Die Anzeigen im Marktplatz-Fred würde ich noch nicht bereits als Angebote im rechtlichen Sinne werten, sondern lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (so zumindest haben`s die Gerichte für Anzeigen in Zeitungen entschieden; ist aber Auslegungssache). Daher sind hier Änderungen möglich.
So isses
Invitatio ad offerendum