Beiträge von ECU

    Darum glaube ich kaum, das man 10 Euros als Händler steuerfrei zu Sammlerpreisen verkaufen kann,
    ausser wenn man zum Nennwert verkauft.


    Ich kenne mich nicht aus. Aber das könnte spannend werden.


    Kauft ein Händler heute so einen 10er Silber(Grünspan)ling bei der Erstausgabe zum festgesetzten Preis der Ausgabestelle (abweichend vom Nominal) nun mit oder ohne USt. ? (Bevor wieder USt Diskussionen aufkommen, es geht mir darum ob beim Einkauf der Erstausgabe USt. geltend gemacht werden kann und er diese beim Verkauf zum festgesetzten Ausgabepreis wieder ausweisen müsste).


    Wenn er ohne USt. kauft, wovon ich auf Grund der Eigenschaft Sammlerobjekt - abweichendes Nominal - festgesetzter Preis mal ausgehe, dann sollte auch diese Sammlermünze nur zu genau diesem Wert USt befreit sein, es sei denn sie wird zum Nominal, also wie Wechselgeld abgegeben.


    Da jede dieser Münzen einer eigenen Preisfestsetzung auf Grund der Volatilität des Silberpreise unterliegt, wird dies ein hübsches Chaos ergeben.

    Diese fünf Punkte fallen z.B. bei einer fondsgebundenen Variante weg.


    Weshalb sollte ich in eine LV zahlen, wenn ich ein Fonds - Produkt möchte. :hae: Das bekomme ich auch ohne LV und es bleibt nur eine Vertriebsebene, die mein Geld frißt ! :thumbsup:


    Davon abgesehen, dass ich auch von Fonds nichts mehr halte ...

    Mal sehen ob wirklich raus kommt, was da gelaufen ist.


    Wenn das Foto noch im Beitrag ist, ein Hinweis: Da wo der Polizeiwagen davor steht, ist der Goldankauf seit ein paar Monaten, rechts daneben der Hauseingang und wiederum rechts daneben ein alteingesessener Juwelier (man sieht am rechten Bildrand noch den Beginn einer golden Reklameschrift des Juweliers).


    Merkwürdig, dem wollte niemand was, weder verkaufen, noch an die Wäsche. :hae:


    Ist auch gut so, nur was lief dann bei dem Ex-Perten ab ;(

    das ist die Variation meines Briefes, geliefert wird also 1x 100, 1x 200 und 1x 1000, bestellt war das Maximum per Vorauskasse.

    Ich verweise gern noch mal darauf: Wer zur Vorkasse aufgefordert wurde und gezahlt hat, hat einen gültigen Vertrag und kann auf Lieferung bestehen. Wie und zu welchen Kosten der Vertragspartner die Münzen beschafft, kann dem Käufer egal sein. Anderenfalls lässt sich wohl Schadensersatz, Differenz zwischen Kaufpreis und Ersatzbeschaffung, durchsetzen.


    Wenn man auf Lieferung besteht, gibt es eventuell ein anderes lukratives Angebot als Ersatz, oder ?!

    Es gibt doch auch einfache Zugangskontrollen. Das kleine Papierstück oder alternativ auch das Haar, was irgend wo an der Tür befestigt wird und dann beim Öffnen runter fällt und so den unberechtigten Zugang verrät.


    Und daraus machen wir jetzt was.


    Dem potentiellen Schloßzukleber erzählt man, dass man bei Abwesenheit immer ein Haar über die Türe legt, um zu sehen, wenn jemand unerlaubt drin sein.


    Das praktiziert man auch immer, wenn man entsprechenden Besuch erwartet, nur nicht bevor man länger abwesend ist


    Da putzt man vorher alles peinlich sauber. Kommt man dann zurück, gehört das gefundene Haar wahrscheinlich wem ... ???!

    wenn de Beers keine zertifkate ausstellt, aber 90% der marktes beherrscht- wo kommne dann die Zertifkate her?


    Du bekommst auch bei MDM Münzen und Medaillen mitZertifikaten, die keine Prägestätte heraus gibt ... Frage beantwortet ... oder wo für soll ich dir eins drucken :thumbsup:

    Was das dann rechtlich ist, bleibt abzuwarten.
    Im Zweifel müssen die eben die 201 Euro wieder zurücküberweisen.

    Nein, wenn du drauf bestehst, müssen sie die Münze liefern. Zu welchem Preis sie die einkaufen, kann dir egal sein.


    Etwas suchen im Internet hilft. Es gibt dazu Ausführungen, allerdings nicht so einfach zu finden. Wer aber Vorkasse einfordert, schließt einen Vertrag und bestätigt nicht nur den Auftrag. Und Verträge sind ein zu halten.

    Die Lebensversicherung ist sicher... 8o nur wenjer Jeld krichste [smilie_happy]