Großübung auf Autobahnen: Hethex bündelt Militärkolonnen und Blaulichtkräfte
20.04.26 - Mehrere hundert Fahrzeuge, bis zu 900 Einsatzkräfte und ein komplexes Zusammenspiel von Militär und zivilen Behörden: Mit der HESSE-THURINGIA-EXERCISE, kurz HETHEX 2026, startet Ende April eine groß angelegte Übung, die in dieser Form bundesweit erstmals durchgeführt wird.
Unter Leitung der Landeskommandos Hessen und Thüringen trainieren vom 22. bis zum 26. April deutsche und US-amerikanische Soldatinnen und Soldaten gemeinsam mit Polizei, Feuerwehr sowie weiteren zivilen Akteuren die Koordination militärischer Kolonnenfahrten im zivilen Straßenverkehr. Gleichzeitig geht es um die Versorgung der beteiligten Kräfte während des Einsatzes. [...]
Im Rahmen der Übung werden rund 400 Fahrzeuge auf ausgewählten Abschnitten der Autobahnen A4, A5, A7 und A38 unterwegs sein. Besonders im Zeitraum vom 24. bis zum 26. April wird es dabei zu wiederholtem Kolonnenverkehr auf hessischen und thüringischen Verkehrswegen kommen. [...]
Neben den Fahrbewegungen steht auch die Logistik im Fokus: Der Nachschub wird während der Übung an festgelegten Versorgungspunkten durch beauftragte zivile Dienstleister in beiden Bundesländern sichergestellt.
Ziel der HETHEX 2026 ist es, Verfahren und Abläufe der sogenannten "Drehscheibe Deutschland" über Ressort- und Ländergrenzen hinweg zu überprüfen und die Zusammenarbeit zwischen militärischen und zivilen Partnern weiter zu stärken – sowohl im zivil-gewerblichen als auch im zivil-hoheitlichen Bereich. [...]
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In einer anderen Quelle gab es auch nochmal eine Regelauffrischung:
Für Militärkonvois gelten die gleichen Regeln im Straßenverkehr für Kolonnen. Ein Konvoi gilt verkehrsrechtlich als ein Fahrzeug und darf nicht unterbrochen werden. Ein geschlossener Verband darf bei Rot über die Ampel fahren, wenn das erste Fahrzeug noch über Grün gefahren ist. Auch im Kreisverkehr, an Zebrastreifen, Kreuzungen und beim Reißverschlussverfahren gilt, dass die Kolonne stets zusammenbleiben muss. „Reindrängeln“ ist nicht erlaubt.
Bei Ein- und Ausfahrten von Autobahnen gilt, wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt: Wer zwischen zwei Konvoifahrzeugen auffährt, sollte die Kolonne bei der nächsten Gelegenheit verlassen. Überholen sollte man eine Kolonne nur dann, wenn sie in einem Rutsch – also ohne zwischen einzelnen Konvoifahrzeugen einzuscheren – überholt werden kann. Außer auf Autobahnen und mehrspurigen Schnellstraßen dürfte das aber ohnehin kaum möglich sein.
In Konvois der Bundeswehr sind alle Fahrzeuge mit blauen Flaggen auf der Fahrerseite markiert. Das letzte Fahrzeug trägt eine grüne Flagge und hat manchmal ein gelbes Blinklicht oder eine Warntafel am Heck.