Beiträge von Bembelpetzer

    Substanzwert-Rabatt

    Hier ist Vorsicht bei der eigenen Bewertung dieses Abschlags angepasst.


    Hier hatte ich vor einem halben Jahr oder so eine Analyse gelesen, dass die höchstwahrscheinlich nicht zum Marktwert erfolgende Entschädigung durch die Vergesellschaftung im Börsenpreis bereits diskontiert ist, aber noch nicht in den Büchern, und diese Diskontierung je nach Ansatz, Aktualität, Diskussionssituation und Begehren auch außerhalb von Berlin von den Marktteilnehmern stark unterschiedlich bewertet wird.

    Für mich ist der Menüpunkt "Ungelesene Beiträge" das wichtigste, da ich zu 99% darüber das Forum abarbeite.


    Wenn die 14tägige Bearbeitungsfrist aufgehoben werden könnte wäre super ... zumindest den ersten Beitrag für den Threadersteller, um Überschriften oder Tags nachzubearbeiten.


    Es wäre natürlich eine Fleißarbeit, aber manche Threads wurden in den falschen Subforen gestartet und ein Umhängen wäre bei der Suche mit den erweiterten Einstellungen von Vorteil.

    [...] Neulich das Thema Enteignung russischer Zentralbankgelder bei Euroclear [...]



    saludos

    Euroclear hat die für den russischen Staat verwahrten Wertpapiere nicht enteignet sondern den Zugang zum Depot nebst Verrechnungskonto aufgrund der EU-Sanktionen "lediglich" gesperrt.


    Russland klagt nun auf Freigabe des Zugangs zum Depot mit den Wertpapieren, auf Freigabe des Zugangs zum Konto mit den aufgelaufenen Zins- & Tilgungszahlungen sowie auf Entschädigung für entgangene Erträge für das gesperrte nicht wieder anlegbare Geld. Grundlage ist, dass Russland die EU-Sanktionen gegen das russische Vermögen für rechtswidrig hält.

    Ansonsten ist wohl theoretisch das Risiko vorhanden, daß Wertpapierdepots nur bis 18.000 (von 20.000) pro Institut abgesichert sind.

    Einziger Schutz ist mE Aufsplittung auf mehrere Depots, solange von den Summen her machbar. Oder eben Sparkasse etc.

    Die 20.000 gelten auch für Depots bei den Sparkassen.


    Wie bereits versucht zu erklären, musst Du unterscheiden zwischen

    a) den Stufen der Einlagensicherung, um Deine Ansprüche aus Deinen Forderungen gegen das Institut (Guthaben auf Deinen Konten) aus der Insolvenzmasse zu befriedigen und

    b) der Anlegerentschädigung ggü dem Institut für noch nicht gutgeschriebene Werte (Geld oder Papiere aus Wertpapiergeschäften) oder Veruntreuung aus Wertpapierpositionen aus Deinem Eigentum im Depot.


    Für ersteres gilt bei Sparkassen die freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch der Institutssicherung, ähnlich wie bei den genossenschaftlichen Banken und privaten Banken mit ihren jeweiligen Sicherungseinrichtungen.

    "Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen und Genossenschaftsbanken sind nicht Mitglied in den gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen. Sie stützen sich stattdessen auf eine sogenannte Institutssicherung, [...] Demnach sind die Einlagen der Kunden auf dem Papier in unbegrenzter Höhe abgesichert. Einen Rechtsanspruch hast Du aber nur bis zur gesetzlich geregelten Höhe von 100.000 Euro [...]."

    Das Zweite ist eine davon unabhängige europäische Regelung. "Wertpapiere sind juristisch Sondervermögen, fallen also bei einer Zahlungsunfähigkeit des Depotanbieters nicht in die Insolvenzmasse, sondern bleiben in Deinem Besitz. Wenn Dein Depotanbieter pleitegehen sollte, kannst Du die Wertpapiere auf eine andere Bank übertragen.

    Falls Deine Bank Deine Wertpapiere nicht herausgeben kann, greift die Anlegerentschädigung nach europäischem Recht. Hier sind maximal 20.000 Euro pro Person geschützt und höchstens 90 Prozent der fehlenden Summe."


    Die Zitate habe ich hier rausgezogen, wo das Ganze schön übersichtlich zusammengefasst ist.

    Einlagensicherung für Banken & Depots - Einlagensicherungsfonds
    Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Geld auf Tagesgeld-, Festgeld- und Girokonten. Die Grenze liegt bei 100.000 Euro pro Person und Bank.
    www.finanztip.de

    Zitat

    Kunden, die zum Beispiel bei der Deutschen Bank ein Konto eröffnen wollen, bekommen dort zu lesen:

    Für Wertpapiere wird ein Depot eröffnet und kein Konto

    Zitat

    „Ist die Bank pflichtwidrig außer Stande, Wertpapiere des Kunden zurückzugeben, so besteht neben der Haftung der Bank im Entschädigungsfall ein Entschädigungsanspruch gegen die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH.

    D.h., hat die Bank die Kundenbestände nicht separiert (pflichtwidrig - also Vorsatz), dann greift der Entschädigungsanspruch, da man gegen die Insolvenzmasse vorgeht. Wenn pflichtgemäß die Wertpapiere verwahrt werden, dann sind diese als Sondervermögen und Kundenbestände dem Verwahrer gegebüber angezeigt und werden von diesem direkt an eine neue Depotbank übertragen. Die insolvente Bank wird da und muss da gar nichts dem Kunden zurück geben, da außen vor.



    Da die Einlagen von Kunden nicht wie Wertpapiere per Gesetz im Kundendepot Sondervermögen sind (da Eigentum des Kunden), sondern man nur Geld gegen einen Anspruch gegen die Bank tauscht (kein Eigentum am Kontoguthaben), fallen diese automatisch in die Insolvenzmasse und daher sind hier die höheren 100.000 EUR gesetzliche Einlagensicherung auch gerechtfertigt.


    Auch wenn beide Beträge nicht die Welt sind, handelt es sich hier doch um zwei Qualitäten - also Augen auf bei der Banken-/Brokerwahl.

    Ob Wertpapierverleihen möglich sind oder nicht steht im Depotvertrag. Kommt meines Wissens nach nur bei reinen (Billig-)Brokern, insbesondere ausländischen Brokern oder deren deutsche Reseller vor.


    Die Banken unterhalten bei den Zentralverwahrern und ihren ausländischen Depotbanken immer mindestens zwei Depots - eines für ihre Eigenbestände (Depot A) und eines für die Kundenbestände (Depot B) und das ist international auch zwingen anzuzeigen. Alles was in einem Depot B liegt ist außerhalb der Insolvenzmasse, da als Kundenbestand und damit Sondervermögen gekennzeichnet - hier greift keine Einlagensicherung oder Entschädigungsansprüche gegen die Bank bzw. gegen die Insolvenzmasse, da als Sondervermögen ausgesondert. (Sehr ähnlich den Mietkautionskonten.) Diese Depots verwahren natürlich alle Kundenbestände auf einem Haufen und die Banken haben per Gesetz Sorge zu tragen, dass keine Kundenbestände vermischt werden. Das wird auch mindestens einmal jährlich durch externe Prüfer kontrolliert - und bei manchen Banken bekommt man von den zusätzlichen internen Kontrollabteilungen kurz nach Jahresende das Ganze auch nochmal schriftlich bestätigt.


    Daneben kann man als Kunde auch eine separate Verwahrung verlangen (wie Statist angemerkt), aber das ist teuer (5stellig) und lohnt sich nur für große institutionelle Kunden, die aus regulatorischen Gründen besondere Anforderungen haben, z.B. Versicherungen.

    Auf den Artikel von 2013 kann ich nicht zugreifen. Aber es ist meiner Meinung nach zwischen (laufenden) Wertpapiergeschäften und Wertpapierpositionen zu unterscheiden.


    --------


    Aber eine simple Nachfrage bei der KI bestätigt - meiner Meinung nach - meine Aussage ...


    Gilt §4 AnlEntG für den normalen Depotbestand?


    Nein – der normale Depotbestand (Aktien, ETFs, Anleihen etc.) fällt nicht unter § 4 AnlEntG, weil er als Sondervermögen gilt und nicht entschädigt werden muss.


    Was § 4 AnlEntG tatsächlich schützt

    § 4 AnlEntG regelt den Entschädigungsanspruch für Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften – also Fälle, in denen ein Institut dem Kunden Geld oder herauszugebende Finanzinstrumente schuldet, diese aber wegen Insolvenz nicht mehr liefern kann 2.


    Dazu gehören z. B.:

    nicht ausgeführte Kauf-/Verkaufsaufträge

    nicht zurückgezahlte Gelder aus Wertpapiergeschäften

    fehlende Herausgabe von Wertpapieren, wenn das Institut sie pflichtwidrig nicht getrennt verwahrt hat

    Die Entschädigung ist begrenzt auf 90 % der Verbindlichkeiten, maximal 20.000 € 2 .


    Warum der normale Depotbestand nicht unter § 4 fällt

    Wertpapierbestände im Depot – Aktien, ETFs, Fondsanteile, Anleihen – gelten als Sondervermögen.

    Sie gehören nicht zur Insolvenzmasse der Bank und müssen daher nicht entschädigt, sondern herausgegeben werden.

    Dies wird auch in der Praxis bestätigt:

    „Für Wertpapierpositionen selbst (Aktienbestand, ETF-Bestand, etc.) gilt diese nicht, da das Sondervermögen ist.“ 1


    Das bedeutet:

    Solange die Bank die Wertpapiere ordnungsgemäß getrennt verwahrt hat, bleiben sie vollständig Eigentum des Kunden – unabhängig von § 4 AnlEntG.


    -------


    Ansonsten steht im §4 Abs 1 AnlEntG ...


    (1) Der Entschädigungsanspruch des Gläubigers des Instituts richtet sich nach der Höhe und dem Umfang der ihm gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften unter Berücksichtigung etwaiger Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Instituts. [...]


    ...und weiter oben unter §1 Abs 3 AnlEntG ist Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften wie folgt definiert ... roter Einschub von mir ...


    (3) Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften im Sinne dieses Gesetzes sind die Verpflichtungen eines Instituts zur Rückzahlung von Geldern, die Anlegern aus Wertpapiergeschäften geschuldet werden oder gehören und die für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten werden. Hierzu gehören auch Ansprüche von Anlegern auf Herausgabe von Instrumenten, deren Eigentümer diese sind und die für deren Rechnung (als Bank selbst im Eigenbestand und nicht im getrennten Kundenbestand) im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten oder verwahrt werden.


    ---------


    Ansonsten gibt es bestimmt Juristen in diesem Forum, die hierzu etwas ausführen können.

    Die CACs wurden damals aufgrund der Probleme/Schwierigkeiten bei der Umstrukturierung der Anleihen von Griechenland eingeführt - analog anderer Länder, die Anleihebedingungen der EU-Länder hatten diese CACs normalerweise nicht, oder nicht die richtigen.


    Das war auch eine der Gründe, warum Bestände gehalten von der EZB erst in andere Neuemissionen ausgesondert wurden, da die EZB nie einem Schuldenschnitt hätte zustimmen können und damit die komplette Umstrukturierung mit Schuldenschnitt nicht hätte stattfinden können. Die EZB hielt als einzige Gläubigerin danach nach wie vor 100% der Nominale, aber mit anderer Laufzeit und Kupon. *)


    Heute sollten fast alle Staatsemissionen in der EU entsprechende Regelungen in den Anleihebedingungen haben, um die Flexibilität zu erhöhen.


    Bei Wikipedia gibt es eine gute erste Übersicht.

    Collective Action Clause – Wikipedia



    *) Dass die EZB nie einem Schuldenschnitt zugestimmt hätte, war auch der Haupttreiber, warum mit den schon notleidenden griechischen Anleihen spekuliert wurde, insbesondere mit der nächst fälligen Anleihe. Ich selbst hatte mit der Hoffnung einer sehr hohen zweistelligen Jahresrendite in wenigen Monaten diese Anleihe gekauft. Dann gab's den EZB-Deal, das Geld stand auf einmal in Flammen und ich bin ganz schnell mit Verlust noch vor der eigentlichen Umstrukturierung raus. Mit dem EZB-Deal hatte keiner gerechnet.

    Die, die mit richtigem Niedrigzins finanziert haben, haben das 2020 bis 2022. Die 10Jahresfinanzierer werden also erst in vier bis sechs Jahren fällig, die anderen entsprechend später und die sollten in der Mehrheit sein.

    Bei uns werden noch immer die meisten freistehenden Immos mit Baujahr vor ~1975 von Investoren aufgekauft, abgerissen, durch Gebäude mit bis zu vier Eigentumswohnungen ersetzt und diese teuer an Selbstnutzer verkauft. Diese Wohnungen stehen zwar oft ein halbes Jahr mangels Käufermasse leer, aber bisher immer alles verkauft.

    Häuslerenovierer kommen bei diesen Altimmobilien meist nicht zum Zuge, da die Investoren scheinbar immer mehr bieten - für die bleiben nur die alten Reihenhäuser übrig.

    Ich wäre für kaufen und bauen nach verkraftbarem Budget (also rückwärts rechnen).


    Fertighäuser müssen nicht schlecht sein. Bauträger wollen selbst nochmal 20-30% verdienen, so tief muss man nicht in die Tasche greifen. Es gibt mehrere Fertighausaustellungen mit mehreren Anbietern in Deutschland (zB Bad Vilbel im Rhein-Main-Gebiet) um sich Ideen und Eindrücke zu holen - so ein Tag da drin lohnt sich. Evtl. wäre ein ebenerdiger, altersgerechter aber maximal großflächiger Bungalow etwas für euch ... einetagig kostet weniger und ihr werdet nicht ewig im 4.OG ohne Aufzug wohnen wollen ... was dann?


    Die aktuelle niedrige Miete ist auch eine Chance den Bau überhaupt ohne Zeitdruck realisieren zu können ... ohne bei RTL2 zu landen.


    Den richtigen Zeitpunkt gibt es nie, irgendwas könnte immer besser sein.

    KI-Agenten könnten Banken die günstigen Einlagen abgraben

    Ein Chefökonom der Wall Street warnt vor einem Bankansturm, den niemand bemerkt. Warum KI-Agenten ein scherwiegendes Problem verursachen könnten.

    01.10.2026

    Keine Panik vor den Filialen, keine langen Schlangen am Geldautomaten: Der nächste Bankansturm könnte völlig lautlos ablaufen. Torsten Slok, Chefökonom des Vermögensverwalters Apollo Global Management, veröffentlichte am Sonntag einen Essay mit dem Titel: „Is an agentic bank run coming?“. Dabei beschreibt der Experte ein Szenario, in welchem nicht Menschen ihr Erspartes abheben, sondern Software im Hintergrund das Geld automatisch verlagert. [...] Bislang scheitert die Umschichtung in erster Linie am Aufwand. Diese Hürde nimmt eine neue Generation von KI-Agenten den Anlegern nun aber ab. Software wie Metas Assistent Muse analysiert Angebote und schichtet Geld eigenständig um. Anstehende Rechnungen bleiben gedeckt, da die Systeme das Kapital rechtzeitig auf das Girokonto zurückholen. [...]

    Dieselbe Sorge, ausgelöst von verzinsten Stablecoins statt autonomen KI-Agenten, trieb US-Bankenverbände zur Offensive gegen die Krypto-Branche. Verzinstes Digitalgeld sauge dem klassischen Bankensystem die Einlagen ab, so ihr Vorwand. Dieser Protest trug mit dazu bei, dass der Clarity Act Mitte September im Senat zumindest vorerst scheiterte. Was Slok als Vorgehen der Zukunft zeichnet, gehört im Krypto-Markt aber bereits zum Alltag. Citi und Coinbase stellten diese Woche Geschäftskonten vor, auf denen Dollar-Guthaben automatisch zu Stablecoins werden. Nutzer kassieren dort bis zu 3,75 Prozent Zinsen, während traditionelle Konten kaum Rendite abwerfen. Den Weg zum höheren Ertrag nimmt die Software den Kunden ab und hat die Automatisierung direkt eingebaut. [...]

    Wertgrund Wohnselect D ebenfall, schon seit Januar "Aussetzung der Anteilscheinrücknahne"


    Wertgrund war vor zehn, fünfzehn Jahren ein Topfonds....waren mit die ersten, die in unterbewertete Wohnimmos, auch in Ostdeutschland investierten und somit die ganze Wertsteigerung lange gut mitnahmen...

    Das ist zwar noch nicht "in Abwicklung" aber die Vorstufe davon.

    Wird aktuell rund 40% unter NAV an der Börse gehandelt und ist seit April 2024 auf dem absteigenden Ast.

    Erster Einschlag ...


    UBS wickelt offenen Immobilienfonds Euroinvest ab

    25.09.2026

    Die Münchner UBS Real Estate liquidiert den offenen Immobilienfonds UBS (D) Euroinvest Immobilien (ISIN: DE000A111Z29). Das teilte der Asset Manager mit. „Um den Schutz der Interessen aller Anleger zu gewährleisten“ sei die Verwaltung des Fonds mit Wirkung zum 24. September 2026 gekündigt worden. Bereits im März hatte der Anbieter die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen gestoppt. [...]

    heise.de

    ADAC kritisiert 12-Uhr-Regel bei Spritpreisen

    23.09.2026

    Der ADAC hat sich für die Abschaffung der sogenannten 12-Uhr-Regel an den Tankstellen ausgesprochen. Die Regel habe zwar die Zahl der täglichen Preisänderungen erheblich reduziert [...] habe die Preise aber keinesfalls gesenkt [...] Vielmehr habe sich die Preisdifferenz innerhalb eines Tages deutlich ausgeweitet. [...] Die 12-Uhr-Regel habe ihr Ziel aus Verbrauchersicht nicht erreicht. „Deshalb sollte sie abgeschafft werden“, sagte ADAC-Verkehrspräsident Prof. Dr. Peter König. [...]




    Ich hatte es ja schon mal geschrieben, dass ich eine Regel, nach der die Tankstellen nur einmal am Tag die Preise hätten senken dürfen, viel sinnvoller gehalten hätte. Wer nicht weit genug seinen Preis senkt, verkauft für diesen Tag nichts mehr.

    Aber vielleicht bin ja auch nur zu doof für wirtschaftliche Zusammenhänge.

    Der aktuelle LSI-Stresstest läuft ... Infos zu vorherigen sind in diesem Thread


    BaFin

    LSI-Stresstest 2026 von Bafin und Deutscher Bundesbank: Vereinfachung und stärkere Risikoorientierung

    Im April 2026 startet der aufsichtliche Stresstest für rund 1.100 weniger bedeutende Institute (sog. LSIs). Im Vergleich zum vorherigen Stresstest wurde die Methodik dahingehend überarbeitet, dass der Prozess für alle Institute vereinfacht und das individuelle Risiko der Institute stärker berücksichtigt wird. Künftig sollen nur noch jene Institute eine Empfehlung für zusätzliche Eigenmittel erhalten, die im adversen Szenario des LSI-Stresstests ihre vorgeschriebenen Kapitalanforderungen (TSCR) plus eines Puffers von 500 Basispunkten unterschreiten. [...]

    BaFin Pressemitteilung

    24.09.2026

    LSI-Stresstest 2026: Banken und Sparkassen mit robustem Kapitalpolster

    Die kleinen und mittelgroßen Banken und Sparkassen in Deutschland zeigen sich weiterhin widerstandsfähig. Trotz einer angespannten wirtschaftlichen Lage, erhöhter geopolitischer Risiken und steigender Belastungen insbesondere im Unternehmens- und Gewerbeimmobiliengeschäft verfügen die Institute im Aggregat über eine solide Kapitalausstattung, die auch für schwerwiegende Krisen ausreicht. [...]

    Parallel zum LSI-Stresstest haben die Finanzaufsicht Bafin und die Deutsche Bundesbank eine Umfrage unter den Instituten durchgeführt. An der Erhebung nahmen 1.113 Banken und Sparkassen teil – und damit rund 90 Prozent aller Kreditinstitute in Deutschland, die etwa 38 Prozent der aggregierten Bilanzsumme ausmachen. [...] In diesem Szenario geraten einzelne Banken und Sparkassen stärker unter Druck. Mehrere Dutzend Institute könnten ihre aufsichtlich vorgegebenen Kapitalanforderungen nicht mehr einhalten. [...]

    Die Umfrage ist nun abgeschlossen und gegen Ende des Jahres soll es einen ausführlichen Bericht geben. Danach wird die EZB eine Entscheidung treffen und das Votum der Umfrage soll dabei Berücksichtigung finden. Angeblich gab es knapp 10 Mio Umfrageteilnahmen (Teilnahme war ja nicht personalisiert).


    Wenn man überlegt, dass das Ganze nun schon seit 2021 läuft ...


    Hier nochmal der Link: Entwürfe für neue Euro-Banknoten

    Kann mir jemand die Definition von "offen" erklären?

    Der Fonds ist hinsichtlich der Tiefe des Zielportfolios offen. Es werden (unbegrenzt) weitere Anteilsscheine gegen Einzahlungen/Zeichnungen ausgegeben und weitere Portfoliobestandteile zugekauft. Jeder Aktienfonds ist auch per Definition ein offener Fonds, aber beim Offenen Immobilienfonds ist das Teil des Namens, da es auch Geschlossene Immobilienfonds gibt.


    Ein Geschlossener (Immobilien-)Fonds gibt keine weiteren Anteilsscheine aus bzw. ist von vorneherein begrenzt, da die Finanzierung des definierten Zielportfolios abgeschlossen ist. Es gibt nur noch einen begrenzten Anteilsscheinhandel bzw. die stark bedingte Rückgabe an die Kapitalverwaltungsgesellschaft. Geschlossene Fonds werden gerne aufgelegt, um größere Objekte oder mehrere gleichartige gebündelte Projekte zu finanzieren und umzusetzen. Gleichzeitig entstehen durch die hohen Anfangsabschreibungen hier Verluste, die an die Anteilsscheininhaber weitergereicht werden können (da als unternehmerische Beteiligung eingestuft) ... ist also eher ein Steuer getriebenes Investment. Wurde in der Vergangenheit auch gerne genutzt um Schiffe, Container, Flugzeuge zu finanzieren, heute gerne PV-Großanlagen, Windparks & Co.


    Wenn nun ein Offener Immobilienfonds (OIF) so mit Geld zugeschüttet wird, dass er mit Immobilienkaufen nicht mehr hinterher kommt, oder so viele ihre Anteilsscheine zurückgeben, dass die vorhandene bzw. regelmäßig zufließende Liquidität nicht ausreicht um diese zu bedienen, wird der Offene Immobilienfonds geschlossen um den Geldfluss zu unterbrechen und es handelt sich dann um einen "geschlossenen Offenen Immobilienfonds".

    Last Call ...


    [...] Anleger [ziehen] weiter Geld aus offenen Immobilienfonds ab. Die Deutsche-Bank-Tochter DWS sieht deshalb weitere Immobilienverkäufe auf sich zukommen. Eine komplette Aussetzung der Rücknahme von Fondsanteilen sei derzeit aber nicht geplant [...] Ganz ausschließen will die DWS Einschränkungen allerdings nicht. Die gesetzlichen Voraussetzungen für ein sogenanntes Gating, bei dem Rückgaben nur anteilig bedient werden, seien erfüllt. „Wir prüfen fortlaufend, ob wir dieses Instrument aktivieren müssen“, [...] (HB-Newsletter)

    Aber Obacht, das ETF (gleiches gilt für ADR, EDR, …) selber ist auch nur eine „Forderung“. Dann ist zwar die ETF-„Hülle“ geschützt, die Hülle aber Nix mehr wert, weil die dahinterliegende Forderung nix mehr wert ist… aufs Kleingedruckte kommt an.

    Ein ADR & Co ist eine Inhaberschuldverschreibung einer Bank und die Bank verspricht dir etwas aus dieser ISV zu leisten - also am Ende nur soviel wert, wie das Versprechen der Bank.


    Ein ETF ein ein Anteilsschein herausgegeben von einem Fonds (eigenes Rechtssubjekt) besichert mit dem Underlying bzw. dem Fondsvermögen (wird von der Kapitalverwaltungsgesellschaft regelmäßig veröffentlicht) - am Ende also soviel Wert wie das vorhandene Fondsvermögen.