Original von mesodor39
Ich weis das nicht.
Angenommen es käme ein Gesetz, daß aufgrund der hohen Geldentwertungsraten Banken berechtigt sind auch Festzinskredite zu kündigen oder die Zinsen anzuheben, bevor die Festzinsbindung ausläuft.
Und begründet wird das Gesetz damit, die berechtigten Interessen der Sparer am Werterhalt ihrer Gesamt-Guthaben (also incl. Zins) zu schützen.
Vielleicht kommt es sogar so, daß Kunden bei Zinsanhebungen noch nicht mal kündigen dürfen, denn das wäre ja dann eine Art "Kapitalflucht".
Was glauben Sie ist die letzten Jahre alles per Gesetz beispielsweise zu Gunsten der Mieter am Mietrecht geändert worden, wobei auch in bestehende Altverträge eingegriffen wurde?.
Vertragsfreiheit und Rechtssicherheit - FEHLANZEIGE.
Nicht in dieser, unserer Bananenrepublik!