post die Versicherungssumme dem Empfänger auszahlt, das Geld jedoch vom Versender wiederholt. Das kann ich mir aber nicht vorstellen, ist sicher nur ein Interpretationsfehler meinerseits.
Habe die AGBs vor mir. Kannst Du mir sagen auf welchen Punkt Du Dich beziehst?
PS Sollte die Klausel tatsächlich die von Dir interpretierte Bedeutung haben, würde ich diese Klausel als überraschend und damit als anfechtbar bezeichnen.