Zitatam nächsten Dienstag (16. Februar) verhandelt das Bundesverfassungsgericht wieder über unsere Verfassungsbeschwerde „Europa braucht mehr Demokratie“ – mittlerweile zum dritten Mal. Konkret geht es diesmal darum, ob die Europäische Zentralbank (EZB) mit ihren Euro-Rettungsprogrammen ihre Kompetenzen überschreitet und damit unzulässig in die Zuständigkeit der Bundesrepublik eingreift.
Es wird spannend: Der Europäische Gerichtshof hat im letzten Sommer die Eurorettungspolitik der EZB durchgewunken – und damit die Bedenken des Verfassungsgerichts beiseite gewischt. Nun liegt der Fall wieder beim Bundesverfassungsgericht. Ich bin gespannt, ob sich die Karlsruher Richter/innen trauen, in Konflikt mit dem EuGH zu treten. Dann kämen endlich auch die grundsätzlichen Fragen nach der demokratischen Legitimation der EZB und der Machtverteilung zwischen Finanzmärkten und demokratisch gewählten Institutionen auf den Tisch.
Die in Karlsruhe werden schon im Sinne ihrer Lehnsherren entscheiden, schließlich wollen die auch weiter ihr Richtergehalt beziehen und ggf. noch Karriere machen in der EU.