Das Stichwort heißt Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) zu der es hier auch schon Threads gibt und die 2016 in Kraft getreten ist.
Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) verpflichtet Banken, die Schuldendienstfähigkeit für Zins und Tilgung (Kreditwürdigkeit) vor der Kreditvergabe zu prüfen. Der Fokus liegt auf nachhaltige Einkünfte und nicht mehr nur auf dem reinen Immobilienwert. Es geht darum, dass die Raten dauerhaft aus den laufenden Einkünften gezahlt werden können. Daneben gilt als Faustregel als Grenze ca. 30-40% der Nettoeinkünfte unter Berücksichtigung von möglichen Zinssteigerungen, Alter und Instandhaltungsrücklagen. Warum sonst bekommen Renter so gut wie keine Immobilienkredite mehr und Immobilienverrenter haben leichtes Spiel? Weil der Kapitaldienst nicht ausreichend sicher gestellt ist.
Das ist ähnlich wie bei Staatsanleihen. Diese können auch nur unters Volk gebracht werden, solange die Gläubiger glauben, dass der Staat nachhaltig dafür sorgen kann, entsprechende Steuern einzusammeln. Je weniger die Gläubiger das glauben, desto mehr Zins (Risikoaufschlag) muss gezahlt werden. Es geht immer nur um die Kapitaldienstfähigkeit.
Und ansonsten, durch die meist der Bank gegenüber ausgesprochene sofortige Zwangsvollstreckungsunterwerfung, kann es ganz schnell gehen, da es keines Urteils bedarf - da geht es um wenige Wochen und warum sollte man sich diese Stressflanke offen halten? Ich möchten den Stress dann nicht haben. Am Ende ist die Hütte weg und Du bekommst die überschüssigen 99% ausgezahlt, und dann?
Des Weiteren wirkt das abgegebene abstrakte Schuldanerkenntnis mit der Unterwerfung in die sofortige Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen in der Art, dass THEORETISCH ein nicht auf Aufforderung zurückgeführter Überziehungskredit in den Dispokredit ebenfalls zur sofortigen Zwangsvollstreckung führen kann.
Und zu dem Teilsatz eine Posts vorher: "...da die Löschung zum einen verhältnismäßig teuer und aufwendig wäre, zum anderen vermögensmindernd wirken könnte ..." , ja, auf der Immobilienseite kann sie vermögensmindernd wirken, aber auf der anderen Seite wirkt eine Eigentümergrundschuld 1:1 wieder vermögenserhöhend ... und wie bereits weiter oben ausgeführt wurde, wurden Schuldnervermögen 1952 für den Eigentümer schlechter umgestellt als Immobilienvermögen.