Danke für den Text (ob ich mich wirklich auf eine Diskussion mit MDM einlassen will weiß ich noch nicht). Aber es wäre einfacher zu nutzen, wenn du den Text direkt zur Verfügung stellst.
...alle wollen nur noch copy/paste machen... lauter Schreibfaule hier...
Sehr geehrte Damen und Herren,
nun, ich sehe das etwas anders, als Sie das hier darstellen.
Nach meiner Auffassung und der einschlägigen Rechtsprechung zu diesem Themenkomplex gehe ich davon aus, dass mit Zugang der Bestell(eingangs)bestätigung Ihres Hauses vom 02.07.2020 ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist.
In Ihrer Nachricht zu meiner Bestellung fordern Sie mich zur Zahlung des vollständigen Betrages von xxx EUR mit Fristsetzung von 7 Tagen auf und benennen neben der Bankverbindung auch einen vorgegebenen Verwendungszweck, damit eine Zuordnung zu meiner Bestellung möglich ist. Auch räumen Sie ein, dass nach Eingang der Zahlung die Ware „umgehend“ an mich versendet wird.
Zudem weisen Sie in der Auflistung der Bestellung (1 Unze "Gold Philharmoniker" aus Österreich – 2020 – x Stück) explizit darauf hin, dass für dieses Produkt kein Widerrufsrecht besteht.
Siehe hierzu Ihre beiliegende Mail in Anlage
Das AG Dieburg hat mit Urteil vom 17.2.2005 (22 C 425/04) klargestellt, dass für die Frage, ob ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist, der gesamte Erklärungsgehalt einer Email zu berücksichtigen ist. Allein die Betreffzeile „Eingangsbestätigung“ für sich kann einen ungewollten Vertragsschluss nicht verhindern, wenn in dieser Email der Kunde bereits zur Zahlung aufgefordert wird. Ich werde hier nicht nur zur Zahlung mit Fristsetzung aufgefordert, auch der Betreff lässt nicht auf eine „Vorläufigkeit“ schließen – der Hinweis unter den Anbieterinformationen zur „Unverbindlichkeit“ hat hier nach meiner Auffassung keinen juristischen Halt.
Insofern sehe ich den rechtsverbindlichen Vertragsschluss als gegeben an – die wechselseitigen Vertragsverpflichtungen regelt insoweit das BGB (Käufer muss zahlen, Verkäufer muss liefern) – ich weise darauf hin, dass ich der geschuldeten Verpflichtung zur Zahlung des Gesamtbetrages von xxx EUR bereits am 02.07.2020 nachgekommen bin – Buchungsnachweis meiner kontoführenden Bank anbei.
Aufgrund der Bewerbung Ihres Angebotes (siehe Anlage) durfte man von einem Sonderangebot/Ausverkauf ausgehen.
Ich gehe aufgrund der vorstehenden Schilderungen davon aus, dass auch Sie Ihre Pflichten aus dem rechtsgültigen Kaufvertrag erfüllen werden und weise vorsorglich darauf hin, dass ich rechtsschutzversichert und durchaus gewillt bin, auf Vertragserfüllung bzw. im Falle einer tatsächlichen Vertragsanfechtung Ihrerseits auf Schadenersatz zu klagen.
Bitte bestätigen Sie nunmehr meine Bestellung mit Lieferavis.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Mephisto: besser so?