Eine (geplante) Stundung bis zum Verkaufsfall oder Erbfall hat erstmal keinerlei Liquiditätsauswirkungen auf den so Ausgeplünderten....
Und welche Liquiditätsauswirkungen hat eine Stundung auf einen verschuldeten Staat? Im Verkaufsfall fällt Grunderwerbssteuer an, je mehr der Käufer zahlen muss, desto weniger bleibt dem Verkäufer. Will man an die Erben ran, gibt es das Instrument der Erbschaftssteuer. Ergo, all das gibt es schon. Ich halte den Artikel für Schrott und ich halte die Ideen für Schrott, wenn sie so je formuliert wurden. Im Handelsblatt steht:
"Ein verschuldeter Staat soll Eigentümer eines Teiles der Bauflächen werden, dafür würde dann eine jährliche Steuer anfallen. Will ein Eigentümer nicht jährlich zahlen, würde der Abschlag bei einem Verkauf oder einer Erbschaft abgerechnet werden."
Nein, da kaufe ich lieber EM, lege es sicher irgendwo hin, und während manche noch den Kopf kratzen, bin ich schon weg.
Das Forum heisst Goldseiten!? Was willst du uns verzählen?