Ein Leerstand in einem MFH das grundsätzlich vermietet wird, ist nicht nur eine Beeinträchtigung der Nachbarschaft, der restlichen Mieter, die hohe NK tragen müssen, sondern auch ein wirtschaftlich nicht nachvollziehbares Verhalten. Somit muss man andere Gründe dahinter vermuten.Es ging nicht um die Einliegerwohnung unterm Dach!
Der Schrei nach immer mehr Staat ist die Wurzel vieler Übel. Das Gegenteil würde zu einer Gesundung des politischen Gemeinwesens beitragen. Was ja nicht ausschließt, dass der Eigentümer zu Maßnahmen verpflichtet wird, wenn die nachbarn stark beeinträchtigt werden, wie beispielsweise durch Schädlingsbefall.
In Deinem Beispiel ging es jedoch lediglich darum, den Eigentümer zu zwingen, seine Wohnungen auch zu vermieten. Das lehne ich ab.
Und nein, die Nebenkosten für nicht vermietete Wohnungen trägt der Eigentümer selbst, nicht die restlichen Mieter oder Eigentümer. Insofern ist Dein Argument obsolet.
PS bzgl. Heizkosten:
- gem. Heizkostenverordnung werden die Heizkosten bei Zentralheizungen nur zum Teil verbrauchsabhängig umgelegt, d.h. 30-50 % der Kosten werden über Fläche o.ä. aufgeteilt, welche der Eigentümer, der seine Wohnung leer stehen hat, entsprechend auch zu begleichen hat. Du siehst, allein aufgrund der vorhandenen Regelungen ist es die Ausnahme ein Objekt leer stehen zu lassen und dann gleichzeitig ein teures Hobby. Also kein Grund zu irgendwelchen Zwangsmaßnahmen.