Beiträge von d4v3

    Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, ohne die Barren zu beschädigen, müsste ein Ultraschall-Schichtdickenmessgerät (bei ebay ca 150,--) ziemlich eindeutige Ergbnisse liefern. Einziges Problem, man muss die original Tüte entfernen. Das Gerät müsste bei einem Goldbarren auf 1/10mm genau die Wandstärke anzeigen. Wenn Wolfram darin ist müssten völlig wirre Ergebnisse angezeigt werden. Im Prinzip ist das die elektronische Variante vom Klang-Test.

    So lange das Gold auf dem Konto ist, sind es vermutlich Goldforderungen. Da ich dafür aber (leider) keine Zinsen erhalte, gibt es dabei auch keine zu versteuernden Erträge.


    Interessant ist der Kauf, der lautet auf x Gramm Gold. Anschließend wird das Gold auf das Konto eingezahlt.


    Einzahlung und Auszahlung auf das Konto finden jeweils in Gramm statt. Anderseits unterliegt das Konto der Einlagensicherung.


    Man kann vermutlich auch Gold, das man anderswo erworben hat auf das Goldkonto einzahlen und man kann jederzeit das Gold als Gold abheben.


    D.h. die reinen Kontotranskationen generieren keine Erträge, da es keine Zinsen gibt. Ein- und Auszahlung erfolgt jeweils in Gramm. Erträge/Verluste entstehen nur wenn man anschließend das Gold verkauft.


    Aus meiner Sicht müssten deshalb nach einem Jahr alle Erträge steuerfrei sein, auch wenn das Gold zwischenzeitlich auf einem Konto war. Ich bin mir aber nicht sicher ob das Finanzamt das auch so sehen möchte.


    Wegen der schnellen Verfügbarkeit finde ich das Konto bis jetzt sehr praktisch. Da ich mir aber wegen der Steuer nicht sicher bin, überlege ich das ganze Gold als Barren abheben und mind. ein Jahr aufzuheben.

    Ich habe einen Teil meiner EM-Bestände auf einem Goldkonto bei der Sparkasse Pforzheim angelegt.


    Meine Information bis jetzt ist, dass Gewinne auch auf dem Goldkonto nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei sind. Aber ganz sicher bin ich mir nicht.


    Ich erhalte bei jedem Kauf eine Rechnung über xxx Gramm Gold, mit dem Vermerk, dass das Gold auf meinem Konto hinterlegt wird.


    Da ich das Gold auch jeder Zeit abholen kann, gehe ich davon aus, dass Gewinne nach eine Jahr steuerfrei sein müssten.



    Was sind die Kriterien für die Abgeltungssteuer?


    Das es sich um ein Wertpapier handelt (wäre hier nicht der Fall)?
    Oder das sich die Ware wirklich physisch ein Jahr in meinem Besitz befunden hat?


    Rechtlich müsste ich Eigentümer des Goldes sein dass ich an SK Pforzheim verliehen habe.


    Wie ist das eigentlich bei Futures (oder auch ETFs) wenn man sich die Ware liefern lässt?

    hm, m.w. sind diese Silberdollars noch immer gültige Zahlungsmittel auch wenn niemand damit bezahlen würde.


    dabei war ich mir nicht sicher. wenn die alten silberdollar noch gültig sind greift das münzG nicht:


    § 11 Münzschutz
    (1) Es ist verboten,


    1.
    außer Kurs gesetzte oder sonst als Zahlungsmittel ungültig gewordene Münzen


    a)
    nachzumachen oder zu verfälschen oder
    b)
    solche nachgemachten oder verfälschten Münzen zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten, in den Verkehr zu bringen oder in das Inland einzuführen;


    ....


    Aber ist das dann etwa Falschgeld nach § 146 StGB?? Die Konsequenzen für einen Verkäufer wären um einiges übler.

    Mir hat auf Ebay ein privater Anbieter eine offensichtliche Fälschung einer Silberdollarmünze (20. Jhd) verkauft (zu leicht, magnetisch). Soweit ich das Münz Gesetz §§ 11,12 verstehe ist der Verkauf solcher Münzen in Deutschlad verboten? Kann ich in Bezug auf das Münz Gesetz Wandlung verlangen?


    Ich bin ziemlich überrascht, wieviele Fälschungen auf Ebay angeboten werden. Wenn ich das Münzgesetz richtig verstehe, ist das ja nicht ganz trivial für die Anbieter? Bei der Münze die ich gekauft habe, stand leider erst am ende des Textes ein Hinweis, dass sie möglicher weise falsch ist.