Die VRB Bad Salzungen Schmalkalden alias Maverick-Bank alias Effenberg-Bank hat nun auch eine große FAQ-Liste veröffentlicht ... hier ein paar davon, die vermuten lassen, dass nun auch die letzten wach geworden sind ...
Fragen & Antworten
Bad Salzungen, aktualisiert am 01.03.2024
Wir kümmern uns!
Sehr geehrte Mitglieder, Kunden und Geschäftspartner,
finden Sie hier zu Ihrer Information eine Übersicht mit häufig gestellten Fragen sowie die Antworten Ihrer VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG.
Was bedeutet die Anzeige gemäß § 33 Genossenschaftsgesetz
Im Genossenschaftsgesetz ist geregelt, dass der Vorstand unverzüglich die Mitglieder informieren muss, wenn ein Verlust, der durch die Hälfte des Gesamtbetrags der Geschäftsguthaben und der Rücklagen nicht gedeckt ist, droht. Zudem hat er unverzüglich zu einer Generalversammlung einzuladen. Satzungsmäßiger Weg, um dieser Pflicht nachzukommen, ist ein Inserat in den in der Satzung bestimmten Medien. Dieses Inserat ist am 26. Februar 2024 erschienen. Da ohnehin eine Generalversammlung am 26. März 2024 stattfinden wird, war eine zusätzliche Einladung zu einer weiteren Generalversammlung nicht erforderlich. Stattdessen wird die Tagesordnung um einen entsprechenden Tagesordnungspunkt ergänzt.
Kommt diese Entwicklung überraschend?
Nein. Über entsprechende Verluste wurde schon lange – auch in den Medien – spekuliert. Auch wir haben sie erwartet. Nunmehr haben die Prüfer der renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly, die derzeit den Jahresabschluss 2022 erstellen, diese Erwartungen bestätigt.
Was bedeutet „ein Verlust, der durch die Hälfte des Gesamtbetrags der Geschäftsguthaben und der Rücklagen nicht gedeckt ist“?
Jede Bank ist verpflichtet, Eigenkapital vorzuhalten und Rücklagen zu bilden, um mögliche Verluste, ausgleichen zu können. Verluste können durch ganz unterschiedliche Ereignisse entstehen, z.B. durch ausgefallene Kredite oder auch Wertberichtigungsbedarfe bei Wertpapieren sowie Immobilien. Über Details werden wir die Mitglieder in der Generalversammlung am 26. März 2024 informieren.
Sind die Einlagen und Genossenschaftsanteile trotz dieser jüngsten Entwicklungen sicher?
Es gilt weiterhin: Als Mitglied der Sicherungseinrichtung des BVR profitiert die VR-Bank vom Institutsschutz, den die Solidargemeinschaft der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken gewährt. Die Einlagen sind sicher und in der 90-jährigen Geschichte der Sicherungseinrichtung ist noch kein angeschlossenes Kreditinstitut in die Insolvenz gegangen. Kein Kunde, Mitglied oder Geschäftspartner hat aus diesem Grunde auch nur einen Euro verloren.
Ist damit zu rechnen, dass Mitglieder finanziell zur Kasse gebeten werden, um das Institut abzusichern?
Seit dem fast 90-jährigen Bestehen der BVR Sicherungseinrichtung, der auch wir angeschlossen sind, hat noch nie eine Kundin/ein Kunde einer angeschlossenen Bank einen Verlust ihrer/seiner Einlagen erlitten, mussten noch nie Einlegerinnen und Einleger entschädigt werden und hat es noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben.
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz?
Als Mitglied der Sicherungseinrichtung des BVR genießen wir den Schutz der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Seit ihrer Gründung vor fast 90 Jahren hat noch nie eine Kundin/ein Kunde einer angeschlossenen Bank einen Verlust ihrer/seiner Einlagen erlitten, mussten noch nie Einlegerinnen oder Einleger entschädigt werden und hat es noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben.
Sind meine Sparguthaben sicher?
Ihre Einlagen sind zunächst im gesetzlich geregelten Bereich durch die BVR Institutssicherung GmbH und zudem durch die Sicherungseinrichtung des BVR geschützt. Seit der Gründung der Sicherungseinrichtung des BVR vor fast 90 Jahren hat noch nie eine Kundin/ein Kunde einer angeschlossenen Bank einen Verlust ihrer/seiner Einlagen – dazu gehören auch ihre Sparguthaben – erlitten, mussten noch nie Einlegerinnen und Einleger entschädigt werden und hat es noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben.
Mit welchen Fristen können Genossenschaftsanteile gekündigt werden & wann werden sie ausgezahlt? Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?
Gemäß der von den Mitgliedern festgelegten Satzung beträgt die Kündigungsfrist von Genossenschaftsanteilen sechs Monate zum Jahresende. Die Rückzahlung der gekündigten Geschäftsanteile unter den in der Satzung festgelegten Rahmenbedingungen erfolgt, nachdem die Generalversammlung den Jahresabschluss bestätigt hat. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht. Das heißt: Eine Kündigung von Geschäftsanteilen zum Jahresende 2024 müsste bis Ende Juni 2024 in der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden vorliegen. Die Auszahlung würde dann unter den in der Satzung festgelegten Rahmenbedingungen nach der Generalversammlung 2025 erfolgen können, sofern der Jahresabschluss festgestellt wurde. Da bislang kein Jahresabschluss 2022 festgestellt ist, ist auch noch keine Auszahlung von fristgerecht zum 31. Dezember 2022 gekündigten Genossenschaftsanteilen erfolgt. Der Jahresabschluss 2022 wird voraussichtlich bis zum Ende des ersten Quartals 2024 vorliegen. Zeitnah werden wir dann eine Generalversammlung einberufen, damit der Jahresabschluss festgestellt werden
kann.