Meine Bekannte hat ja bereits aufgegeben, aber ich hätte in jedem Fall gerne der Vollständigkeit halber einen anständigen Kaufbeleg. Und ist es nicht auch so, dass man den braucht um später nachzuweisen, dass man das Metall länger als ein Jahr im Besitz hatte, um der Quellensteuer bei Veräußerungsgewinnen zu entgehen? Oder gilt das für Edelmetalle nicht bzw. es hat sich was geändert?
Die Quellensteuer hat mit Veräuserungsgeschäften von Edelmetallen nichts zu tun. Dafür brauchste keinen Beleg.
Aber auf eine ordentliche Rechnung würde ich trotzdem bestehen. Geschäfte ohne Rechnungen sind mir als ehemaliger Finanzbeamter schon immer komisch vorgekommen.
Zu PS-Coin:
Also ich habe bisher nur einmal dort was gekauft und weiss, das dies auch das letzte Mal gewesen ist. Hatte ihn für einen Kollegen letzte Woche auf ebay angeschrieben, ob er die Ware (2 Hasen) auch nach Österreich versenden würde. Als Antwort bekam ich dann über ebay die Info das Porto = 7 Euro dann betragen würde und im Preis ist er mir von 15,50 pro Stück auf 12,90 entgegen gekommen. Fand ich ja bis dahin noch nett.
Aber als ich dann auf ebay zwei der hasen ersteigerte, bekam ich auf einmal zur Antwort, das dieses nur bei einem kauf ausserhalb von ebay gelten würde. Wir haben dann noch nett zweimal geschrieben, aber letztlich blieb er dabei. Wegen der 2 euro differenz mache ich nun auch keine wallung.
Nun warte ich mal ab, ob die ware den weg nach Österreich finden wird.
Das obige Geschäftsgebaren sprach für sich und da es genug Händler gibt, kaufe ich in zukunft lieber wo anders.