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Am 1. Dezember 1936 erließ Göring das Gesetz gegen Wirtschaftssabotage, das die Todesstrafe für die Schädigung der deutschen Volkswirtschaft durch Devisenschiebung androhte. [..]
Die Gewährung von Straffreiheit bis zum 31. Januar 1937 veranlasste viele Privatpersonen, ihre bisher zurückgehaltenen Gold- und Devisenbestände an die Reichsbank zu verkaufen. [..]
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Wobei ein nicht unwichtiges Detail nicht unerwähnt bleiben sollte, dass du in deinem Beitrag nicht zitiert hast, @noli.melavo :
"Das Gesetz richtete sich gegen die Kapitalflucht in das Ausland und das Belassen von Vermögenswerten im Ausland. Hiermit wurden alle deutschen Kapitalbesitzer unter Androhung der Todesstrafe aufgefordert, ihre Auslandsguthaben nach Deutschland zurückzuführen."
Goldbesitz im Inland war wohl nicht verboten. Die Nazis hatten aber auch so kein Problem damit ihre Bürger zu bestehlen.