verstehe jetzt die aufregung nicht ganz:
steht doch gerade bei diesem nicht zu teuren sofortkaufangebot wirklich überaus deutlich und mehrfach da, daß es eine nur vergoldete kopie ist und daß sie (weil originalkmaße) eben auch weniger wiegt
auf der münze selbst ist der copiehinweis vertieft(also nicht abschleifbar) drin
denke, das könnte noch legal sein
betrügerisch wirds dann, wenn diese teile nur von der nicht gekennzeichneten seite fotografiert werden und quasi als original und echt angeboten werden (profis können das aber immer noch an poliert/matt erkennen?)
Nein es ist FLASCHGELD da Maple einen Nennwert haben wird das Bezahlungsmittel gefälscht. Allein der "Kopiervorgang" ist strafbar.
§ 147 des Strafgesetzbuchs ist eindeutig.
aber als Ausnahme gilt, wenn das stück als Copy oder beim Verkauf als Fälschung gekennzeichnet ist.