War früher auch schon so.Bar zzgl.Schmuck etc. Weiß ich.
Der folgende Text gilt sogar innerhalb der Gemeinschaft ,dann gilt er mit Sicherheit auch im Bereich "außerhalb":
Zitat aus Link (s. u).
Die Kontrollen erstrecken sich auf Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel wie Wertpapiere (z.B.</abbr>
Anleihen, Gewinnanteilscheine, Investmentzertifikate, Schecks und Wechsel), Edelmetalle und Edelsteine.
Auf Verlangen der Beamten haben Sie bei einer solchen Kontrolle mitgeführtes Bargeld oder gleichgestellte
Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr nach Art und
Wert mündlich anzuzeigen.
http://www.zoll.de/c0_reise_un…/b0_bargeld_eu/index.html
Gruß
Golden Mask