Und Nun das Übliche: Dies ist ein Privatverkauf ohne Garantie und Rückgaberecht-Beachtet dies Bitte vor Gebotsabgabe !!!
ok, also erstmal ein Link zur Bedeutung der verwendeten Begriffe:
http://www.it-recht-kanzlei.de…s-privatverkauf-ebay.html
"Eine Garantie ist dagegen gemäß § 443 BGB ein freiwilliges Versprechen des Verkäufers ..."
ok, in dem Punkt hast Du Glück: die Gerichte gehen oft "davon aus, dass der Verkäufer die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung nicht kannte und seine Formulierung in der Regel so ausgelegt werden muss, dass er seine gesetzlichen Mängelansprüche beschränken wollte".
ABER:
Ungeachtet dessen hast Du aber die Ware so zu liefern, wie Du sie beschrieben hast
http://blog.auktion-und-recht.…vom-24112007-az-1-o-4407/
"Landgericht Krefeld: Gewährleistungsausschlusses bei Privatverkauf bei eBay erfaßt keine zugesicherten Eigenschaften"
"Die Reichweite eines ausdrücklichen Gewährleistungsausschlusses bei einem Privatkauf in einer Online-Auktion bei eBay erfaßt nicht die zugesicherten Eigenschaften (Hier: Goldgehalt einer Medallie ...)" bzw. in Deinen Fall
und NICHT "versilbertes Kaffee-/Teeservice"!
Sollte es also nicht aus massivem Silber sein, so würde ich Dir dringend raten, dem Käufer eine für ihn spesenfreie Rückabwicklung des Kaufes anzubieten ...
(käme wohl billiger als eine - vom Käufer einklagbare - Ersatzlieferung eines entsprechenden echten Silber-Services
)