Leutz, Queckgold hat den richtigen Link doch schon gepostet. Wikipedia weiss ne ganze Menge:
Anlagemünzen sind gemäß Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig.
Geändert durch die Richtlinie 98/80/EG des Rates vom 12. Oktober 1998 (Bekanntgabe der Liste der von der Umsatzsteuer befreiten Anlagemünzen gemäß Art. 26b Buchstabe A Ziffer ii) im Amtsblatt der Europäischen Union unter ABL. EU 2005 Nr. C 300 S.10) können sie jedoch von der Umsatzsteuer befreit werden.
Diese Befreiung gilt jedoch nur für Goldmünzen und nur unter bestimmten Voraussetzungen: Die Münze muss
- nach dem Jahr 1800 geprägt sein und
- einen Feingehalt von mindestens 900/1000 aufweisen und
- im Herkunftsland gesetzliches Zahlungsmittel sein oder gewesen sein und
- der Verkaufspreis darf den Offenmarktwert ihres Goldgehalts nicht mehr als 80 % übersteigen.