Beiträge von Bembelpetzer

    Stefan Effenberg und VR-Bank auf Einigungskurs

    Wie das Arbeitsgericht in Suhl am Wochenende bekannt gab, ist der für kommenden Mittwoch angesetzte Gerichtstermin aufgehoben. Damit vermeidet der Ex-Profi auch ein öffentlichkeitswirksames Ereignis.

    Perpetuum Mobile


    Wahrscheinlich ist da unten drunter so ein Hipster-Coffeehop, die Kaffeemaschine ist direkt an die PV-Anlage angeschlossen und er wirbt damit 24/7 nur mit Solarstrom zubereiteten Kaffee auszuschenken.

    Bevor hier die Gemüter überhitzen ... verweise ich zur Ablenkung auf einen alten Beitrag von mir aus 2018 ...


    goldseiten-forum.com/thread/?postID=1089666#post1089666

    listen, enjoy and relax


    BaFin hatte für Banken Anfang 2022 einen sektoraler Systemrisikopuffer von 2% für Wohnimmobilienfinanzierungen und einen zusätzlichen antizyklischen Kapitalpuffer von 0,75% eingeführt. Weitere Info-Posts dazu von damals in den obigen Links.



    Nun hat vor einigen Tagen die BaFin eine neue Meldung dazu veröffentlicht ...


    Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienkredite bleibt unverändert


    Die Finanzaufsicht BaFin hat entschieden, die Höhe des sektoralen Systemrisikopuffers für Wohnimmobilienfinanzierungen beizubehalten. Er liegt weiterhin bei 2 Prozent der risikogewichteten Aktiva. Der Ausschuss für Finanzstabilität begrüßt diesen Beschluss.


    Grundlage dieser Entscheidung war eine Prüfung der BaFin, die Analysen und Einschätzungen der Deutschen Bundesbank berücksichtigte. Die indikatorenbasierte Analyse zeigte, dass die Risiken trotz der aktuellen zyklischen Schwäche des Wohnimmobilienmarkts weiterhin hoch sind. Ausfallwahrscheinlichkeit, Verlust bei Ausfall, Kreditvergabestandards und Risikovorsorge waren die zentralen Bestandteile der Analyse.


    Das Ergebnis: Das Verlustpotenzial im Bankensektor hat sich in den vergangenen zwei Jahren nicht substanziell verringert. Der zur Gegenprüfung durchgeführte Wohnimmobilien-Stresstest bestätigte dies.


    Die BaFin hatte am 1. April 2022 den Systemrisikopuffer mit einer Allgemeinverfügung angeordnet, um den zunehmenden Risiken am Wohnimmobilienmarkt gezielt zu begegnen.


    Gemäß Kreditwesengesetz (§ 10e Absatz 2 Satz 3) muss die BaFin den Puffer mindestens alle zwei Jahre überprüfen.

    Zumal der zweite, dessen Namen von der Länge her passen würde, zu Beginn 2020 noch gar nichts zu melden hatte.
    Der hat in der Zeit nur seinen späteren Ministerposten vorbereitet, in dem er durch sämtliche ÖR-Talkshows getingelt ist.

    Man müsste überprüfen, wie Namen generell in dem Dokument geschrieben wurden ... mit oder ohne Vornamen ... ausgeschrieben oder abgekürzt ... mit Titel oder ohne ... etc.

    @Benjito 
    Mache doch einfach beides, Welt-ETF (z.B. Vanguard FTSE All-World) und eine kleinere Goldmünze pro Jahr.


    Als kleinere Goldmünzen kommen mir da die LMU-Münzen/Handelsmünzen sowie die 1/4oz-Bullionmünzen in den Sinn.

    Erstere sind die verschieden 20 Franc, 20 Mark etc. zweitere sind Krügerrand, Maple, Phili, Britannia, Eagle, Libertad, etc. (gelb markiert in der Grafik)


    Und die Aufpreise zu 100g Barren oder 1oz Münzen halten sich in Grenzen. Habe da mal schnell ein paar aktuelle Werte aus gold.de gezogen, umgerechnet und gegenüber gestellt. Die Preise für die kleineren Münzen können aber je nach Händler stark von einander abweichen!


    Handelsblatt: Vermögenstransfer ins Ausland wird immer beliebter


    Anlagen in der Schweiz und in Liechtenstein sind bei wohlhabenden Europäern aktuell sehr gefragt. Die Nachfrage wächst mit der politischen und wirtschaftlichen Unsicherheit in Deutschland.

    20.03.2024


    Vaduz, Zürich. Wenn sich wohlhabende Anleger fragen, wo ihr Geld noch sicher ist, bekommen Gabriel Brenna und seine Mitarbeiter diese Sorgen sehr schnell mit. Brenna ist Chef der Liechtensteinischen Landesbank (LLB), der zweitgrößten Bank des Fürstentums. Sein Geldhaus bietet unter anderem ausländischen Kunden an, ihr Vermögen auf Konten in Liechtenstein anzulegen.


    In Deutschland wächst das Interesse an den Dienstleistungen der LLB so rasant, dass sich Brenna im vergangenen Jahr entschloss, eine Dependance im Nachbarland zu eröffnen. „Es ist gar nicht möglich, diese Nachfrage im grenzübergreifenden Geschäft aus Vaduz heraus zu bedienen“, erläutert der Banker im Gespräch mit dem Handelsblatt.


    Die LLB ist nicht das einzige Geldhaus aus der Schweiz oder Liechtenstein, das den Markteintritt in Deutschland vorantreibt. Die Fürstenbank LGT, die Züricher Kantonalbank und die Genfer Privatbank Lombard Odier, sie alle versprechen potenziellen Kunden einen sicheren Ort für ihr Vermögen – außerhalb der Euro-Zone.


    Dass sich immer mehr Millionäre damit beschäftigen, einen Teil ihres Vermögens außerhalb der Währungsunion zu verwahren, führt LLB-Chef Brenna auf die wachsende politische und wirtschaftliche Unsicherheit in Deutschland zurück. „Die Kunden haben verstärkt den Wunsch, nicht nur in Währungen und Assetklassen, sondern auch in Wirtschaftsräumen zu diversifizieren. Das steigende Risikobewusstsein hat mit der wirtschaftspolitischen Situation in Europa zu tun. Das Vertrauen in die Politik, [... Rest hinter Paywall ...]

    Emissionsbilanz des Umweltbundesamtes: Deutschland übererfüllt Klimaziele für 2023


    Das deutsche Klimaziel für 2030 scheint wieder erreichbar: Im vergangenen Jahr hat es den stärksten Rückgang von Treibhausgasemissionen seit 1990 gegeben.


    Deutschland verzeichnet 2023 den stärksten Rückgang der Treibhausgasausstoßes seit 1990. Laut einem Bericht des Umweltbundesamtes (UBA), der dem SPIEGEL vorab vorlag, wurden im vergangenen Jahr in Deutschland rund 673 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt. Das seien 76 Millionen Tonnen weniger als 2022 – ein Rückgang von rund zehn Prozent.


    Der Bericht enthält auch Treibhausgas-Projektionen von 2024 bis 2030. Bis zum Ende des Jahrzehnts soll der Ausstoß laut Klimaschutzgesetz um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 sinken; bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein, also nicht mehr Treibhausgase ausstoßen als an anderer Stelle eingespart werden können. Laut UBA liegt der erwartete Rückgang derzeit bei knapp 64 Prozent im Vergleich zu 1990. Damit sei das deutsche Klimaziel für 2030 greifbar.


    Bisher war nur eine Minderung um 49 Prozent erwartet worden. »Zum ersten Mal überhaupt zeigen die Zahlen: Deutschland ist auf Kurs – erstmals. Wenn wir Kurs halten, erreichen wir unsere Klimaziele 2030«, erklärt der Bundesminister für Wirtschaft und Klimapolitik, Robert Habeck. Das unterstreiche, dass die inzwischen ergriffenen Maßnahmen Wirkung entfalten. Laut den Berechnungen wird die bisherige Klimaschutzlücke von 1.100 Millionen Tonnen vollständig geschlossen.


    UBA-Präsident Dirk Messner erklärte: »Mit Blick auf das Jahr 2030 bin ich zuversichtlich, dass wir die nationalen Klimaziele einhalten können.« Man sei bereits ein großes Stück beim Klimaschutz vorangekommen. »Jetzt sehen wir in unseren Projektionen für 2030, dass diese Lücke geschlossen werden wird, wenn wir weiter so ambitioniert am Klimaschutz arbeiten.«


    Das Klimaschutzgesetz sieht jährliche Sektorziele für die Bereiche Energiewirtschaft, Verkehr, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft und den Abfallsektor vor. In den Vorjahren hatten die Bereiche Verkehr und Gebäude die festgelegten Ziele immer wieder verfehlt. Für den Verkehr gilt das auch 2023: Hier wurde die Zielmarke um 13 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente verfehlt. Das sind drei Millionen Tonnen mehr als im Jahr zuvor. Als »Haupttreiber des geringen Emissionsrückgangs« sieht das UBA nicht die Klimaschutzmaßnahmen, sondern die abnehmende Fahrleistung im Straßengüterverkehr. Verglichen mit 2022 habe der Pkw-Verkehr leicht zugenommen.


    Auch der Gebäudesektor machte wieder Miese, wenn auch in viel geringerem Ausmaß: Mit rund 1,2 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente verfehlte man auch hier das Jahresziel. Wesentliche Treiber für den Rückgang der Emissionen sind laut UBA Energieeinsparungen, ein recht milder Winter im Jahr 2023 und höhere Verbraucherpreise. Auch der Zubau an Wärmepumpen habe sich positiv ausgewirkt.


    Die anderen Sektoren haben ihre Ziele allesamt eingehalten: So sanken die Emissionen in der Energiewirtschaft gegenüber dem Vorjahr um rund 51,8 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalente. Das sind rund 20 Prozent weniger als im Vorjahr. Dies liege am geringeren Einsatz fossiler Brennstoffe zur Strom- und Wärmeproduktion und betreffe vor allem Braun- und Steinkohle sowie bei Erdgas. In der Industrie sank der Ausstoß auf rund 155 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente – der Sektor hat mit rund 18 Millionen Tonnen sein Ziel übererfüllt. Grund dafür ist unter anderem die schlechte Konjunktur im vergangenen Jahr.

    Der Beitrag ist doch gefühlt 10 Jahre alt und aus einer Zeit, als Merkel noch Kanzlerin war und die ersten Flüchtlingswellen kamen. Darüber gab es damals auch ein paar Beiträge hier im Forum, die ich ad-hoc nicht wieder finde...und ich meine auch, dass die rechtliche Grundlage dafür auch bereits vor Corona wieder abgeschafft wurde.

    In Deutschland leben ca. 140.000 Wahlberechtigte, davon haben ein drittel auch die deutsche Staatsbürgerschaft und fast die Hälfte ist auch in Deutschland geboren. Ob die sich auch alle für die Wahl registrieren lassen ... keine Ahnung, vielleicht sind das erfahrungsgemäß nur die genannten 50.000.


    In den USA lassen sich von den 330Mio+ nur ca. 160Mio+ für die Wahl registrieren.

    Die VRB Bad Salzungen Schmalkalden alias Maverick-Bank alias Effenberg-Bank hat nun auch eine große FAQ-Liste veröffentlicht ... hier ein paar davon, die vermuten lassen, dass nun auch die letzten wach geworden sind ...



    Fragen & Antworten

    Bad Salzungen, aktualisiert am 01.03.2024


    Wir kümmern uns!

    Sehr geehrte Mitglieder, Kunden und Geschäftspartner,


    finden Sie hier zu Ihrer Information eine Übersicht mit häufig gestellten Fragen sowie die Antworten Ihrer VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG.



    Was bedeutet die Anzeige gemäß § 33 Genossenschaftsgesetz

    Im Genossenschaftsgesetz ist geregelt, dass der Vorstand unverzüglich die Mitglieder informieren muss, wenn ein Verlust, der durch die Hälfte des Gesamtbetrags der Geschäftsguthaben und der Rücklagen nicht gedeckt ist, droht. Zudem hat er unverzüglich zu einer Generalversammlung einzuladen. Satzungsmäßiger Weg, um dieser Pflicht nachzukommen, ist ein Inserat in den in der Satzung bestimmten Medien. Dieses Inserat ist am 26. Februar 2024 erschienen. Da ohnehin eine Generalversammlung am 26. März 2024 stattfinden wird, war eine zusätzliche Einladung zu einer weiteren Generalversammlung nicht erforderlich. Stattdessen wird die Tagesordnung um einen entsprechenden Tagesordnungspunkt ergänzt.


    Kommt diese Entwicklung überraschend?

    Nein. Über entsprechende Verluste wurde schon lange – auch in den Medien – spekuliert. Auch wir haben sie erwartet. Nunmehr haben die Prüfer der renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly, die derzeit den Jahresabschluss 2022 erstellen, diese Erwartungen bestätigt.


    Was bedeutet „ein Verlust, der durch die Hälfte des Gesamtbetrags der Geschäftsguthaben und der Rücklagen nicht gedeckt ist“?

    Jede Bank ist verpflichtet, Eigenkapital vorzuhalten und Rücklagen zu bilden, um mögliche Verluste, ausgleichen zu können. Verluste können durch ganz unterschiedliche Ereignisse entstehen, z.B. durch ausgefallene Kredite oder auch Wertberichtigungsbedarfe bei Wertpapieren sowie Immobilien. Über Details werden wir die Mitglieder in der Generalversammlung am 26. März 2024 informieren.


    Sind die Einlagen und Genossenschaftsanteile trotz dieser jüngsten Entwicklungen sicher?

    Es gilt weiterhin: Als Mitglied der Sicherungseinrichtung des BVR profitiert die VR-Bank vom Institutsschutz, den die Solidargemeinschaft der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken gewährt. Die Einlagen sind sicher und in der 90-jährigen Geschichte der Sicherungseinrichtung ist noch kein angeschlossenes Kreditinstitut in die Insolvenz gegangen. Kein Kunde, Mitglied oder Geschäftspartner hat aus diesem Grunde auch nur einen Euro verloren.


    Ist damit zu rechnen, dass Mitglieder finanziell zur Kasse gebeten werden, um das Institut abzusichern?

    Seit dem fast 90-jährigen Bestehen der BVR Sicherungseinrichtung, der auch wir angeschlossen sind, hat noch nie eine Kundin/ein Kunde einer angeschlossenen Bank einen Verlust ihrer/seiner Einlagen erlitten, mussten noch nie Einlegerinnen und Einleger entschädigt werden und hat es noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben.


    Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz?

    Als Mitglied der Sicherungseinrichtung des BVR genießen wir den Schutz der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Seit ihrer Gründung vor fast 90 Jahren hat noch nie eine Kundin/ein Kunde einer angeschlossenen Bank einen Verlust ihrer/seiner Einlagen erlitten, mussten noch nie Einlegerinnen oder Einleger entschädigt werden und hat es noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben.


    Sind meine Sparguthaben sicher?

    Ihre Einlagen sind zunächst im gesetzlich geregelten Bereich durch die BVR Institutssicherung GmbH und zudem durch die Sicherungseinrichtung des BVR geschützt. Seit der Gründung der Sicherungseinrichtung des BVR vor fast 90 Jahren hat noch nie eine Kundin/ein Kunde einer angeschlossenen Bank einen Verlust ihrer/seiner Einlagen – dazu gehören auch ihre Sparguthaben – erlitten, mussten noch nie Einlegerinnen und Einleger entschädigt werden und hat es noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben.


    Mit welchen Fristen können Genossenschaftsanteile gekündigt werden & wann werden sie ausgezahlt? Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

    Gemäß der von den Mitgliedern festgelegten Satzung beträgt die Kündigungsfrist von Genossenschaftsanteilen sechs Monate zum Jahresende. Die Rückzahlung der gekündigten Geschäftsanteile unter den in der Satzung festgelegten Rahmenbedingungen erfolgt, nachdem die Generalversammlung den Jahresabschluss bestätigt hat. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht. Das heißt: Eine Kündigung von Geschäftsanteilen zum Jahresende 2024 müsste bis Ende Juni 2024 in der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden vorliegen. Die Auszahlung würde dann unter den in der Satzung festgelegten Rahmenbedingungen nach der Generalversammlung 2025 erfolgen können, sofern der Jahresabschluss festgestellt wurde. Da bislang kein Jahresabschluss 2022 festgestellt ist, ist auch noch keine Auszahlung von fristgerecht zum 31. Dezember 2022 gekündigten Genossenschaftsanteilen erfolgt. Der Jahresabschluss 2022 wird voraussichtlich bis zum Ende des ersten Quartals 2024 vorliegen. Zeitnah werden wir dann eine Generalversammlung einberufen, damit der Jahresabschluss festgestellt werden

    kann.