Alternativ wäre es zu prüfen ob ein Übertrag der Fondsanteile in ein Depot unter Wegfall der drumherum gebauten Versicherung möglich wäre, das machts dann wohl noch ein Stück sicherer
Gelder aus einer fondsgebundenen Lebensversicherung oder Rentenversicherung fallen daher bei Insolvenz ebenso in die Auffanggesellschaft "Protektor" (oder im schlimmsten Fall in die Konkursmasse), wie Gelder aus klassischen Kapitalversicherungen. Angeblich sollen die Ansprüche der Versicherungsnehmer im Insolvenzfall allerdings vorrangig behandelt werden.
Stimmt das? Habe bisher nie so gehört, sondern immer von Sondervermögen? Wenn, dem so wäre, wäre dies ein Riesenbetrug!
Siehe ganz oben oben, die Lösung falls so möglich steht doch schon da. Ansonsten lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.