Beiträge von Tibidabo

    Händler ohne paypal: dann hat der entsprechende Händler keine Shop. Wenn man mal eine bestimmte Angebotsanzahl erreicht geht es kaum noch ohne Shop, oder mit sehr viel Handarbeit, zudem ist es teurer ( Einstellgebühren ). Ausserdem werden mit Shop die Angebote viel besser gefunden, ebay platziert die Shop-Angebote in der Suche weiter oben.


    Mit Shop geht nur mit paypal, es besteht paypal-Zwang. Ohne diesen Zwang hätte sich paypal nicht so leicht durchgesetzt.

    Eben, so war auch mein Gedanke.
    Wär ja sonst recht einfach, den Händler (und/oder die betreffende Versicherung) zu entreichern oder?


    Als Händler hast Du gar keine Wahl! Wenn Du einen Shop betreiben willst, wirst Du von ebay GEZWUNGEN, paypal zu akzeptieren. Ohne paypal kein Shop, Friss oder Stirb

    er bietet auch paypal an...

    hier ganz aktuell von heute, Zitat:


    Unsere Untersuchung zu Ihrer Beschwerde ist abgeschlossen. Wie in unseren
    Nutzungsbedingungen beschrieben, gilt das Beschwerdeverfahren nur für die
    Lieferungen von Waren. Sie gelten nicht für Beschwerden bezüglich der
    Eigenschaften oder der Qualität der verschickten Ware. Aus diesem Grund
    können wir diese Transaktion nicht rückgängig machen und auch keine
    Erstattung des Betrags vornehmen.
    In diesem Fall gings zwar nicht um EM, übertragen heisst das aber: wenn dir einer vergoldeten Mist schickt ist das kein Grund für den paypal-Käuferschutz den Kaufbetrag zu erstatten (
    Sie gelten nicht für Beschwerden bezüglich der
    Eigenschaften oder der Qualität der verschickten Ware !!!! )


    Fast gar nichts ;) ! Ein guter Freund hat vom gleichen PC (IP-Adresse) unter unterschiedlichen accounts Auktionen abgesichert. Das hat ebay gemerkt und er wurde sofort gesperrt, mußte so einen komischen Online-Lehrgang zu den ebay-Statuten mitmachen, seine Identität per beglaubigtem Perso nachweisen und nach 4 Wochen durfte er
    wieder ran.


    Also zumindest einige Regeln sollt man beachten ;) , dann soll das gut gehen :D !

    ebay loggt die IP-Adressen. So kann man leicht auffallen. Ist mir auch schon passiert, da wurden direkt mehrere accounts auf einmal gesperrt.
    Seitdem: immer kurz die Internet-Verbindung trennen, wenn man sich mit einem 2. oder 3. ebay-account einloggen will. Dann gibts ne neue IP.

    kurzes update: von Seiten der Vebeg ist man der Auffassung, daß es sich in der Gesamtheit des Münzsatzes um einen reinen Geschenkartikel handelt. Dieser sei unabhängig von der "Befüllung" mit dem Steuersatz von 19% zu versteuern......
    Bin mal gespannt, wann der Lebensmittel-Discounter den gesamten Inhalt des Einkaufswagen als "Fresspaket" deklariert und auch mit 19% versteuert......

    Bleibt die Frage, wie sich Haupt- und Nebenleistung definiert.
    Nach dem aktuellen Gold/Silberspot oder nach dem Nennwert der Münzen?
    Nach Spot wär ja klar was die Hauptleistung ist: 1,5 Unzen Gold zu 4 unzen Silber.
    Nach Nominalwert sieht das schon ganz anders aus:
    50000Won Gold zu
    40000Won Silber, also fast hälftig.

    Vielen Dank GoldBullish,
    das hört sich gut an.
    Mir war schleierhaft, wie das mit dieser Misch-Position ( Gold+Silber ) in der Rechnungsstellung gehandhabt werden soll. Ich hätte eher gedacht, daß im Zweifel die USt. auf die komplette Position berechnet wird.
    Da in diesem Fall der wesentliche Teil ja zweifelsfrei die Goldmünzen sind, sollte also das geamte Set Ust-frei sein. Ich werd da morgen mal anklopfen !!


    Nochmals vielen Dank für die Info!!

    Ja, fürchte ich auch. Es ist ja auch nicht weiter tragisch, da ich die Münzen ja auch incl. MwSt. zum Spot bekommen hab.
    Aber die Frage interessiert mich natürlich auch generell. Heisst denn "gesetzliche Umsatzsteuer" nicht auch, daß Waren, die umsatzsteuer-befreit sind, auch ohne USt. verkauft werden -müssen- ?


    Bei Export-Lieferungen werden auch von der Vebeg keine USt. erhoben, wie es sich gehört.

    Mach mir keine Angst. Ich hoffe doch nicht, daß es Medaillen sind. Angeboten waren sie definitiv als 1 Unze + 0,5 Unzen Gold bzw 4 x 1 Unze Silber. Ich hab 820 Euro geboten, incl MwSt. sind es jetzt 975,80, also in der Nähe vom Spot. Auf der Zollliste hab ich ich nur die Aussagen gefunden, daß die Südkoreanischen 20000 und 30000 Won-Münzen befreit sind. Einzelne Münzen sind da nicht aufgeführt.

    Es handelt sich um das Münzset 2002 Fifa World Cup Korea/Japan, bestehend aus 2 x Goldmünzen 30000 Won und 20000 Won ( 1 Unze, 0,5 Unzen ) und 4 Silbermünzen 10000 Won, 2. Ausgabe, proof in Schatulle und Zertis.
    Auf mein Gebot wurden jetzt nochmal 19% MwSt. aufgeschlagen ( hab aber auch schon damit gerechnet und entsprechend niedrig geboten ). Trotzdem wunderts mich ( hab natürlich auch gehofft, ich bekomm die Münzen zum Nettopreis.....).
    Es handelt sich übrigens um ein Auktionshaus, das normalerweise nichts mit EM bzw. Münzen zu tun hat. Ausserdem verdeckte Auktion, d.h. zu einem bestimmten Termin werden die Gebote geöffnet und der Höchstbieter erhält den Zuschlag. Man kriegt auch nicht raus, was das zweithöchste Gebot war.

    Kennt sich jemand damit aus, wie mit der Umsatzsteuer bei Münzsets zu verfahren ist?
    Konkret: ich habe bei einer Auktion ein Set mit 2 Goldmünzen, 1 Unze + 0,5 Unzen, sowie 4 Silbermünzen, je 1 Unze erworben. Die Goldmünzen sollten ja eigentlich Umsatzsteuer-befreit sein, die Silber-Münzen ermässigter Satz. Die Rechnung des Auktionshauses beinhaltet jedoch 19% Mwst. Ist das korrekt, daß diese Sätze mit vollem Ust-Satz in Rechnung gestellt werden?