Beiträge von ECU


    .... Nach der Ankündigung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), dass es im ersten Quartal 2022 zu wenig Impfstoff geben werde, ist nach Recherchen von „Business Insider“ nun klar, wie groß die Impfstoff-Lücke ist: fast 60 Millionen Dosen.
    Neue interne Berechnungen des Gesundheitsministeriums ergaben demnach, dass etwa 30 Millionen Dosen fehlen, um alle Zweitgeimpften zu boostern. Weitere 30 Millionen Dosen wären als Puffer nötig, um Erst- und Zweitimpfungen vorzunehmen – insbesondere, weil spätestens im Februar und März vom Gesundheitsministerium intern mit einem großen Ansturm auf Impfungen gerechnet wird, wenn erst die einrichtungsbezogene, später die allgemeine Impfpflicht greifen. Den Schätzungen zufolge betrifft das 15 bis 18 Millionen Deutsche. ....

    Habe ich eine Abstimmung im Bundestag verpasst ?
    Weshalb kennt das BMG schon vorher den Ausgang der Gesetzgebungsverfahren ?

    Einen *neuen* Impfstoff gegen Corona gefunden.


    pharmazeutische-zeitung.de/pep…t-zell-immunitaet-129876/

    Das heißt dann wieder, wenn du genesen bist, solltest du vorher besser mal die T Zell Immunität testen lassen.
    Übrigens eine riesen Schweinerei, der (teilweise erfolgreiche)Versuch, mehr als 5 Mio Bürgern eine Gentherapie zukommen lassen zu wollen, die diese T-Zell-Immunität u.U. bereits aufweisen, weil GENESEN !

    Deutschland Live in diesen Tagen. Ups, Impfpflicht für Gesundheitsberufe beschlossen, aber kein Impfstoff in ausreichender Menge für das erste Quartal

    Das ist geil weil, ich zitiere das Sch... Gesetz:


    "...Die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle kann allgemeine Ausnahmen von den Sätzen 4 und 5 zulassen, wenn das Paul-Ehrlich-Institutauf seiner Internetseite einen Lieferengpass zu allen Impfstoffen mit einer Komponente gegen das Corona-virus SARS-CoV-2, die für das Inverkehrbringen in Deutschland zugelassen oder genehmigt sind, bekannt gemacht hat;..." Quelle: Drucksache 830/21 Seite 7



    Und für alle in der Pflege, dies ist aus §20a Absatz(3).
    Dieser § betrifft ausweislich der Begründung zum Gesetzesentwurf nur:
    "...Absatz 3 regelt das Verfahren für Personen, die in den genannten Einrichtungen ab dem 16. März 2022 neu tätig werden wollen. ..." Quelle: Drucksache 20/188 Seite 40


    Für alle derzeit Beschäftigten gilt Absatz 2
    "... Absatz 2 regelt das Verfahren für Personen, die in den genannten Einrichtungen bereits tätig sind:...
    Quelle: Drucksache 20/188 Seite 39


    Und für dieser gilt :
    ... (2) Personen, die in den in Absatz 1 Satz 1 genannten Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind,
    haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens bis zum Ablauf des
    15. März 2022 folgenden Nachweis vorzulegen:
    1. einen Impfnachweis im Sinne des § 2 Nummer 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenver-
    ordnung in der jeweils geltenden Fassung,
    2. einen Genesenennachweis im Sinne des § 2 Nummer 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnah-
    menverordnung in der jeweils geltenden Fassung oder
    3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen
    das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können.
    Wenn der Nachweis nach Satz 1 nicht bis zum Ablauf des 15. März 2022 vorgelegt wird oder wenn Zweifel
    an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen, hat die Leitung der je-
    weiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens unverzüglich das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk
    sich die jeweilige Einrichtung oder das jeweilige Unternehmen befindet, darüber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt personenbezogene Daten zu übermitteln. ...
    Quelle: Drucksache 830/21 Seite 6


    Wenn ich so das Netz verfolge, scheinen wohl einige in der Ausbildung oder in den Pflegeberufen bereits Kündigungen zu erhalten. Es ist zu vermuten, dass es ein falscher Rückgriff auf Absatz 3 ist, der sich nur erschließt, wenn man den Entwurf nebst Begründung liest. Holt euch unbedingt die Begründung des AG (Gesetz, § und Absatz) und ab zum Anwalt. Eine Kündigung zum 16.03. ist im Gesetz derzeit NICHT vorgesehen. Ihr werdet nach Entscheidung des AG erstmal dem Gesundheitsamt gemeldet. Das wars. Ihr dürft sogar noch arbeiten !



    Das ist ausdrücklich keine Rechtsberatung sondern nur die Wiedergabe des Inhaltes des Gesetzes und seiner Begründung ! Beide Drucksachen zum Lesen im Anhang


    2000188_V60.pdf
    830-21.pdf

    Im Weltbild der Egomanen hält man sich stets eine Tür offen auf , das Hoffen man ist auf den Weg noch oben betroffen.

    Mein Telefonpartner muss das nicht.
    Der hat sich von der Juristerei schon vor langer Zeit verabschiedet.
    Nur ab und an gibt es in der freien Wirtschaft mal Verknüpfungen.
    Den Wahsinn hat er mir auf Grundlage der NS2 nochmal klar gemacht, wo ich mit grundsätzlichem Wissen glänzen konnte. ;)

    Die Geschichte kennt keine richtige oder falsche Seite, es gibt nur Sieger und Verlierer.
    Die Sieger allein definieren, welche Sache/Seite (natürlich die eigene) die richtige war ...

    Heute mit einem befreundeten Juristen telefoniert.
    Thema war, ob eine Verfassungsbeschwerde gegen die Impfpflicht in den Pflegeberuf Sinn machen könnte.
    Er meint, man erreicht allenfalls eine nicht einstimmige Entscheidung, die trotzdem negativ ist.
    Seit 16 Jahren seien alle Entscheidungen politisch motiviert und getragen.
    Die Juristen kämen erst ins Spiel, wenn es dann um die Entschädigungen ginge, mit Zins und Zineszins.


    Das Thema ist trotzdem nicht durch, denn wer sich kampflos ergibt ...

    Oder Impfen geht gar nicht?

    Also ich besitze ein gut gefülltes gelbes Heft, dem lediglich die Seite der Gentherapie fehlt und die es auch nie erhalten soll.


    mRNA Therapien werden seit einiger Zeit im Kampf gegen Krebs eingesetzt.
    Die mit am meisten auftretenden Nebenwirkungen sind u.a. schwere allergische Reaktionen. Diese nimmt man in Kauf, weil der Gegenspieler Krebs, es ein Kampf um Leben und Tod ist.
    Eine Gentherapie, auch wenn sie auf Grund einer Definitionsänderung in der speziellen Anwendungsform als Impfung bezeichnet werden darf, macht man nicht, weil man eventuell eine Krankheit bekommen könnte, die nur im niedrigen Prozentbereich tödlich verläuft.
    Diese Gentherapie kann man machen, wenn man eine Krankheit hat, der tödlicher Verlauf nahezu sicher ist und die Gentherapie eine der wenigen verbliebenen Möglichkeiten darstellt, das Leben noch zu retten.


    So war es und so wird es immer bleiben, einzige Ausnahme die Großfeldstudie mit ungewissen Ausgang aktuell !

    Auch die Lehrer machen „Werbung“ und hätten wohl gerne das alle zu Hause blieben.

    Dann weißt du jetzt, dass dein Kind an der falschen Schule ist.


    Bei uns in der ländlichen Kleinstadt unterrichten die Lehrer, welche auf Grund der Krankheit des eigenen Kleinkindes zu Hause bleiben müssen, ab 19:00 Uhr online, wenn eine andere Betreuungsperson für das Kleinkind zur Verfügung steht. Theoretisch sind sie mit" Kind krank" zu Hause, müssen nicht arbeiten, praktisch realisieren sie den Unterricht.
    Hut ab !

    Wusstet ihr schon dass 2020 in D gestorben sind


    an den Folgen des Rauchens : 127.000
    an den Folgen von Corona : 30.000


    Das rechtfertigt alle Maßnahmen bei Corona, ist doch klar.


    Die Anzahl der Menschen, die an der Folge des Rauchens im Jahr sterben, werden wir nicht mal mit 2 Jahren Corona erreichen !

    Coronastationen z.T. mit sympthomlosen Patienten belegt.
    Wie das geht, ganz einfach :
    Ein Patient einer nachgeordenten Einrichtung wie z.B. Pflegeheim wird in Klinik behandelt.
    Bevor er in die Einrichtung zurück darf, muss er getestet werden.
    Test ist positiv, aber Patient ohne Sympthome.
    Die Einrichtung lehnt die Rücknahme (in die häusliche Umgebung, denn das ist sie) ab.
    Der Patient kommt in der Klinik auf die Coronastation, sympthomlos, ist klar.