Rechtlich relativ unproblematisch sind vom Eigentümer bewohnte Wohnungen.
Emotional wahrscheinlich die schwersten.......
Diesen Fall hatte ich noch nie und möchte auch keine Familie, vielleicht mit kleinen Kindern.........
Räumungstitel schön und gut ... wenn sich der ehemaliger Eigentümer geschickt wehrt dauert es über ein Jahr, bis er geräumt wird.
Die Verfahrenskosten (ein paar tausend Euro für Umzugsunternehmen, Ordnungsamt, ggfs. noch Jugendamt, Amtsarzt...) muss der Betreiber vorstrecken; der kann sich dann das Geld theoretisch beim ehemaligen Eigentümer wiederholen, klappt nur oft nicht, z.B. bei Privatinsolvenzen.
Bei bewohnten Objekten lieber vorher klären, was nach der Versteigerung passieren soll; Mietern biete ich auch schon 'mal eine Kostenübernahme des Umzugs an.
PS.: Wenn eine Immobilie noch vom ehemaligen Eigentümer bewohnt wird bloß nicht von 'Sonderkündigung' reden ... durch das Wörtchen 'Kündigung' anerkennt man die Existenz eines Mietverhältnisses (mündlich, nach BGB) und verbaut sich u.U. den Räumungstitel.