Alles anzeigenBevor du auf irgendwelche Rechte pochst, solltest du evt. erst mal die Rechtslage prüfen:
Hier liegt m.E. ganz klar ein Inhaltsirrtum vor:
"Ein Käufer will aus einem Prospekt eine Uhr kaufen für € 12,00. Die Preisangabe ist ein Druckfehler und sollte eigentlich € 21,00 lauten. Der Verkäufer gibt dem Käufer zu verstehen, er könne die Uhr kaufen, allerdings weiß der Verkäufer nichts von dem Druckfehler und geht davon aus, der Käufer werde € 21,00 bezahlen. Der Verkäufer unterliegt einem Inhaltsirrtum, daher kann er seine Erklärung anfechten."
http://de.wikipedia.org/wiki/Inhaltsirrtum
und selbst wenn du eine automatisierte Bestellbestätigung bekommen hast, ist und bleibt es ein Inhaltsirrtum.
Hier muß ich Dir leider widersprechen.
Von einem Inhaltsirrtum spricht man dann, wenn der Handlungswille einer Person von deren äußeren Verhalten abweicht, also bspw. wie in dem von Dir zitierten Beispiel ein Verschreiben oder Versprechen vorliegt.
Vorliegend scheint es aber doch eher so zu sein, daß ps-coins schlichtweg vergessen hat, diesen Preis zu aktualisieren. Da er aber ursprünglich einmal diesen Preis ausgeschrieben hatte, deckten sich Handlungswille und Verhalten.
Letztlich aber irrelevant, da, wie ich vorstehend ausgeführt habe, es sich hier gar nicht um ein verbindliches Angebot handelte.
Gruß,
Goldelefant