Mehrwertsteuer bei Münzsets ?? Gold + Silber

  • Kennt sich jemand damit aus, wie mit der Umsatzsteuer bei Münzsets zu verfahren ist?
    Konkret: ich habe bei einer Auktion ein Set mit 2 Goldmünzen, 1 Unze + 0,5 Unzen, sowie 4 Silbermünzen, je 1 Unze erworben. Die Goldmünzen sollten ja eigentlich Umsatzsteuer-befreit sein, die Silber-Münzen ermässigter Satz. Die Rechnung des Auktionshauses beinhaltet jedoch 19% Mwst. Ist das korrekt, daß diese Sätze mit vollem Ust-Satz in Rechnung gestellt werden?

  • Es handelt sich um das Münzset 2002 Fifa World Cup Korea/Japan, bestehend aus 2 x Goldmünzen 30000 Won und 20000 Won ( 1 Unze, 0,5 Unzen ) und 4 Silbermünzen 10000 Won, 2. Ausgabe, proof in Schatulle und Zertis.
    Auf mein Gebot wurden jetzt nochmal 19% MwSt. aufgeschlagen ( hab aber auch schon damit gerechnet und entsprechend niedrig geboten ). Trotzdem wunderts mich ( hab natürlich auch gehofft, ich bekomm die Münzen zum Nettopreis.....).
    Es handelt sich übrigens um ein Auktionshaus, das normalerweise nichts mit EM bzw. Münzen zu tun hat. Ausserdem verdeckte Auktion, d.h. zu einem bestimmten Termin werden die Gebote geöffnet und der Höchstbieter erhält den Zuschlag. Man kriegt auch nicht raus, was das zweithöchste Gebot war.

  • Mach mir keine Angst. Ich hoffe doch nicht, daß es Medaillen sind. Angeboten waren sie definitiv als 1 Unze + 0,5 Unzen Gold bzw 4 x 1 Unze Silber. Ich hab 820 Euro geboten, incl MwSt. sind es jetzt 975,80, also in der Nähe vom Spot. Auf der Zollliste hab ich ich nur die Aussagen gefunden, daß die Südkoreanischen 20000 und 30000 Won-Münzen befreit sind. Einzelne Münzen sind da nicht aufgeführt.

  • Auf der Zollliste hab ich ich nur die Aussagen gefunden, daß die Südkoreanischen 20000 und 30000 Won-Münzen befreit sind. Einzelne Münzen sind da nicht aufgeführt.




    Wenn die Goldmünzen in der Zollliste stehen, sind sie meiner Meinung nach umsatzsteuerfrei.


    Die Silbermünzen sind m.E. mit 7 % Umsatzsteuer zu belasten. Silbermünzen sind grundsätzlich ermäßigt zu besteuern, wenn sie nicht in der Anlage zum BMF-Schreiben vom 30.08.2004 stehen.


    Darf ich fragen, bei welchem Auktionshaus Du die Münzen erworben hast und ob in den Auktionsbedingungen ausdrücklich stand, dass zusätzlich zum Gebot noch Umsatzsteuer hinzukommt ?


    Bei ebay ist das Gebot der Endpreis ; Umsatzsteuer kann m.E. nicht zusätzlich berechnet werden. Das würde auch ein Verstoß gegen die ebay-AGB bedeuten, weil so der Verkäufer Gebühren teilweise umgehen würde.


    Nachtrag:


    Die 10000, 20000 und 30000 Won´s sind selbstverständlich Münzen ( = gesetzliches Zahlungsmittel ) und keine Medaillen.

  • Die Münzen stammen aus Bundes-Besitz und wurden über die bundeseigene Verwertungsgesellschaft Vebeg veräussert. In den AGB heisst es:
    6. Zum Gebotspreis kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu, soweit
    nicht von der Regelung des § 25a UStG Gebrauch gemacht wird.

  • Die Münzen stammen aus Bundes-Besitz und wurden über die bundeseigene Verwertungsgesellschaft Vebeg veräussert. In den AGB heisst es:
    6. Zum Gebotspreis kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu, soweit
    nicht von der Regelung des § 25a UStG Gebrauch gemacht wird.


    Da hast Du hinsichtlich der Umsatzsteuer natürlich grundsätzlich keine Chance.


    Auch wird es schwer werden, denen klar zu machen, dass Gold-Anlagemünzen steuerbefreit und Silbermünzen regelmäßig mit 7 % zu besteuern sind.

  • Ja, fürchte ich auch. Es ist ja auch nicht weiter tragisch, da ich die Münzen ja auch incl. MwSt. zum Spot bekommen hab.
    Aber die Frage interessiert mich natürlich auch generell. Heisst denn "gesetzliche Umsatzsteuer" nicht auch, daß Waren, die umsatzsteuer-befreit sind, auch ohne USt. verkauft werden -müssen- ?


    Bei Export-Lieferungen werden auch von der Vebeg keine USt. erhoben, wie es sich gehört.

  • Auch bundeseigene Betriebe dürfen nicht Umsatzsteuer für etwas berechnen, was umsatzsteuerfrei ist.


    Wenn das Set als Set verkauft worden ist, kommt es darauf an, wie der WESENTLICHE Teil des Sets besteuert wird. Wenn der dominierende Hauptteil des Sets mwst-freie Goldmünzen sind, dann ist das ganze Set - trotz includierter an sich steuerpflichtiger Silbermünzen - MWST-frei, da die Goldmünzen mwst-frei sind und die Silbermünzen und das Etui nur NEBENLEISTUNGEN sind, der Steuersatz der NEBENLEISTUNGEN richtet sich nach dem Wert der Hauptleistung.


    Übrigens genau wie bei Versandkosten:
    Versendet man an einen Kunden eine mwst-freie Goldmünze, darf man auch die Versandkosten (nebenleistung) mwst-frei stellen.


    Eindeutig gesetzlich geregelt. Das darf auch ein Betrieb, der dem Staat gehört, nicht anders machen und auch nicht anders in AGB regeln.

  • Vielen Dank GoldBullish,
    das hört sich gut an.
    Mir war schleierhaft, wie das mit dieser Misch-Position ( Gold+Silber ) in der Rechnungsstellung gehandhabt werden soll. Ich hätte eher gedacht, daß im Zweifel die USt. auf die komplette Position berechnet wird.
    Da in diesem Fall der wesentliche Teil ja zweifelsfrei die Goldmünzen sind, sollte also das geamte Set Ust-frei sein. Ich werd da morgen mal anklopfen !!


    Nochmals vielen Dank für die Info!!

  • Stimme GoldBullish zu :!:


    Nicht sicher bin ich mir, ob die Silbermünzen eine Nebenleistung zur Hauptleistung Goldmünzen sind. Nur dann ist die Lieferung aller Münzen umsatzsteuerfrei.


    Ich würde der Verwertungsgesellschaft aber auf jeden Fall die von GoldBullish dargelegte Rechtsauffassung darlegen und den Verkauf der Münzen ohne Umsatzsteuer verlangen. Vielleicht hast Du Glück und man prüft von deren Seite noch einmal, ob wirklich Umsatzsteuer zu erheben ist.

  • Bleibt die Frage, wie sich Haupt- und Nebenleistung definiert.
    Nach dem aktuellen Gold/Silberspot oder nach dem Nennwert der Münzen?
    Nach Spot wär ja klar was die Hauptleistung ist: 1,5 Unzen Gold zu 4 unzen Silber.
    Nach Nominalwert sieht das schon ganz anders aus:
    50000Won Gold zu
    40000Won Silber, also fast hälftig.

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