Die Sorgfaltspflichten nach Absatz 1 gelten auch für einen Geldtransfer im
Sinne des Artikels 2 Nummer 7 der Verordnung (EG) Nr. 1781/2006 des Eu-ropäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 über die
Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers (ABl. EU
L 345 vom 8.12.2006, S. 1), soweit dieser außerhalb einer bestehenden Ge-schäftsbeziehung einen Betrag im Wert von 1 000 Euro oder mehr aus-macht,?.
Gut, dieser rot markierte Teilsatz lässt na klar einige Möglichkeiten offen. Z.b. kann man in der Autowerkstatt, wo man regelmäßig sein Auto reparieren lässt, Rechnungen und Fahrzeugkäufe über € 1.000,-- tätigen, ohne das extra überprüfte werden muss, es besteht ja eine Geschäftsbeziehung.
Wahrscheinlich ist die Kreativität der Gewerbetreibenden gefragt.
Für David und Kollegen heißt das Geheimnis wohl Kundenkarte. Ich hätte sogar eine Idee, wie die aussehen könnte, ohne eine Identifizierung im Unternehmen zu ermöglichen, der Kunde aber trotzdem gegenüber dem Unternehmen die Geschäftsbeziehung nachweisen kann. ![]()
Die Filiale einer Bank hat mich da mal überrascht. Nachdem diese die Ausstellung von Quittungen für Edelmetallgeschäfte eingeführt hatten, bekam ich den dezenten Hinweis, das zwar eine Aufzeichnungspflicht, aber keine Identifizierungspflicht besteht. Man konnte also mit Phantasie weiter anonym kaufen ! ![]()
Dann dürfte doch die Vorschrift geknackt zu sein ! Sieht es jemand anders ?