@ fux: Wie meinst Du das, werden da Fälschungen vertickt?
nein natürlich nicht. ist ein seriöser händler....
26. Dezember 2024, 07:23
@ fux: Wie meinst Du das, werden da Fälschungen vertickt?
nein natürlich nicht. ist ein seriöser händler....
Muss mich leider korrigieren: Obwohl ich eine Bestell-Bestätigung bekommen habe, spricht der Anbieter jetzt von einem "Fehler". Was soll man davon halten?
Muss mich leider korrigieren: Obwohl ich eine Bestell-Bestätigung bekommen habe, spricht der Anbieter jetzt von einem "Fehler". Was soll man davon halten?
Da ist ein Fehle passiert.
PS. Die Lieferung sollten Sie aber schon vornehmen, sonst
Was man davon halten soll - er hat seinen Shop nicht so ganz im Griff.....und es ist schon auch unseriös....
Jetzt hat er sie für 1018 drinnen. - Der soll bloss für 975,00 liefern!!!! Da können doch die Kunden nix dafür, wenn der seit ewigen Zeiten seinen Shop nicht so ganz in Ordnung hat!
Das ist ein Hammer preis! EUR 3 UNTER spot. Hoffentlich geht es da mit rechten Dingen zu....
Heutiger Tiefstkurs in Euro: 971,61, momentan kostet die Unze 972,19€ am Spottmarkt, trotzdem ein sehr guter Preis.
MfG.:CARLOZ
Jetzt hat er sie für 1018 drinnen. - Der soll bloss für 975,00 liefern!!!! Da können doch die Kunden nix dafür, wenn der seit ewigen Zeiten seinen Shop nicht so ganz in Ordnung hat!
das sehe ich genauso. dann muss er halt eine bessere shop-software haben. über andere händler würde man jetzt herfallen.
Auch ich habe mit ps in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht. Die Reaktion im vorliegenden Fall finde ich nicht in Ordnung. Natürlich ist irren menschlich, aber es ist auch eine Frage, wie man mit dem Irrtum umgeht.....
Eigentlich ist es doch so:
1) Verkäufer macht Angebot
2) Käufer nimmt Angebot am
3) Bestätigung der Bestellung (rechtsgültiger Vertrag!)
4) Rücktritt vom Vertrag wegen "Fehler"
Alles anzeigendas sehe ich genauso. dann muss er halt eine bessere shop-software haben. über andere händler würde man jetzt herfallen.
Auch ich habe mit ps in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht. Die Reaktion im vorliegenden Fall finde ich nicht in Ordnung. Natürlich ist irren menschlich, aber es ist auch eine Frage, wie man mit dem Irrtum umgeht.....
Eigentlich ist es doch so:
1) Verkäufer macht Angebot
2) Käufer nimmt Angebot am
3) Bestätigung der Bestellung (rechtsgültiger Vertrag!)
4) Rücktritt vom Vertrag wegen "Fehler"
Ich habe es so in Erinnerung:
1.) Verkäufer macht eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Anzeige eines Preises)
2.) Käufer gibt ein Angebot ab (Bestellvorgang)
3.) Verkäufer nimmt Angebot an (Bestellbestätigung)
4.) Reklamationen jedweder Art
aus den AGBs:
"Der endgültige Kaufvertrag kommt durch unsere abschliessende Bestätigung zustande."
schwierig... Fehler macht jeder mal, also lasst es doch einfach gut sein.
bembelpetzer, ich verstehe den "unterschied" nicht so ganz....
gruss
fux
alles sehr interessant, aber sicher kein top-angebot mehr. manch einer hat ein volles e-mail-postfach nach dieser diskussion.
hier könnte es weitergehen:
aus den AGBs:
"Der endgültige Kaufvertrag kommt durch unsere abschliessende Bestätigung zustande."
schwierig... Fehler macht jeder mal, also lasst es doch einfach gut sein.
das mit den fehlern verstehe ich. ich muss allerdings für meine meist einstehen. aber gut, will kein prinzipienreiter sein. fest steht aber, dass hier jeder andere - sei es händler oder forumsmitglied - für so etwas hier öffentlich zerfleischt würde. (siehe auch den thread über (gegen) anlagegold24).
alles sehr interessant, aber sicher kein top-angebot mehr. manch einer hat ein volles e-mail-postfach nach dieser diskussion.
hier könnte es weitergehen:
ja, vielleicht kann ein mod das verschieben.....
aus den AGBs:
"Der endgültige Kaufvertrag kommt durch unsere abschliessende Bestätigung zustande."
schwierig... Fehler macht jeder mal, also lasst es doch einfach gut sein.
Und wie viele M O N A T E darf man mit einem schlecht funktionierenden Shop so dahinschludern?
Wie lange kann ich nach erfolgter Bestellung und erhaltener Auftragsbestätigung noch vom Kaufvertrag zurücktreten ?
Begründung: Ich habe bei der Bestellung einen Fehler gemacht !
Und wie viele M O N A T E darf man mit einem schlecht funktionierenden Shop so dahinschludern?
Gegenfrage: Über wie viele M O N A T E nimmst du denn diese angebliche "Schluderei" schon wahr? Ich kann den anderen Fürsprechern hier nur beipflichten. Der Laden ist seriös und solche Fehler sind ärgerlich, passieren aber mal. Ich habe selbst auch sehr gute Erfahrungen gemacht. Herr Wagner hat sich hier einen guten Ruf aufgebaut und wegen solch einem Vorfall wird der halt sicher nicht mit einem Knall zerstört werden. Es war in diesem Fall ja offensichtlich, dass für diesen Preis nicht gewinnbringend verkauft werden kann. Was dich in Wahrheit ärgert sind ja nicht die 30 oder 40 EUR, sondern dass jetzt das gute Gefühl weg ist ein echtes Schnäppchen gemacht zu haben. Das ist schade, aber du solltest drüber weg kommen. Wenn man den Händlern wegen solcher Fehler einen Strick drehen möchte, dann wird dass nur dazu führen, dass Sie ihre Preise erhöhen müssen... Also sollten wir einfach alle vernünftig sein und auch unserem Gegnüber zugestehen mal etwas falsch zu machen, wenn es doch jedem klar ist, dass es sich um einen Fehler handelt.
naja, erst war es das große bestell-aufkommen, mit dem alles entschuldigt wurde, und jetzt ist es etwas anderes. nein, ich werde natürlich nicht wegen der paar mark prozessieren, auch wenn die aussichten auch gemäß der agbs von ps eher gut sind. aber es muss einem schon klar sein, dass die recht guten preise bei ps durch fehlende investition in vernünftige software und mitarbeiter zu stande kommen. und das geht nun mal mit nachlassender kundenzufriedenheit einher. auf dauer kann sich das keiner leisten! (zumal ich in der vergangenheit ein guter und zufriedener kunde bei denen war....)
naja, erst war es das große bestell-aufkommen, mit dem alles entschuldigt wurde, und jetzt ist es etwas anderes. nein, ich werde natürlich nicht wegen der paar mark prozessieren, auch wenn die aussichten auch gemäß der agbs von ps eher gut sind. aber es muss einem schon klar sein, dass die recht guten preise bei ps durch fehlende investition in vernünftige software und mitarbeiter zu stande kommen. und das geht nun mal mit nachlassender kundenzufriedenheit einher. auf dauer kann sich das keiner leisten! (zumal ich in der vergangenheit ein guter und zufriedener kunde bei denen war....)
dann bestell doch gleich bei nen teureren laden , da weißte das die struktur da ist und deswegen auch alles mehr kostet. fertig bum aus....
ich nehme diese unzulänglichkeiten im kauf , weiß aber das man es mit herrn wagner immer besprechen kann und sich drauf verlassen kann und auch gut und bezahl im gegenzug halt dann lieber etwas weniger...
das alles darüber sich aufzuregen ist nicht die mühe des tippens hier wert....und wie ich finde ne unverschämtheit sich über solch dinge hier unnötig auszulassen...
schöne grüße störtii
störtii: also entschuldige bitte, jetzt dreh doch den Spiess nicht um, das ist nicht fair... Member 'fux' hat keinen Fehler gemacht!
Auch wenn ich PS-Coins bzw. Matthias Wagner sehr schätze, so muß ich jetzt hier nicht zum Fürsprecher werden...Diese Rubrik beschäftigt sich mit Unzulänglichkeiten von Händlern. Demnach kann jemand der eine schlechte Erfahrung hat hier eine solche posten, dies ist eben so erwünscht in diesem Forum und soll der Information aller hier dienen. Auch war der abschliessende Satz von 'fux' eher versöhlich. Wenn die Kritik berechtigt ist muss er sie äussern können. Vielleicht beendet Matthias diese Diskussion hier mit ein paar kurzen, netten Worten?
Eigentlich ist es doch so:
1) Verkäufer macht Angebot
2) Käufer nimmt Angebot am
3) Bestätigung der Bestellung (rechtsgültiger Vertrag!)
4) Rücktritt vom Vertrag wegen "Fehler"
Ich habe es so in Erinnerung:
1.) Verkäufer macht eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Anzeige eines Preises)
2.) Käufer gibt ein Angebot ab (Bestellvorgang)
3.) Verkäufer nimmt Angebot an (Bestellbestätigung)
4.) Reklamationen jedweder Art
bembelpetzer, ich verstehe den "unterschied" nicht so ganz....
gruss
fux
Der Unterschied liegt darin, daß der Verkäufer dann, wenn man hier bereits von einem echten Anmgebot ausgehen würde, rechtlich an dieses gebunden wäre. Das könnte aber bspw. dazu führen, daß so viele Bestellungen eingehen, daß der Verkäufer diese tatsächlich gar nicht mehr bedinen kann. Würde man seine Preisauszeichnung dann bereits als rechtsverbindliches Angebot werten, dann wäre er schadensersatzpflichtig. Ebenso verhält es sich bspw. auch im Supermarkt. Hier kommt der eigentliche Kaufvertrag nicht schon durch Deine Erklärung zustande, daß Du die ausgewählten Waren haben möchtest (Annahme), sondern erst dadurch, daß die Kassiererin dies akzeptiert (Annahme).
Da der Verkäufer alleine durch seine Werbemaßnahmen, Preisauszeichnungen etc. also nicht bereits gebunden sein, sondern lediglich den Kunden dazu animieren möchte, ihm ein Angebot zu machen, spricht man hier wie von Bembelpetzer richtig dargestellt von einer sog. Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
Da dies häufig nicht bekannt ist, schreiben viele Händler dies nochmals ausdrücklich in ihre AGB.
Ergo kommt der eigentliche Kaufvertrag in der Tat erst mit der Bestätigung des Händlers zustande, die in diesem Fall den Charakter der Annahme hat.
Gruß,
Goldelefant