Aber bitte doch nicht mit dieser absolut unsinnigen Klausel! Wenn der Verkauf von privat erfolgt, handelt es sich per Definition nicht um einen Fernabsatzvertrag. Von daher besteht ohnehin grundsätzlich kein Widerrufsrecht des Käufers, völlig unabhängig von der Warenart. Der einzig sinnvolle Ausschluß beim Privatverkauf kann der der gesetzlichen Gewährleistung sein, aber verdeckte Mängel sind bei EM nun doch eher selten - und daß die angebotene Ware nicht echt wäre, dürfte auch kein Gewährleistungsausschluß legitimieren. Vor Patienten wie den von hansimglueck schützt auch keine Klausel - die sind höchstens mit Knoblauch und Kruzifix abzuhalten...
Völlig meine Meinung.
Im Übrigen meine Bitte, diesen Unfug komplett sein zu lassen. Es bringt Euch rein gar nichts !
Als Privatverkäufer hat man keine derartigen Hinweispflichten. Und der Hinweis, daß es ein Privatverkauf ist, nützt auch nichts. Entweder es ist einer oder es ist keiner. Da ändert es auch nichts daran, wenn ich behaupte, es sei einer.
Ausschluß der Gewährleistung ist natürlich möglich. Aber ganz ehrlich - wenn das hier einreißt, können wir den Marktplatz vergessen. Wie schon mehrfach geschrieben basiert der Handel hier im Forum auf gegenseitigem Vertrauen. Wenn jetzt jemand anfängt reinzuschreiben, daß Gewährleistung ausgeschlossen sei, dann wird dieses Vertrauen empfindlich gestört.
Gewährleistung wofür ?
Für die Echtheit - wohl kaum !
Dafür, daß die Ware in einem Zustand ist wie beschrieben - aber hallo ?! Wer`s nicht glaubt, soll sich Bilder schicken lassen.
Bitte hier kein ebay 2
Gruß,
Goldelefant