Beiträge von Sphinx

    Verfassungsbeschwerde / Rettungspaket für Deutschlands Banken


    500 Milliarden - das ist 500 000 mal 1 million oder auch eine halbe Million Euro an jeden Arbeitnehmerhaushalt in Berlin.
    Fast alle werden sich einig sein, dass der Staat kein Recht zu derartigen Rettungspaketen hat. Was kann man tun in Deutschland gegen etwas, was nicht sein darf?


    Wie viele Verfassungsbeschwerden gegen das Rettungspaket gibt es inzwischen?
    Eine Google-Suche zeigt: Inzwischen etwa 5 eingereichte Beschwerden gegen das Rettungspaket von 500 Milliarden Euro.


    Ansätze, die hier nicht näher kommentiert werden:
    Etwa 3 wirken PR-orientiert, haben viele Links wegen aktiver Werbeverbreitung, kaum Aussagen zu juristischen Argumenten. Das Bundesverfassungsgericht wird entscheiden, was es hiervon hält.


    Von den 2 fachlich abgesichert erscheinenden Beschwerden:
    Zu einer ist nur bekannt, dass sie die Einzel-Problematik der Rückzahlung der erhaltenen Beträge betrifft. Die bisher letzte vorgefundene Information ist die Ankündigung unmittelbar vor Einreichung - einige Wochen alt.
    Ausführlichere - allerdings auch begrenzte - Information nach Einreichung gibt es zur anderen vom 18. Nov. 2008. Auf http://infos7.com das Suchwort eingeben: Rettung


    Kerninteresse für Anleger ist das Risiko der Rückabwicklung.
    Dies wird dort herausgestellt: Beantragt wird Rückabwicklung zu allen eventuellen Nutzungen des Rettungspaketes ohne Rettungsbedarf. Zwang zu Rückabwicklungen kann, so heisst es, auch des weiteren durch Verstöße gegen Aktienrecht, Kartellrecht, EU-Recht bedingt sein.


    So, nun kommt, was uns alle angeht, soweit wir nicht nur an Reales wie Münzen glaubten, sondern auch an Wertpapiere, Aktien und sonstiges Virtuelles: Rückforderung zu Anlage-Verlusten (Deutschland, recht ähnlich in den meisten Ländern)
    Da Regierungen den Banken eine Verlustabdeckung ermöglichen, obgleich demnach nicht gesetzliche Pflicht, können demnach auch alle Anleger ihre Anlageverluste beim Staat einklagen? Gleichheitsprinzip... Erst einmal Antrag, sodann Ablehnung erhalten, sodann Klage einreichen. Ist wohl sogar ohne Anwaltszwang. Aussicht vielleicht schlecht. Aber jedenfalls wird der Staat sich im Fall vieler solcher Klage hüten, weiterhin gesunde Banken mit Rettungspaketen der Steuerzahler zu subventionieren.


    Interessante Frage... Wer nicht klagen will oder kann,
    dem bleibt immerhin noch Trost frei nach Bertold Brecht, Version 2008:
    Bei Google eingeben: BANKNIX Moritat


    Oder die kostenlosen Hilfen für Anwaltskosten-Knauserer,
    wie man bei der Bank selber vielleicht sein verlorenes Geld zurückholt mit peinlichen Argumenten ganz ohne Gebühr für Gericht oder Vertreter (nicht ganz einfach, ich weiß...): http://lehman-zertifikate-schadensersatz.org


    So, freue mich, wenn die diversen Punkte zu Diskussion führen,
    und danach sind wir alle sehr vielleicht klüger, ganz sicherlich aber älter.


    Der Totalausfall droht, weil Zertifikate - anders als zum Beispiel Fonds - rechtlich Inhaberschuldverschreibungen sind. Das heißt: Wenn der Emittent pleite geht, droht dem Besitzer eines Zertifikates der Totalverlust. Deshalb sollten Anleger immer darauf achten, Zertifikate von Emittenten einwandfreier Bonität zu erwerben.

    Der Totalausfall in den USA.. Aber dann kommt ja die Verkäuferhaftung der sogenannten "Berater" der örtlichen Bank. Da kann man viel mehr einwenden als man gemeinhin sagt. Kostenlos einsehbar ist die Rechtsgrundlagenübersicht - neu - auf http://lehman-zertifikate-schadensersatz.org , die wohl laufend erweitert wird.
    Man kann möglicherweise Anwalts- und Gerichtskosten sparen, indem man mit diesen Argumenten schon mal selber mit seiner Bank verhandelt.
    Klappt es nicht, so hilft immer noch Bertold Brecht mit Variante 2008 zur BANK, die NIX gewusst hat:
    Bei Google als Suche eingeben: BANKNIX Moritat

    Ich zermalme mir den Kopf, warum die deutsche Regierung öffentlich die Sparguthaben der Deutschen garantieren will? Will sie damit gezielt einen Bank-Run auslösen? Das ist doch eine eindeutige Aufforderung, seinen Spargroschen von der Bank zu holen? Deutlicher könnte es nicht mehr sein. Hätte ich noch letzte Zweifel, ob ich mein Geld abheben wolle, dann würde ich es nach dieser Ankündigung tun. Oder tickt der deutsche Michel da ganz einfach anders? Denkt der sich tatsächlich "oh, gut, in diesem Fall alles kein Problem"? Die Deutschen wissen es ja: "Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten."

    Die Frage ist zunächst, ob Frau Merkel rein juristisch diese Garantieerklärung abtgeben durfte.
    Sie durfte nicht, weil das Haushaltsrecht der Regierung nur einen viel kleinen Bürgschaftsrahmen vorausbewilligt hat. Nur der Bundestag darf, wenn überhaupt. Aber auch er darf nicht, siehe unten.
    Frau Merkel durfte ferner nicht, weil das Grundgesetz einen verantwortungsbewussten sparsamen Umgang mit dem Bürgervermögen bindend garantiert. Sie durfte nicht, weil der vorteilsgewährende Schutz der etwas Reicheren im Grundgesetz keine Stütze findet. Regierung und Parlament benötigen für jeden potentiell schenkungsartigen Vorgang eine grundgesetzliche Abdeckung, beispielsweise die Sozialpflicht oder das Gleichheitsgebot. Dies fehlt im vorliegenden Fall.


    Wir wollen nicht ins Strafrecht abgleiten bei verantwortungsbewussten und zu schätzenden Personen wie Frau Merkel. Aber es sei angedeutet, dass das, was hier geschah, nicht problemfrei ist. Da es in mutmaßlicher Unkenntnis der Zusammenhänge und unter dem Druck der Tageseereignisse under Nervösität geschah, ist ohnehin der subjektive Teil solcher Erwägungen entlastend.


    Der Entscheid der Gesamtbürgschaft war auch unzulässig, weil überflüssig und sogar schädlich.
    Wenn die Bankenlobby es so möchte, so ist dies ein Problem. Im Hinblick auf die Sicherungssyystem genügt es, dass Vermögende ihre Vermögen auf zahreiche Banken verteilen. Dies ist volkswirtschaftlich wie auch in der aktuellen Krise wünschenswert. An die ganz ganz Reichen, die das Verteilen rein zeitlich nicht schaffen können, muss man hierbei nicht denken. Denn diese haben alternative Formen der Absicherung.

    Da Bundeskanzlerin Merkel eine erkennbar wohl unwirksame Bürgschaft abgab, muss diese wohl als nichtig eingestuft werden.
    An sich würde die Bundeskanzlerin im Extremfall mit ihrem persönlichen Vermögen haften
    (wie im klassischen Fall der Universitätsklausuren mit dem Firmeneigentümer, der sich für seine bereits insolvente Firma stark macht). Wie wir wissen, genügen die Bezüge von Bundeskanzlern nicht, uach nur 0,1 Promille der fraglichen Summen abzudecken.


    Will ferner heißen, die Sparguthaben müssen als vermutlich ungesichert angesehen werden.
    Schlimmer noch: Da die Sparer sich in Sicherheit wiegen, werden viele versäumen, ihre Konten zu streuen zwecks Unterschreitung der Sicherungsfonds- Garantiegrenze.


    Und alles dies in Sachen Bürgschaft war völlig überflüssig. Seit Bestehen der DM hat keine einzige Sparkasse und keine einzige Volksbank ihre Sparer enttäuschen müssen.
    Kein einziger Genosse hat je seine Anteile an einer Genossenschaftsbank verloren seit Bestehen der DM. Die Summe der Ausleihungen von Sparkassen und Volksbanken liegt eindeutig unter den Einlagen. Das sind Argumente, die Runs hemmen, und nicht hysterische Krisengipfel. Die Bürger vertrauen ihren Sparkassen und Volksbanken, so lange man nicht durch hysterische Diskussionen krank redet, was im Mittel kerngesund ist.


    Der HRE wird des weiteren nicht durch den Staat zig Milliarden Verlust abgedeckt. Es handelt sich jedenfalls nach den publizierten Informationen nur um eine Liquiditätskrise, nicht um eine Überschuldungskrise.
    Wieso die EZB allerdings nicht einspringen konnte oder wollte, wäre intensiver zu analysieren. Wurde es versucht und mangels Werthaltigkeit der verfügbaren abtretbaren Werte der Bank abgelehnt? Oder wurde es überhaupt nicht versucht? - Diese Analyse ist hier noch nicht erfolgt. Vielleicht haben andere schon Lektürezeit hierzu investiert und können die Fakten hier nachstehend ergänzen.
    Es besteht jedenfalls Grund zu der Sorge, dass die HRE schlecht geredet wird, um sie dann kostenlos vom Staat zugeschoben zu erhalten nach dem Vorbild der IKB. Das wäre dann allerdings Verstoß gegen das Grundgesetz (Enteignung ohne Entschädigung), gegen die Menschenrechtskonvention (Enteignung als Verletzung des Eigentums- Rechtsinstituts). Und auch hier soll angedeutet werden, dass rechtlich sehr heikle weitere Aspekte zu erörtern sein könnten.
    Es wird auch sehr genau zu beobachten sein, bei wem die IKB (die IKB) vielleicht auf Dauer verbleiben wird, ob beim jetzigen Erwerber oder bei einem Bank- Konkurrenten.


    Wer sich über diese Aspekte der abstrakten Krisenanalyse näher informieren möchte:
    http://infos7.com oder
    auch http://infos7.com/tiki-index.php?page=Finanzkrise+Top+Menu
    Die wohl umfassendste Sammlung von volkswirtschaftlichen und rechtlichen Krisenanalysen,
    rund 50 Themenkreise bereits erarbeitet, täglich Neues.
    (Nicht Forum, und es wird dort nichts verkauft. Wikipedia-Format, nur Experten-Autoren.)