hallo,
hab vor kurzem mal beim zoll nach den einfuhrbestimmungen für silber aus der schweiz nachgefragt:
bezüglich Ihrer Anfrage erhalten Sie die nachstehenden Auskünfte:
Ich nehme an, dass Sie die Ware in der Schweiz abholen und persönlich
über die Grenze befördern.
Aus Drittländern (Nicht EU-Länder) können Sie im Reiseverkehr
eingangsabgabenfrei u.a. "andere Waren", wie Silber bis zu einem
Warenwert von 175.-EUR einführen.
Sollte dieser Wert überschritten sein, können die Einfuhrabgaben bis zu
einem Wert von 350.-EUR pauschal erhoben werden. (10 % vom Warenwert)
Die Pauschalsätze beinhalten Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchssteuern.
Ist auch dieser Wert überschritten, werden die Einfuhrabgaben nach dem
Zolltarif erhoben (Ausführungen hierzu folgen).
Bei der Grenzzollstelle an der schweizerisch-deutschen Grenze werden die Waren
zollamtlich registriert.
Die Waren sind dann zur Überführung in den freien Verkehr der Gemeinschaft
anzumelden. Bei einem Warenwert bis zu 1.000 Euro kann die abfertigende
Zollstelle zulassen, daß die Anmeldung mündlich erfolgt.
Wenn keine Rechnungen oder sonstige Unterlagen über den Wert der Ware
vorliegen, so wäre der Wert zu schätzen und anhand dieser Schätzung wären dann
die Eingangsabgaben zu zahlen.
Die Zollabfertigung wird anhand der von Ihnen gemachten glaubhaften Wertangaben
vorgenommen.
Um die Einfuhrabgaben und Einfuhrbestimmungen ermitteln zu können, muss die
Ware zunächst in den Zolltarif eingereiht werden. Hierzu ist eine genaue
Warenbeschreibung erforderlich. Die verwendete Bezeichnung Silber ist zu
allgemein. Sie können die Einordnung in den Zolltarif und die Ermittlung des
Zollsatzes anhand der unten gemachten Angaben selbstständig
nachvollziehen/durchführen.
ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE,
EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; PHANTASIESCHMUCK; MÜNZEN werden im
Zolltarif von Abschnitt XIV/Kapitel 71 umfasst.
Beispiele:
Silber (einschließlich vergoldetes oder platiniertes Silber), in Rohform oder
als Halbzeug oder Pulver wird der HS-Position 7106 zugeordnet. Pulver
Code-Warennummer: 7106 1000 000
Drittlandszollsatz (gültig u.a. für die Schweiz): frei
Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen,
aus Silber, auch mit anderen Edelmetallen überzogen oder plattiert Code-
Warennummer: 7113 1100 00 0
Drittlandszollsatz: 2,5 %
Präferenzzollsatz Schweiz: frei
Zusätzlich zum Einfuhrzoll der EG wird bei der Einfuhrzollabfertigung in
Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 16% erhoben.
Die Abgabensätze sind von der Warenart abhängig. Ob die Einfuhr für private
oder gewerbliche Zwecke erfolgt, die Ware neu oder gebraucht ist, hat
grundsätzlich keine Auswirkung auf die Höhe der Abgabensätze.
Anzumelden sind Waren im privaten Reiseverkehr grundsaetzlich, wie bereits
erläutert, bei der Grenzzollstelle, bei der die Einfuhr in die EG erfolgt.
Sollten Sie über Österreich in die EU einreisen:
Bei der Einfuhrabfertigung der Waren in einem anderen Mitgliedstaat
der EG wird aufgrund differierender Steuergesetze ein anderer
Einfuhrumsatzsteuersatz, und damit auch ein anderer Pauschalverzollungssatz
zur Anwendung kommen.
Diese liegen uns leider nicht vor.
Bitte wenden Sie sich zur Klaerung dieser Frage direkt an die
Zollbehoerden des Landes durch welches Sie in die EG einreisen.
Nachrichtlich möchte ich Sie ganz allgemein auf die Ausführungen
auf unserer Internetseite http://www.zoll.de hinweisen, die zum Thema
"Zoll" einige Informationen bietet.
Diese Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur
unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag