Es ist für deutsche Bürger nicht verboten, im Ausland Konten anzulegen.
Wer Bargeld in die Schweiz bringt, muß dies an der Grenze ab einem bestimmten Wert (aus dem Kopf 10.000 oder 15.000) deklarieren, d.h. angeben, daß er Geld mitbringt, - dies hat Geldwäschegründe. Das dürfte so gut wie niemand machen, bei einer Kontrolle darf der Zoll aber sonst bei Nichtangabe das Geld zunächst beschlagnahmen und meldet dann größere Beträge auf jeden Fall der Steuerfahndung...
Wer in der Schweiz das Geld auf Konten einzahlt und dann Gold davon kauft, erzielt keine laufenden Erträge und muß dann weder Kapitalertragssteuer zahlen, noch Erträge in einer deutschen Steuererklärung angeben, Gold wirft ja keine regelmässigen Zinsen ab.
Sollte man das Gold nach Ablauf eines Jahres mit Gewinn verkaufen, ist der Zuwachs auch in Deutschland steuerfrei.
Etwas anderes ist es, wenn man sogenannte Goldanleihen oder andere Papier-Produkte auf Gold erwirbt, - hier hat der Gesetzgeber die STEUERPFLICHT eingeführt, - es ist dann auch egal, ob man die Papiere in Deutschland, Timbuktu oder der Schweiz hat, sie sind in Deutschland steuerpflichtig, wenn regelmässige Erträge ausgeworfen werden. Die zu vereinnahmen und nicht anzugeben, mag vielleicht zunächst nicht auffallen, wäre aber STEUERHINTERZIEHUNG...