...ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz.
Die Anzeige wurde in den Wochenendausgaben der regionalen Tageszeitungen, in Anzeigenblättern und in türkischen Zeitungen geschaltet. Die Gesamtkosten für diese Schaltung betragen
5.144.820,98 €;
die Kosten trägt das Bundesministerium für Gesundheit.
Planungen und Schaltungen der Werbemittel in den digitalen und klassischen Medien erfolgen durch die beauftragten Agenturen (Rahmenvertragsagenturen des Bundes), aufgrund von Vorgaben (sog. Briefings) des BMG. Anhand dieser Briefings, die zum Beispiel Festlegungen bezüglich der anzusprechenden Zielgruppen, der einzubeziehenden Regionen oder der Intensität enthalten, gestalten die beauftragten Agenturen die Schaltungen (sog. Flights).
Die detaillierte Ausgestaltung der Flights obliegt den Agenturen. Angaben darüber, welche Publikationen im Einzelnen gebucht wurden und welche Kosten dabei im konkreten Einzelfall entstanden sind, liegen hier daher nicht vor.
Teil der Kommunikationslinie „Fakten-Booster“ sind auch Hörfunkspots, die regelmäßig im zeitlichen Zusammenhang mit der Anzeigenschaltung ausgestrahlt werden und die Inhalte der veröffentlichten Print-Anzeigen aufgreifen. Fernsehspots sind nicht Teil der Kommunikationslinie „Fakten-Booster“.