Beiträge von ECU

    Was Kaffee angeht, also so die bekannten Supermarktsorten, da hab schon vor gut 15 Jahren mal einen interessanten Vortrag gehört.
    Es gibt in Deutschland bei den Vebrauchern wohl eine "magische Grenze", was das Pfund Kaffee kosten darf.

    Das erste Mal im Büro, heute zu Hause aufgefallen, der Kaffee passt zum Glück wieder gut in die Dose. :hae:
    Früher ging das nur mit Müh und Not. 8o
    Hat wohl etwas abgenommen. ;(

    Cousine Carla Reemtsma aus ebenjener Milliardärsfamilie an.

    Die eine Göre soll mal die CO2 Abgabe für den verbrannten Tabak, den die Familie verursacht hat


    Luischen wird im schicken Blankenese groß, war - wie sie auf Instragram postete - schon als Kind überall (Indoniesien, Kanada, Namibia, etc.)

    und die Göre für Ihre Reisen als Kind bezahlen.


    Selbstverständlich immer aus eigener klimaneutraler, produktiver Tätigkeit :thumbup:


    Habe hier noch einen Spaten übrig [smilie_happy]

    und mir ist in den jahren des analogen kontos eigentlich bei keiner bank und sei es nur ein 1-level sachbearbeiter untergekommen, dem man seinen übermut nicht angemerkt hätte.

    Doch, da habe ich eine, mit der waren wir aber schon zu Honeckers Zeiten in der Disco und haben AfterShowParty gefeiert. Unter vier Augen denkt sie ganz super und könnte gut zum Forum passen.
    Gegenüber dem Standardkunden gibt es aber, wie von Arbeitgeber gewünscht, die üblichen Verkaufsgespräche.
    Liegt aber auch am Kunden. Wenn der nicht denkt und fragt und die Angebote abschließt ...

    Kommt drauf an, wie die Völker aus dem Winter gekommen sind.
    Habe drei, die sind stark, die haben auch eingetragen.
    Die anderen eher schwach und kaum im Honigraum.
    Dafür musste ich am Sontag den ersten Schwarm fangen.
    Erste Möglichkeit zur Durchsicht Samstag war zu spät.



    aktuell trotz des Wetters:



    und drin


    faz.net/aktuell/finanzen/negat…amtsgericht-17336822.html


    Wegen Negativzinsen : Sparer-Millionen liegen jetzt beim Amtsgericht

    Also im Hinblick auf die kürzlich gefällte Entscheidung zu den Kontoführungsgebühren, die eine aktive Zustimmung des Kunden erfordert um wirksam zu sein, dürfte sich dieSSK Düsseldorf hier auf ganz dünnen Eis bewegen, noch dazu, da es ein Klientel betrifft, welches sich wohl einen Anwalt bis hin zum Schadensersatz gegen die SSK leisten kann.


    Mich wundert, dass die das scheinbar in Kenntnis des anderen Urteils realisieren.

    Es geht mit großen Schritten in den Untergang.

    Das sind mindestens eröffnete Verfahren. Zwischen Beantragung und Eröffnung vergehen immer ein paar Wochen. Denke in 14 Tagen gehts da richtig ab. Wir merken uns für heute 43.774.
    Obwohl da auch das Ende der Verfahren veröffentlicht und gezählt wird.

    Und das 'auf die Knie zwingen' läuft derzeit.

    Das geht am einfachsten bei denen, die kein Rückgrad haben.


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    Nach einer Annahme kann er sich auf Irrtum berufen.


    "(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde."


    Da hast du aber § 122 BGB vergessen :




    § 122 Schadensersatzpflicht des Anfechtenden
    (1) Ist eine Willenserklärung nach § 118 nichtig oder auf Grund der §§ 119, 120 angefochten, so hat der Erklärende, wenn die Erklärung einem anderen gegenüber abzugeben war, diesem, andernfalls jedem Dritten den Schaden zu ersetzen, den der andere oder der Dritte dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat.
    (2) Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste).


    Übersetzt, er müsste die 3 € je Unze erstatten.
    Absatz (2) halte ich für nicht einschlägig, wenn er über Spott und über eigenem Einkauf verkauft hat.
    Die Preiskalkulation muss sich dem Kunden nicht erschließen. Kann ja ein Sonderangebot sein.
    Da es aber nicht nur eine, sondern mehrer Artikel betraff, würde ich einfach mal zum Telefon greifen und fragen, wie man es lösen möchte.
    Eventuell gibts ja einen günstigen Versand oder eine andere Münze zu einem entsprechend güstigeren Preis.