Beiträge von Mike-Gold
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https://www.ebay.de/itm/1-Oz-G…id=p2047675.c100010.m2109
Hier kannst Du Dir einen "falschen Drachen" Lunar I holen...
wenigstens weist der Verkäufer darauf hin, dass er ein "Plagiat" verkauft...

(Irgendwie sehen die Augen des Drachen aus, als ob er "stoned" wär...
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War ja irgendwie klar, aber ein Versuch war es wert. Geld wurde auch innerhalb 3 Tagen zurück überwiesen.
mit besten Grüssenja, das stimmt

anders läuft das ab, wenn man mal mit duesselgold24.de Erfahrungen sammeln will....
![smilie_happy [smilie_happy]](https://goldseiten-forum.com/wcf/images/smilies/smilie_happy_058.gif)
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Mike,
wie ist denn der Stand der Dinge?
Nun, wie erwartet sind die recht "wehrhaft" und lassen sich auf jede Mail, die man loslässt wieder eine argumentativ gut ausformulierte Gegenmail los.

Ein ehemaliger Schulkamerad von mir ist Anwalt - mit dem habe ich das besprochen - er meinte, dass die Chancen, hier im Klageverfahren weiter zu kommen und Erfolg zu haben, gegen "null" gehen - daher habe ich letztlich das Unterfangen abgebrochen. 150 EUR Selbstbehalt war mir der Spaß dann doch nicht wert...

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Danke für den Text (ob ich mich wirklich auf eine Diskussion mit MDM einlassen will weiß ich noch nicht). Aber es wäre einfacher zu nutzen, wenn du den Text direkt zur Verfügung stellst.
...alle wollen nur noch copy/paste machen... lauter Schreibfaule hier...

Sehr geehrte Damen und Herren,
nun, ich sehe das etwas anders, als Sie das hier darstellen.
Nach meiner Auffassung und der einschlägigen Rechtsprechung zu diesem Themenkomplex gehe ich davon aus, dass mit Zugang der Bestell(eingangs)bestätigung Ihres Hauses vom 02.07.2020 ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist.
In Ihrer Nachricht zu meiner Bestellung fordern Sie mich zur Zahlung des vollständigen Betrages von xxx EUR mit Fristsetzung von 7 Tagen auf und benennen neben der Bankverbindung auch einen vorgegebenen Verwendungszweck, damit eine Zuordnung zu meiner Bestellung möglich ist. Auch räumen Sie ein, dass nach Eingang der Zahlung die Ware „umgehend“ an mich versendet wird.
Zudem weisen Sie in der Auflistung der Bestellung (1 Unze "Gold Philharmoniker" aus Österreich – 2020 – x Stück) explizit darauf hin, dass für dieses Produkt kein Widerrufsrecht besteht.
Siehe hierzu Ihre beiliegende Mail in Anlage
Das AG Dieburg hat mit Urteil vom 17.2.2005 (22 C 425/04) klargestellt, dass für die Frage, ob ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist, der gesamte Erklärungsgehalt einer Email zu berücksichtigen ist. Allein die Betreffzeile „Eingangsbestätigung“ für sich kann einen ungewollten Vertragsschluss nicht verhindern, wenn in dieser Email der Kunde bereits zur Zahlung aufgefordert wird. Ich werde hier nicht nur zur Zahlung mit Fristsetzung aufgefordert, auch der Betreff lässt nicht auf eine „Vorläufigkeit“ schließen – der Hinweis unter den Anbieterinformationen zur „Unverbindlichkeit“ hat hier nach meiner Auffassung keinen juristischen Halt.
Insofern sehe ich den rechtsverbindlichen Vertragsschluss als gegeben an – die wechselseitigen Vertragsverpflichtungen regelt insoweit das BGB (Käufer muss zahlen, Verkäufer muss liefern) – ich weise darauf hin, dass ich der geschuldeten Verpflichtung zur Zahlung des Gesamtbetrages von xxx EUR bereits am 02.07.2020 nachgekommen bin – Buchungsnachweis meiner kontoführenden Bank anbei.
Aufgrund der Bewerbung Ihres Angebotes (siehe Anlage) durfte man von einem Sonderangebot/Ausverkauf ausgehen.
Ich gehe aufgrund der vorstehenden Schilderungen davon aus, dass auch Sie Ihre Pflichten aus dem rechtsgültigen Kaufvertrag erfüllen werden und weise vorsorglich darauf hin, dass ich rechtsschutzversichert und durchaus gewillt bin, auf Vertragserfüllung bzw. im Falle einer tatsächlichen Vertragsanfechtung Ihrerseits auf Schadenersatz zu klagen.
Bitte bestätigen Sie nunmehr meine Bestellung mit Lieferavis.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Mephisto: besser so?
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Hab die Absage auch bekommen - aber ich lass mich jetzt mal auf den Spaß ein...

(Meine Antwort darf explizit gerne verwendet werden - ich erhebe kein "copyright"/Urheberrecht o.ä. - meinetwegen ist das auch gerne der "Serienbrief" der vom Besteller zurück an MDM geht...
)Ich habe denen mal folgendes geschrieben:
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PPS. Danke @Mike-Gold für den Hinweis. Wenn das klappt besuche ich dich wenn ich das nächste mal in deiner Gegend bin und ich lade dich in ein Restaurant deiner Wahl richtig schön zum Essen ein. Oder ich schicke dir einen Karton guten Wein. Auf jeden Fall hast du dann was gut bei mir.
mal gucken, ob das gut geht...

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Ob hier bei MDM zu 1.426 EUR tatsächlich geliefert wird?
1oz. Philharmoniker Au zu 1.426 EUR
https://www.mdm.de/gold-philharmoniker-2015-mf
Wenn's klappt, aktuell ein unschlagbarer Preis beim POG von 1.568 EUR

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leider nein - ich habe nur Säcke von der Dt. Bundesbank 
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taheth: da kann ich auch "mithalten"
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Frage:
Halten die Anleger in Reichssilber ihre Bestände? Baut Ihr weiter aus oder verringert Ihr Euren Reichssilberbestand?
...die 5er gehören für mich nach wie vor zum "Basisinvest" in Ag...

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