Entsprechende Klauseln dürften vorhanden sein, alles andere wäre aus Sicht der Bank fahrlässig. Neben dem schon genannten $313 BGB dürfte es sich hauptsächlich um $490 BGB drehen in dem Fall. Natürlich würden sie nicht direkt kündigen, man würde nur halt mal zu einem Gespräch über weitere Sicherheiten und andere Zinssätze einladen.
Wieso fahrlässig? Entweder man bezahlt oder es wird zwangsversteigert und bei den Beleihungswerten sind die doch schon konservativ. Solange ihr mir keine Praxisbeispiele liefert, glaube ich da nicht dran.
Und für die Zukunft halte ich es auch für ausgeschlossen, es würde das klassische Baugeld Modell ad absurdum führen. Entweder der Zins ist festgeschrieben, oder eben nicht und dann nehme ich kurze, billige Laufzeiten.