Verfassungsbeschwerde gegen 500 Milliarden Euro Rettungspaket für Deutschlands Banken

  • Verfassungsbeschwerde / Rettungspaket für Deutschlands Banken


    500 Milliarden - das ist 500 000 mal 1 million oder auch eine halbe Million Euro an jeden Arbeitnehmerhaushalt in Berlin.
    Fast alle werden sich einig sein, dass der Staat kein Recht zu derartigen Rettungspaketen hat. Was kann man tun in Deutschland gegen etwas, was nicht sein darf?


    Wie viele Verfassungsbeschwerden gegen das Rettungspaket gibt es inzwischen?
    Eine Google-Suche zeigt: Inzwischen etwa 5 eingereichte Beschwerden gegen das Rettungspaket von 500 Milliarden Euro.


    Ansätze, die hier nicht näher kommentiert werden:
    Etwa 3 wirken PR-orientiert, haben viele Links wegen aktiver Werbeverbreitung, kaum Aussagen zu juristischen Argumenten. Das Bundesverfassungsgericht wird entscheiden, was es hiervon hält.


    Von den 2 fachlich abgesichert erscheinenden Beschwerden:
    Zu einer ist nur bekannt, dass sie die Einzel-Problematik der Rückzahlung der erhaltenen Beträge betrifft. Die bisher letzte vorgefundene Information ist die Ankündigung unmittelbar vor Einreichung - einige Wochen alt.
    Ausführlichere - allerdings auch begrenzte - Information nach Einreichung gibt es zur anderen vom 18. Nov. 2008. Auf http://infos7.com das Suchwort eingeben: Rettung


    Kerninteresse für Anleger ist das Risiko der Rückabwicklung.
    Dies wird dort herausgestellt: Beantragt wird Rückabwicklung zu allen eventuellen Nutzungen des Rettungspaketes ohne Rettungsbedarf. Zwang zu Rückabwicklungen kann, so heisst es, auch des weiteren durch Verstöße gegen Aktienrecht, Kartellrecht, EU-Recht bedingt sein.


    So, nun kommt, was uns alle angeht, soweit wir nicht nur an Reales wie Münzen glaubten, sondern auch an Wertpapiere, Aktien und sonstiges Virtuelles: Rückforderung zu Anlage-Verlusten (Deutschland, recht ähnlich in den meisten Ländern)
    Da Regierungen den Banken eine Verlustabdeckung ermöglichen, obgleich demnach nicht gesetzliche Pflicht, können demnach auch alle Anleger ihre Anlageverluste beim Staat einklagen? Gleichheitsprinzip... Erst einmal Antrag, sodann Ablehnung erhalten, sodann Klage einreichen. Ist wohl sogar ohne Anwaltszwang. Aussicht vielleicht schlecht. Aber jedenfalls wird der Staat sich im Fall vieler solcher Klage hüten, weiterhin gesunde Banken mit Rettungspaketen der Steuerzahler zu subventionieren.


    Interessante Frage... Wer nicht klagen will oder kann,
    dem bleibt immerhin noch Trost frei nach Bertold Brecht, Version 2008:
    Bei Google eingeben: BANKNIX Moritat


    Oder die kostenlosen Hilfen für Anwaltskosten-Knauserer,
    wie man bei der Bank selber vielleicht sein verlorenes Geld zurückholt mit peinlichen Argumenten ganz ohne Gebühr für Gericht oder Vertreter (nicht ganz einfach, ich weiß...): http://lehman-zertifikate-schadensersatz.org


    So, freue mich, wenn die diversen Punkte zu Diskussion führen,
    und danach sind wir alle sehr vielleicht klüger, ganz sicherlich aber älter.

  • Habe hier einen Antrag für dich zwecks, des Rettungspaketes.


    Vorsicht, der Peer ist nicht dumm, er beteiligt Dich gleich an den Schulden:


    Auszahlung gerne, aber gekoppelt an den Kreditvertrag Staatsverschuldung zum üblichen Zinssatz, das macht:


    ca. - 18.406 Euro pro Kopf, das wäre dann Dein Anteil am deutschen Kredit. Herzlichen Glückwunsch :thumbup:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsverschuldung


    Wünsche


    ...einen goldigen Tag


    Tut

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