Über die Schrott-Teile auf Ebay ärgere ich mich ebenfalls jedes mal.
Dem Unfug könnte man so begegnen:
Es müsste m.E. deutsches Recht zur Anwendung gelangen.
Man ersteigert eine Münze zu 1 Euro. Zahlt aber zunächst nicht. Anschließend bewertet man den Verkäufer negativ, weil gefakte Münze unter Gold-Münze eingestellt. Hat das Profil erstmal hundert negative Bewertungen ist der Verkäufer durch. Taucht er wieder auf, kann der Terror fortgesetzt werden.
Ich glaube nicht, dass wegen 1 Euro Erlös und 2,75 Euro Versandkosten der Verkäufer aus den USA die Sache dem Anwalt übergeben wird. Falls doch, dann hätte ich meinen Spaß daran.
Einem Betrugsversuch, weil man von vor herein nicht bezahlen wollte, setzt man sich ebenfalls nicht aus, schließlich wollte man ja eine Münze aus Gold erwerben und bezahlen.
Zudem kann man immer noch von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, auf das nicht hingewiesen wird. Bei über 4.200 Angeboten im Ebay kann es sich wohl nicht mehr um einen privaten Verkäufer handeln.
Es wäre bestimmt ein Spaß !
Nur der Gefahr einer Schlechtbewertung durch den Verkäufer kann man wohl kaum entgehen.