Wer noch OIFs im Portfolio hat sollte sich überlegen, ob ein zeitnaher Verkauf über die Börse wohlmöglich nicht das kleinere Übel ist, als die Anteile weiter zu halten oder diese über eine Kündigung zurück zu geben.
Es besteht die Befürchtung, dass für bestimmte Anlegergruppen aufgrund der veränderten Risikoeinstufung eine Rückgabe nicht in Frage kommt und diese zu Verkäufen gezwungen werden, sowie dass wohlmöglich ein weniger geglätteter NAV-Kursverlauf und ggf. marktnähere NAV-Kurse zu zittrigen Händen bei Privatinvestoren führt.
dasinvestment.com
Kein Plan B für offene Immobilienfonds?
Der EuGH entscheidet bald über die Risikoeinstufung offener Immobilienfonds – es steht viel auf dem Spiel. [...]
[...] In wenigen Monaten entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber, wie der Begriff „Preise“ in der sogenannten PRIIP-Verordnung auszulegen ist. Konkret: Ob die bisherige Praxis, die Immobilien in den Fonds quartalsweise zu bewerten, für die Einstufung in eine niedrige Risikoklasse ausreicht. [...] Sollten die Luxemburger Richter der Rechtsauffassung folgen, müssten die Anbieter ihre offenen Immobilienfonds in die zweithöchste Risikoklasse 6 eingruppieren oder die Bewertungspraxis anpassen. Dafür wäre „eine monatliche Bewertung der Immobilien über einen Zeit raum von fünf Jahren notwendig“, erklärt Sonja Knorr, die beim Rating-Haus Scope den Bereich alternative Investments leitet. Diese Zeitreihe müsste erst aufgebaut werden – „entweder tatsächlich über fünf Jahre hinweg, oder sie müsste rückwirkend konstruiert werden“. [...] Immer mehr Anleger wollen aussteigen. Allein aus den zehn größten offenen Immobilienfonds flossen auf ein Jahr gesehen knapp 6 Milliarden Euro ab. Ein Ende ist dabei nicht in Sicht: Seit Jahresbeginn liegen die Abflüsse – Stand Ende Juli – bei fast 4 Milliarden Euro und legten jüngst nochmal zu. Vier Fonds haben bereits die Rücknahmen ausgesetzt. [...]