Beiträge von ECU

    Da das das Land selber regelt, müsste es hier


    https://www.hessen.de/sites/he…gungshinweise_coschuv.pdf


    oder hier


    https://www.hessen.de/sites/he…%20(Stand%2013.01.22).pdf


    stehen.


    Ist dort nichts zu finden, dürfte es nicht berücksichtigt sein.
    Ich würde den, der das vorbringt fragen, welche Rechtsgrundlage der Anweisung zu Grunde liegt.
    Wenn diese nicht vollständig prüfbar und auffindbar benannt wird, kann man den Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung nach StGB §323c staatsanwaltlich prüfen lassen.

    "Der Verfassungsschutzchef äußerte die Befürchtung, Extremisten des neuen Phänomenbereichs könnten sich nach dem Ende der Pandemie ein neues Thema suchen, um es für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Dies könnten beispielsweise staatliche Maßnahmen zum Klimaschutz sein."

    Und ich hatte befürchtet, der würde sich auf Grund der in der Vergangenheit erfolgten Grundrechtseinschränkungen mal das Parlament vorknöpfen.
    Scheint nicht so.
    Dann muss ja alles richtig sein, was die so treiben, Gott sei dank !

    Wenn das noch ein wenig so weiterläuft, werden die Schäden den Weltkriegen den Rang ablaufen. - zu mindestens nominell.

    Nachdem hier auch die EU Tante angetreten ist zu verkünden, es dürfe keine Impfpflicht geben, die Pandemie sei aber erst zu Ende, wenn jeder geimpft sei, glaube ich immer mehr, dass es vorrangig um das Einsammeln des Vermögens, nachrangig um ein Pharmaexperiment und überhaupt nicht um die Gesundheit der Menschen geht.


    Was schwer zu beurteilen ist: Gibt es Äquivalente zum Lastenausgleichsgesetz in anderen EU Staaten, die auch erst 2024 greifen ? Weiß da jemand was aus A, CH oder RO bzw. auch Nicht-EU Ländern ?

    Mittlerweile trudeln ja bei den Gesundheitsbehörde die ersten Schadensersatzanträge wegen diverser Impfschäden ein. Schöner Beitrag dazu heute bei MM News.


    mmnews.de/wirtschaft/176122-1-…h-corona-impfung-gestellt

    Wenn Impfschäden erst Impfschäden sind, wenn diese nach 6 Monaten noch bestehen, können wir dann davon ausgehen, dass sich diese Zahlen auf die Impfungen bis max Juli beziehen und noch eine Riesen Lücke bis heute klafft ?

    und nochmal RKI


    Es besteht nicht die Wahl melden oder nicht, der Arzt ist bei Kenntnis verpflichtet !

    @durran Die Idee mit dem RKI als Quelle war nicht ganz schlecht:



    Zitat

    Ist eine schriftliche Einwilligung erforderlich?
    Eine schriftliche Einwilligung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sie kann jedoch in Einzelfällen sinnvoll sein. Der impfende Arzt ist verpflichtet, Aufklärungen und Einwilligungen – egal in welcher Form sie erfolgt bzw. erklärt worden sind – in der Patienten­akte zu dokumentieren (§ 630f Abs. 2 S. 1 BGB). Wird der Aufklärung ein entsprechendes Aufklärungs­merkblatt zugrunde gelegt, sollte der impfende Arzt in seiner Dokumentation darauf verweisen. Zudem ist es sinnvoll, die Ablehnung einer Impfung durch die vorstellige Person bzw. die Eltern oder Sorge­berechtigten nach durchgeführter Aufklärung in der Patientenakte zu dokumentieren. Von Unterlagen, die der Patient bzw. Einwilligungs­berechtigte im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Einwilligung unterzeichnet hat, sind ihm Abschriften auszu­händigen (§ 630e Abs. 2 S. 2 BGB).
    Stand: 12.02.2018

    So, so schriftliche Einwilligung nicht notwendig und gegen 630e BGB wird am laufenden Band verstoßen !


    Zitat

    Kann nach der Impfung Blut gespendet werden?
    Bei einer Impfung mit Totimpfstoffen ist eine Blutspende bereits nach einem Tag möglich, wenn man sich gesund fühlt. Dies betrifft z. B. die Impfungen gegen Tetanus, Poliomyelitis (parenteral), Influenza, HPV, Hepatitis A und die FSME-Impfung.
    Impfungen mit lebenden/abgeschwächten Viren (z. B. Mumps, Masern, Röteln, Gelbfieber) oder Impfungen gegen Hepatitis B führen zu einer Wartezeit von 4 Wochen bis zur Blutspende.
    Bei Impfungen nach bestimmten Ereignissen, wie z. B. nach Kontakt (ab Expositionsgrad II) mit einem potentiell an Tollwut erkrankten Tier und der Postexpositionsprophylaxe gegen Tollwut kann erst zwölf Monate später gespendet werden, da aufgrund der langen Inkubationszeit trotz erfolgter Postexpositionsprophylaxe gegen Tollwut noch krankheitsauslösende Viren im Körper zirkulieren können.


    Stand: 30.09.2020

    Ist das aktuell gewährleistet ?


    Zitat

    Kann bei der Impfung vom Impfschema abgewichen werden?
    Impfschemata sind Bestandteil der Zulassung eines Impfstoffes. Im Zulassungsverfahren werden nach standardisierten internationalen Richtlinien Prüfungen zur Wirksamkeit und Sicherheit eines Impfstoffes durchgeführt. Klinische Studien über den Wechsel zwischen Impfstoffen (z.B. zwischen unterschiedlichen Antigenkonzentrationen) oder über Abweichungen vom festgelegten Impfschema liegen in der Regel nicht vor, so dass eine Modifikation des zugelassenen Impfschemas nicht anzuraten ist.
    Im Regelfall sollen die vom Hersteller im Beipackzettel empfohlenen Impfabstände nicht verändert werden. Dabei ist für den Aufbau eines langandauernden Impfschutzes im Rahmen der Grundimmunisierung besonders wichtig, dass der Mindestzeitraum zwischen vorletzter und letzter Impfung nicht unterschritten wird, da dieser den langdauernden Immunschutz sichert.
    Sollten besondere Umstände die Einhaltung der Abstände nicht erlauben, kann nach Abschluss der Impfreihe unter besonderen Bedingungen die Wirksamkeit kontrolliert werden. Es ist jedoch zu beachten, dass bei erheblichen Veränderungen des vom Hersteller angegebenen Impfschemas nicht sicher von einem umfassenden Schutz ausgegangen werden kann.


    Stand: 25.06.2020

    Auch hier wird lustig zuwider gehandelt. Die Impfstoffe werden gemischt, ohne das die Studien vorliegen.
    Die Impfabstände werden nach belieben verändert.


    Zitat

    Akute behandlungsbedürftige Erkrankungen (Ausnahme: postexpositionelle Impfung) stellen eine Kontraindikation für Impfungen dar. Unerwünschte Arzneimittelreaktionen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung sind bis zur Klärung der Ursache ebenfalls eine Kontraindikation gegen eine nochmalige Impfung mit dem gleichen Impfstoff. Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffs können ebenso Impfhindernisse darstellen. Während einer Schwangerschaft sind nur dringend indizierte Impfungen durchzuführen. Für Patienten mit Immundefizienz ist vor Impfung mit einem Lebendimpfstoff der behandelnde Arzt zu konsultieren.
    Stand: 14.12.2012

    Wir impfen alle !

    mitte 20 hatte ich schon einen auslandseinsatz (bosnien) hinter mir und meine schlüsse daraus gezogen.

    Mitte 20 hatte ich schon meinen Inlandseinsatz hinter mir und viel fürs Leben gelernt. :hae: ;( 8o


    Die kochen alle nur mit Wasser und können mich mal gern haben mit Politik und Ideologie, egal ob rot, grün gelb schwarz, blau oder braun 8|


    Der Vorsitzende des Berufsverbands der Frauenärzte (BVF), Christian Albring, vermutete im Gespräch mit dem SWR, Frauen würden womöglich deshalb nach der Impfung bluten, weil sie davor so aufgeregt seien.

    Das ist einer, der richtig was von seinem Fach versteht, wie man hören kann :wall: :wall: :wall: