Beiträge von ECU

    Die sind nicht nur blöd, sondern vor allem wohlstandsverwahrlost. Das sind nämlich nicht die Gören von dem bärtigen Selbstständigen aus Moabit oder Lichtenberg, der nach eigener Aussage schon genug vom Staat gefickt wird, sondern diese Luschen kommen aus den reichsten Ecken Berlin Zehlendorfs oder Hipster-Mitte,

    Da Phänomen ist aber nicht neu. Zu DDR Zeiten hatten wir im Kinderferienlager einen Betreuer, der im echten Leben im Jugendstrafvollzug als Aufseher arbeitete. Da wir schon große Gruppe waren, so um die 14 Jahren, gab es da auch im Bezug auf seine Arbeit das eine oder andere Gespräch. Ist schon zwei Tage her, woran ich mich u.a.insbesondere erinnere, ist, dass er über die Zuteilung der Zigaretten die Rangordnung unter seinen Schäfchen nach seinen Wünschen gestaltete.


    Das was zum Thema aber passt, war, wohlgemerkt zu DDR-Zeiten, der Satz, dass die Eltern seines Klientels weniger in der Arbeiterklasse als vielmehr bei Parteifunktionären und Mitarbeitern der Verwaltung zu suchen war.

    Die meisten der Baudienstleister,s die "schwierige Objekte" (haben/hatten) und befürchten , das eventuelle RegressBaumängel aufziehen könnten werden in der aktuelleLage (überlegen) ob nisch, der Insolvenzweg die Brücke der Lösung sein könnte.

    Ich kannte Baudienstleister, die das generell als Geschäftsmodell hatten. Für jedes größere Projekt so eine Vier- Baustaben-Firma, die kurz vor Abschluß der Baumaßnahme insolvent war. ;( Danach Buchstaben gewürfel oder ausgetauscht, nächstes Projekt. 8o Man konnte mit denen schon Geschäfte machen, musstes aber so kalkulieren, dass die 70% die sie dir gezahlt haben, deinen 100% entsprachen, die du eigentlich haben wolltest ! :D

    Muss ich mich in Quarantäne begeben oder nur, wenn mich das Gesundheitsamt dazu auffordert?

    Nicht Bayern, aber bei uns hier gibt es Landkreise, die geregelt haben, dass du dich selbst in Quarantäne begeben musst und dich selbst da melden musst. Die Bekanntmachungen sind zwar nicht richtig erfolgt, so dass es eigentlich nicht greift, aberwenn du dich hinterher mit nem Owig Verfahren rummachst, ist es auch nicht lustig. Eigentlich musst du nur auf die Homepae deines Landkreises gehen. Es sollte mich wundern, wenn es da nicht den großen Corona-Button auf der Startseiten geben sollte, wo du alle Regeln findest

    Stichtag für alle Angaben ist der 1. Januar 2022, was danach noch verändert wurde, muss nicht berücksichtigt werden.

    Ja, das haben sie auch ganz toll vorbereitet. Da gibt es dann keine Ungleichbehandlung mehr. Kleines Beispiel gefällig ? Mein Bundesland erhebt den Bodenrichtwert nur noch aller zwei Jahre. Dies erfolgt aber nur zum Ende des jeweils geraden Jahres, zum letzten Mal zu 31.12.2020, dann wieder zum 31.12.2022. Andere Bundesländer machen das jährlich oder zu den ungeraden Jahren. Damit ist bei uns der Preisschub aus 2021 unberücksichtig, schön für die Länder, wo es mit einfließt und entsprechend teurer für den Bürger wird. Also alles gleich und gerecht !
    So läuft das in D. Vorherige Abstimmung Fehlanzeige !

    wartet mal ab wie genervt ihr erst von dem Wort Nachhaltigkeit(!)

    Ok, dann verdient man das meiste Geld mit dem was kommt, wenn man sich mal heimlich das Wort "Nachhaltigkeit" unter Bezug auf den effizienten Einsatz von Ressourcen und Energie schützen lässt. 8o


    Ich bekomme 5 % :D


    Es ist ein Delta von ca. 16 Mio Grundimmunisierten aber nicht Geboosterten, dieses Delta wird sich noch etwas schließen, aber die Gruppe Nach Definition „Ungeimpfter“ steigt.

    Ein Glück, dass sind dann die, die für die allgemeine Impfpflicht am einfachsten zu gewinnen sind und an denen sich die Behörden erfolgreich abarbeiten könne. Uns schwierige Fälle können sie dann machen, wenn die 12 mal geimpft sind und noch Impfstoff da ist. Also ab 2024. :P

    Die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal kann aus rechtlicher Sicht wie geplant ab Mitte März umgesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnt es im Eilverfahren ab, die Vorschriften vorläufig außer Kraft zu setzen."

    Es wurde schon darauf hingewiesen:


    Aus der Begründung zum Urteil


    "... Kommen Betroffene der ihnen in § 20a Abs. 2 Satz 1 IfSG auferlegten Nachweispflicht nach und willigen in eine Impfung ein, löst dies körperliche Reaktionen aus und kann ihr körperliches Wohlbefinden jedenfalls vorübergehend beeinträchtigen. Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können. Eine erfolgte Impfung ist auch im Falle eines Erfolgs der Verfassungsbeschwerde irreversibel. ...


    ... Hochaltrige Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen, einem geschwächten Immunsystem oder mit Behinderungen (vulnerable Gruppen) wären dann in der Zeit bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde einer deutlich größeren Gefahr ausgesetzt, sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu infizieren und deshalb schwer oder gar tödlich zu erkranken. ..."


    Darf ich mal bitte fragen, ob Mitarbeiter in Pflegeberufen jetzt Menschen zweiter Klasse sind, die sich einer den Richtern bekannten !!! u.U. tödlichen Behandlung unterziehen müssen, um andere Menschen, die sich impfen lassen könnten, es aber nicht machen (wollen), vor deren Tod zu schützen ? Ich wüßte noch nicht, wo unser Rechtssystem dies hergibt ! :boese:



    Kann man sich nicht aus Datenschutzgründen aus der Liste austragen lassen?

    Als erstes fliegt die KK App vom Gerät, wenn sie mitmachen. Sollen sie doch die gelben Scheine von Hand erfassen ! 8o

    Er redet da 1995 von einer Agenda, nach der Aliens bis 2029 gute 5/6 der Menschen töten und die Kontrolle übernehmen wollen

    An den Impfungen werden sie die Todgeweihten erkennen und erlösen. 8o
    Daher benötigen wir mindestens 80 % Quote. :thumbup:


    Unglaublich

    Sie tuen es Sachsen-Anhalt gleich. X(
    Gehen dann alle ab 16. März in die Kliniken, den Bonus abarbeiten, wissen es nur noch nicht ! :D
    Also, schön gesund bleiben um zu überleben. :whistling:

    Da ja hier zu jeder vollen Stunde von der Verfassungsschutzbehörde oder der Strafverfolgungsbehörde gesichert wird, möchte ich den Verdacht einer Straftat zu Protokoll geben:




    Da es aber die Impfpflicht aktuell nicht gibt, handelt es sich bei dem Satz der Überschrift um eine Drohung gegen die körperliche Unversehrtheit. Er droht mit einem unbestimmten Übel um durchzusetzen, die köperliche Unversehrtheit zu verletzen. Und er macht es öffentlich (4)



    So, nun darf dem Verdacht nachgegangen werden.

    Läuft gerade über den ticker bei locus


    "Staatsrechtler: Aussetzung der Teil-Impfpflicht ist verfassungswidrig"


    Wie kann etwas verfassungswidrig sein, was ein verfassungswidriges Gesetz außer Kraft setzt.
    Sollen doch erstmal die 17 Verfassungsbeschwerden mit überwiegend Eilanträgen bearbeitet werden!
    Dann erst wissen wir, was ggf. verfassungswidrig ist.
    Das interessiert aber einen Staatsrechtler nicht.