Beiträge von Bembelpetzer

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    „Mehr Gold-Fälschungen auf dem Markt“


    Peter Zgorzynski ist vereidigter Sachverständiger für Goldmünzen und -barren. Er beobachtet, dass „derzeit mehr Fälschungen auf den Markt“ kommen. Gleichzeitig würden die Fälschungen immer raffinierter. „Die gefälschten Münzen sind meistens vollständig aus Gold. Zusammensetzung und Feingehalt entsprechen den Werten einer echten Münze“, sagt der Experte. Unterschiede zu Originalen gebe es nur im Detail.


    Nach Angaben von Zgorzynski reichen einfache Prüfgeräte oft nicht aus, um Fälschungen zu erkennen. Erst die Kombination verschiedener Prüfverfahren sowie eine sorgfältige optische Untersuchung unter dem Mikroskop machen Auffälligkeiten sichtbar. Selbst renommierte Händler können Fälschungen übersehen, wenn sie sich auf einzelne Prüfmethoden verlassen.


    Zgorzynski kritisiert fehlende Standards bei der Echtheitsprüfung von Goldmünzen und -barren. Weder seien Prüfverfahren verbindlich geregelt noch müssten Händler bestimmte Geräte oder qualifiziertes Personal vorhalten. Sein Fazit: Einheitliche Prüfstandards und zentrale Prüfstellen könnten dazu beitragen, Anleger besser vor kostspieligen Fälschungen zu schützen.


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    Artikel vor der Paywall ...


    handelsblatt.de

    Es kommen derzeit mehr Fälschungen auf den Markt

    Der Edelmetall-Experte Peter Zgorzynski spricht im Interview über raffinierte Fälschungen, Fallen für Anleger und macht der Branche den Vorwurf, es den Falschmünzern zu leicht zu machen.


    Frankfurt. Der Goldpreis hat sich in den letzten zwei Jahren nahezu verdoppelt. Für den Goldeinzelhandel war das eine lukrative Zeit, da viele Anleger entweder Goldmünzen und -barren verkauft oder gekauft haben. Doch das hatte einen unschönen Nebeneffekt: Es seien auch mehr Fälschungen auf den Markt gekommen, warnt Peter Zgorzynski.


    Er ist einer der wenigen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Goldmünzen, Silbermünzen und Barren in Deutschland. Für eine deutsche Großbank prüft er, ob sie mit echten oder gefälschten Münzen oder Barren zu tun hat.


    In seinen rund 27 Jahren in der deutschen Edelmetallbranche hat Zgorzynski unzählige Fälschungen entlarvt. Der Markt habe sich gewandelt, sagt er. „Früher wurden Münzen und Barren gefälscht, um Gewinn mit geringeren Goldgehalten zu machen“, sagt er. Das heißt, die Fälscher hätten zum Beispiel Barren etwa mit Wolframkernen gefüllt. Das sei nun anders: Heute würden meist Goldmünzen auf eine Weise gefälscht, die sich durch die üblichen Tests nicht entlarven lasse.


    Aus Sicht von Zgorzynski sind viele Goldhändler derzeit mit der fachgerechten Prüfung von Münzen oder Barren überfordert. Er übt scharfe Kritik an der Branche. Viele Handelsunternehmen seien entschlossen, ihre Kosten zu senken. „Dazu stellen sie oft Mitarbeiter ein, die nicht über das erforderliche Fachwissen verfügen.“

    heise.de

    Monopolkommission sieht Millionenlücke beim Tankrabatt

    [...] Der in zwei Wochen auslaufende Tankrabatt ist nach Ansicht der Monopolkommission „zu einem großen Teil, aber nicht vollständig“ bei den Verbrauchern angekommen. In einer ersten Bilanz schätzt das unabhängige Beratergremium der Bundesregierung, dass von den 16,7 Cent Steuererleichterung pro Liter je nach Kraftstoff zwischen 15 und 16 Cent weitergegeben wurden. Von den insgesamt 1,6 Milliarden Euro der Steuersenkung kommen demnach 100 bis 200 Millionen nicht bei den Verbrauchern an. [...]


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    Die nicht weitergegebenen 0,7 - 1,7 Cent pro Liter entsprechen rund 4%-10% ... oder sehr grob 0,40 EUR bis 1,00 EUR pro Tankfüllung.

    Wenn man die Extremwerte ansetzt müssten das ca. 2-10 Mio komplette Tankfüllungen pro Tag sein.

    Habe eine Warnung gelesen, dass Banken ausserhalb der USA die Aktien erst Tage später 'geliefert' bekommen könnten, also kein schneller Deal trotz Zuteilung. Nichts ist unmöööglich ...

    Kauf oder Zuteilung sind getrennt von der Lieferung zu betrachten. Das eine ist das Verpflichtungsgeschäft (per Handelstag bzw Zuteilungstag), das andere das Erfüllungsgeschäft. Die Depotbank trägt für Retailkunden das Abwicklungsrisiko... sonst könnte man auch nicht andere Papiere gleichtägig kaufen und verkaufen.

    [...] Wenn du eine schuldenfreie Hütte besitzt, jedoch keinen Kredit bekommst, dann bist du eben höchstwahrscheinlich nicht Netto schuldenfrei, [...]

    Nochmal, es geht nicht um das Nettovermögen, sondern um die Kapitaldienstfähigkeit.


    § 505a Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei Verbraucherdarlehensverträgen

    (1) Der Darlehensgeber hat vor dem Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers zu prüfen. Der Darlehensgeber darf den Verbraucherdarlehensvertrag nur abschließen, wenn aus der Kreditwürdigkeitsprüfung hervorgeht, dass bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag keine erheblichen Zweifel daran bestehen und dass es bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag wahrscheinlich ist, dass der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag stehen, vertragsgemäß nachkommen wird.


    ... und jetzt bin ich raus

    [...] Bei einer noch eingetragenen Grundschuld, bei der der damalige Kredit auf die Hütte bereits abbezahlt wurde, man selbst ergo gar nicht mehr mit Raten in Rückstand sein kann, zieht kein Titel auf Zwangsvollstreckung, denn den unterschreibt kein Notar. [...]

    Die Vollstreckungsunterwerfung ist Bestandteil der Grundschuldbestellungsurkunde (nicht verwechseln mit der Urkunde einer Briefgrundschuld) und wurde mit der Grundschuldbestellung bereits vom Notar unterschrieben. Da muss nix mehr zum Notar.


    Aber wenn Du von Deiner Bank die Löschungsbewilligung sowie die vom Notar unterschriebene vollstreckbare Grundschuldbestellungurkunde in den Händen hälst, dann soll es mir recht sein, denn die Bank zwangsvollstreckt auf Basis dieser Grundschuldbestellungsurkunde, denn nur darin ist die sofortige Zwangsvollstreckung geregelt - nicht aus der im Grundbuch eingetragenen Grundschuld, denn hier müsste erst ein Zwangsvollstreckungsverfahren angestrebt werden.

    Das Stichwort heißt Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) zu der es hier auch schon Threads gibt und die 2016 in Kraft getreten ist.

    Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) verpflichtet Banken, die Schuldendienstfähigkeit für Zins und Tilgung (Kreditwürdigkeit) vor der Kreditvergabe zu prüfen. Der Fokus liegt auf nachhaltige Einkünfte und nicht mehr nur auf dem reinen Immobilienwert. Es geht darum, dass die Raten dauerhaft aus den laufenden Einkünften gezahlt werden können. Daneben gilt als Faustregel als Grenze ca. 30-40% der Nettoeinkünfte unter Berücksichtigung von möglichen Zinssteigerungen, Alter und Instandhaltungsrücklagen. Warum sonst bekommen Renter so gut wie keine Immobilienkredite mehr und Immobilienverrenter haben leichtes Spiel? Weil der Kapitaldienst nicht ausreichend sicher gestellt ist.


    Das ist ähnlich wie bei Staatsanleihen. Diese können auch nur unters Volk gebracht werden, solange die Gläubiger glauben, dass der Staat nachhaltig dafür sorgen kann, entsprechende Steuern einzusammeln. Je weniger die Gläubiger das glauben, desto mehr Zins (Risikoaufschlag) muss gezahlt werden. Es geht immer nur um die Kapitaldienstfähigkeit.



    Und ansonsten, durch die meist der Bank gegenüber ausgesprochene sofortige Zwangsvollstreckungsunterwerfung, kann es ganz schnell gehen, da es keines Urteils bedarf - da geht es um wenige Wochen und warum sollte man sich diese Stressflanke offen halten? Ich möchten den Stress dann nicht haben. Am Ende ist die Hütte weg und Du bekommst die überschüssigen 99% ausgezahlt, und dann?

    Des Weiteren wirkt das abgegebene abstrakte Schuldanerkenntnis mit der Unterwerfung in die sofortige Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen in der Art, dass THEORETISCH ein nicht auf Aufforderung zurückgeführter Überziehungskredit in den Dispokredit ebenfalls zur sofortigen Zwangsvollstreckung führen kann.



    Und zu dem Teilsatz eine Posts vorher: "...da die Löschung zum einen verhältnismäßig teuer und aufwendig wäre, zum anderen vermögensmindernd wirken könnte ..." , ja, auf der Immobilienseite kann sie vermögensmindernd wirken, aber auf der anderen Seite wirkt eine Eigentümergrundschuld 1:1 wieder vermögenserhöhend ... und wie bereits weiter oben ausgeführt wurde, wurden Schuldnervermögen 1952 für den Eigentümer schlechter umgestellt als Immobilienvermögen.

    Das Problem mit dem Börsengang von SpaceX ist das Volumen. Sobald SpaceX in die verschiedenen Indices (NASDAQ-100 und MSCI-World) aufgenommen wird müssen die entsprechende ETFs und Fonds dies nachbilden.
    Das bedeutet bei der großen Gewichtung von SpaceX, dass alle anderen Werte dieser Indizes in den ETFs und Fonds stark verkauft werden müssen.

    Also SpaceX "long", alles andere "short"!

    Fonds-Anbieter mit physischer Abbildung haben meist bis zu zwei Wochen Zeit Indexanpassungen ab Stichtag vorzunehmen und müssen dies möglichst kursschonend darstellen - zur Not stark zeitlich begrenzt über Derivate vor und nach dem Stichtag der Indexanpassung.

    Die Fonds werden die täglichen Inflows, Outflows und Dividenden bereits jetzt dazu nutzen, dass das möglichst geräuschlos von statten geht.

    Die Wahrscheinlichkeit ist gestiegen, aber wissen tut es keiner.


    Aber vielleicht hilft auch ein anderer Gedankengang, um dich der Antwort näher zu bringen.

    Was würde denn eine Inselanlage wie lange in welcher Jahres- und Tageszeit bringen und wie wäre auf der anderen Seite dein geschätzter reduzierter Verbrauch?

    Wenn du mit Speicher rechnest: Wie würde dieser unter diesen Umständen noch geladen werden und wie lange würde er was liefern?

    Vielleicht findet man auch noch eine Bank die eine Hypothek akzeptiert, die ist 1:1 nur an den Kredit gebunden und reduziert sich automatisch, ist aber dadurch teurer im Zins da die Bank ja weniger "Sicherheitsmasse" (Grundschuld plus abstraktes Schuldanerkenntnis plus persönliche Haftungserklärung plus sofortige Zwangsvollstreckungsunterwerfung) hat.

    [...] Zwangsabgabe ein Schnippchen schlagen. [...]

    Hast du meine Anmerkung weiter vorne gelesen, dass meines Wissens nach auf Basis des damaligen LAG du zwar für die Immobilie eine geringere Vermögensabgabe hättest zahlen müssen (unverzinste Rate), aber im Gegenzug auf die Grundschuld als eigener Vermögenswert eine Hypothekengewinnabgabe (Zweiter Abschnitt des LAG), die als Schuldnergewinn "verzinst" wurde, da Betrag und Zins berücksichtigt wurde?

    Nach meinem Verständnis hättest du in der abzugebenden Vermögesaufstellung die Eigentümergrundschuld als separaten Vermögensgegenstand angeben müssen, wenn du diese bei der Immobilie wertmindernd in Ansatzgebracht hättest (analog den aufführ- und abziehbaren Kriegsschäden).


    Oder hast Du andere Informationen oder verstehst zu das LAG anders?
    Bundesgesetzblatt BGBl. Online-Archiv 1949 - 2022 | Bundesanzeiger Verlag

    Also ich kenn das so, dass man Grundschulden stehen läßt. Weil: Bei einer Zwangsabgabe kommen doch dann schematische Verfahren zum Ansatz. Also z.B. Einheitswert - bestehende Grundschulden (eingetragene). Das ist doch für mich der Grund, das nicht zu löschen !

    Was ich meine zu wissen...


    Es musste nicht zwingend die Zwangshypothek auch ins Grundbuch eingetragen werden, da es sich um eine öffentliche Last aus dem LAG handelte und damit vor allen eingetragenen privaten Grundschulden, Hypotheken und Rentenlasten viel.

    Angesetzt wurden die Werte per 1948 in einer Vermögenserklärung. Abzüglich eines Freibetrages wurden 50% für die Abgabe herangezogen. Als Vermögen galten auch Grundpfandrechte (z.B. Eigentümergrundschuld).

    D.h. man hätte in diesem Fall zwar eine geringere Vermögensabgabe aufgrund der Immobilie gehabt, aber dafür zusätzlich eine Hypothekengewinnabgabe auf die Grundschuld. Aber die Vermögensabgabe konnte zinslos gestundet in Raten gezahlt werden, die Schuldnergewinne wurden jedoch entsprechend der Schuldzinsen verzinst.

    In Kirchen findet man auch häufig Elemente aus Holz die täuschend echt wie Marmor bemalt sind.


    Selbst in unserer Dorfkirche besteht der Altar nur aus Holzbrettern, Holzsäulen und Holzornamenten ist aber komplett wie roter und weiß-gelber Marmor bemalt. Ebenso die Orgeleinfassung und ein paar Wandelemente. Den Unterschied merkt man erst beim Anfassen bzw. Dadegenklopfen... aber das macht man ja normalerweise nicht einfach so. Der Fußboden ist aus Marmor und passt natürlich zu dem "Fakemarmor".

    Ausschuss für Finanzstabilität: Mögliche Risiken bei Neufinanzierungen von Wohnimmobilien

    11.05.2026

    Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) befasst sich regelmäßig mit der Risikolage am deutschen Wohnimmobilienmarkt. Er berücksichtigt dabei nun erstmals auch die Datenerhebung über Wohnimmobilienfinanzierungen (WIFSta) der Deutschen Bundesbank.


    Laut WIFSta lag die durchschnittliche Darlehensvolumen-Immobilienwert-Relation (Loan-to-Value-Ratio, LTV) der im vierten Quartal 2025 neu vergebenen Wohnimmobilienfinanzierungen bei 83 %. Die Haushalte verwendeten dabei im Durchschnitt knapp 38 % ihres Einkommens für den Schuldendienst (Debt-Service-to-Income-Ratio, DSTI). Die Gesamt-Verschuldung der Haushalte entsprach im Mittel dem 6,3-fachen ihres jährlichen Einkommens (Debt-to-Income-Ratio, DTI). Die Gesamtlaufzeit der Kredite lag im Schnitt bei 29 Jahren. [...] Auffällig ist allerdings [...] So übersteigt bei 14 % der Neukredite das Darlehensvolumen den Wert der finanzierten Wohnimmobilie (LTV > 100%). [...]


    Die Deutsche Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht werden in den nächsten Monaten neu vergebene Wohnimmobilienkredite daher vertieft auf risiko-mindernde Faktoren überprüfen [...] Insbesondere wird die Nutzung zusätzlicher Sicherheiten näher untersucht. [...]