Wahrscheinlich nehmen die das Bundesfernstraßengesetz als Grundlage.
Dazu hätte es aber ein Planverfahren mit entsprechender Auslegung und Öffentlichkeitsbeteiligung geben müssen.
Da sieht man dann auf den Plänen die dauerhaft in Anspruch zu nehmenden Fächen.
Wenn dann dein Vorgarten dabei ist, musst du schon im Planverfahren rechtlich dagegen vorgehen.
Ist der Plan festgestellt, ist der Zug abgefahren.
Letzte Möglichkeit ist es nicht etwa, gegen die Durchführung zu klagen, sondern einen Verwaltungsrechtler an das Verfahren selbst zu setzen und nach Formfehlern zu suchen. Allerdings ist das auch nur zeitlich begrenzt möglich.
Das Problem ist, dass diese Verfahren in der Regel im Amts- oder Nachrichtenblatt der Gemeinde veröffentlicht werden. Die meisten Menschen entsorgen dieses Blatt relativ schnell im Papiermüll, zu Unrecht, wie solche Beispiele zeigen.
Habe bei solchen Verfahren, meinen Wohnort betreffend, selber die Erfahrung gemacht, dass ich der einzige auf dem Amt war, der es sich angeschaut hat (sowohl B-Pläne auch Flächennutzungspläne) unnd sich auch dazu geäußert hat, obwohl es so an die 10.000 Menschen betraf.