Zur 2. schreibt mein Insitut: "Sofern sie uns von ihnen bis zu diesem Termin keine Weisung erteilen, werden nicht ausgeübte Bezugsrechte nach Ablauf der Beziugsfrist ersatzlos gestrichen."
Meine Nachricht:
Bitte erteilen Sie Ihre Weisung spätestens bis zum 11.03.2021.Sollten wir zu diesem Zeitpunkt keine Weisung von Ihnen erhalten haben,werden inländische Bezugsrechte bestens zum Verkauf gegeben, ausländischeBezugsrechte werden wir gemäß den im Ausland geltenden Usancen bestensverwerten lassen, sofern ein Bezugsrechtshandel stattfindet.