Beiträge von Bembelpetzer

    [...] Wenn du eine schuldenfreie Hütte besitzt, jedoch keinen Kredit bekommst, dann bist du eben höchstwahrscheinlich nicht Netto schuldenfrei, [...]

    Nochmal, es geht nicht um das Nettovermögen, sondern um die Kapitaldienstfähigkeit.


    § 505a Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei Verbraucherdarlehensverträgen

    (1) Der Darlehensgeber hat vor dem Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers zu prüfen. Der Darlehensgeber darf den Verbraucherdarlehensvertrag nur abschließen, wenn aus der Kreditwürdigkeitsprüfung hervorgeht, dass bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag keine erheblichen Zweifel daran bestehen und dass es bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag wahrscheinlich ist, dass der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag stehen, vertragsgemäß nachkommen wird.


    ... und jetzt bin ich raus

    [...] Bei einer noch eingetragenen Grundschuld, bei der der damalige Kredit auf die Hütte bereits abbezahlt wurde, man selbst ergo gar nicht mehr mit Raten in Rückstand sein kann, zieht kein Titel auf Zwangsvollstreckung, denn den unterschreibt kein Notar. [...]

    Die Vollstreckungsunterwerfung ist Bestandteil der Grundschuldbestellungsurkunde (nicht verwechseln mit der Urkunde einer Briefgrundschuld) und wurde mit der Grundschuldbestellung bereits vom Notar unterschrieben. Da muss nix mehr zum Notar.


    Aber wenn Du von Deiner Bank die Löschungsbewilligung sowie die vom Notar unterschriebene vollstreckbare Grundschuldbestellungurkunde in den Händen hälst, dann soll es mir recht sein, denn die Bank zwangsvollstreckt auf Basis dieser Grundschuldbestellungsurkunde, denn nur darin ist die sofortige Zwangsvollstreckung geregelt - nicht aus der im Grundbuch eingetragenen Grundschuld, denn hier müsste erst ein Zwangsvollstreckungsverfahren angestrebt werden.

    Das Stichwort heißt Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) zu der es hier auch schon Threads gibt und die 2016 in Kraft getreten ist.

    Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) verpflichtet Banken, die Schuldendienstfähigkeit für Zins und Tilgung (Kreditwürdigkeit) vor der Kreditvergabe zu prüfen. Der Fokus liegt auf nachhaltige Einkünfte und nicht mehr nur auf dem reinen Immobilienwert. Es geht darum, dass die Raten dauerhaft aus den laufenden Einkünften gezahlt werden können. Daneben gilt als Faustregel als Grenze ca. 30-40% der Nettoeinkünfte unter Berücksichtigung von möglichen Zinssteigerungen, Alter und Instandhaltungsrücklagen. Warum sonst bekommen Renter so gut wie keine Immobilienkredite mehr und Immobilienverrenter haben leichtes Spiel? Weil der Kapitaldienst nicht ausreichend sicher gestellt ist.


    Das ist ähnlich wie bei Staatsanleihen. Diese können auch nur unters Volk gebracht werden, solange die Gläubiger glauben, dass der Staat nachhaltig dafür sorgen kann, entsprechende Steuern einzusammeln. Je weniger die Gläubiger das glauben, desto mehr Zins (Risikoaufschlag) muss gezahlt werden. Es geht immer nur um die Kapitaldienstfähigkeit.



    Und ansonsten, durch die meist der Bank gegenüber ausgesprochene sofortige Zwangsvollstreckungsunterwerfung, kann es ganz schnell gehen, da es keines Urteils bedarf - da geht es um wenige Wochen und warum sollte man sich diese Stressflanke offen halten? Ich möchten den Stress dann nicht haben. Am Ende ist die Hütte weg und Du bekommst die überschüssigen 99% ausgezahlt, und dann?

    Des Weiteren wirkt das abgegebene abstrakte Schuldanerkenntnis mit der Unterwerfung in die sofortige Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen in der Art, dass THEORETISCH ein nicht auf Aufforderung zurückgeführter Überziehungskredit in den Dispokredit ebenfalls zur sofortigen Zwangsvollstreckung führen kann.



    Und zu dem Teilsatz eine Posts vorher: "...da die Löschung zum einen verhältnismäßig teuer und aufwendig wäre, zum anderen vermögensmindernd wirken könnte ..." , ja, auf der Immobilienseite kann sie vermögensmindernd wirken, aber auf der anderen Seite wirkt eine Eigentümergrundschuld 1:1 wieder vermögenserhöhend ... und wie bereits weiter oben ausgeführt wurde, wurden Schuldnervermögen 1952 für den Eigentümer schlechter umgestellt als Immobilienvermögen.

    Das Problem mit dem Börsengang von SpaceX ist das Volumen. Sobald SpaceX in die verschiedenen Indices (NASDAQ-100 und MSCI-World) aufgenommen wird müssen die entsprechende ETFs und Fonds dies nachbilden.
    Das bedeutet bei der großen Gewichtung von SpaceX, dass alle anderen Werte dieser Indizes in den ETFs und Fonds stark verkauft werden müssen.

    Also SpaceX "long", alles andere "short"!

    Fonds-Anbieter mit physischer Abbildung haben meist bis zu zwei Wochen Zeit Indexanpassungen ab Stichtag vorzunehmen und müssen dies möglichst kursschonend darstellen - zur Not stark zeitlich begrenzt über Derivate vor und nach dem Stichtag der Indexanpassung.

    Die Fonds werden die täglichen Inflows, Outflows und Dividenden bereits jetzt dazu nutzen, dass das möglichst geräuschlos von statten geht.

    Die Wahrscheinlichkeit ist gestiegen, aber wissen tut es keiner.


    Aber vielleicht hilft auch ein anderer Gedankengang, um dich der Antwort näher zu bringen.

    Was würde denn eine Inselanlage wie lange in welcher Jahres- und Tageszeit bringen und wie wäre auf der anderen Seite dein geschätzter reduzierter Verbrauch?

    Wenn du mit Speicher rechnest: Wie würde dieser unter diesen Umständen noch geladen werden und wie lange würde er was liefern?

    Vielleicht findet man auch noch eine Bank die eine Hypothek akzeptiert, die ist 1:1 nur an den Kredit gebunden und reduziert sich automatisch, ist aber dadurch teurer im Zins da die Bank ja weniger "Sicherheitsmasse" (Grundschuld plus abstraktes Schuldanerkenntnis plus persönliche Haftungserklärung plus sofortige Zwangsvollstreckungsunterwerfung) hat.

    [...] Zwangsabgabe ein Schnippchen schlagen. [...]

    Hast du meine Anmerkung weiter vorne gelesen, dass meines Wissens nach auf Basis des damaligen LAG du zwar für die Immobilie eine geringere Vermögensabgabe hättest zahlen müssen (unverzinste Rate), aber im Gegenzug auf die Grundschuld als eigener Vermögenswert eine Hypothekengewinnabgabe (Zweiter Abschnitt des LAG), die als Schuldnergewinn "verzinst" wurde, da Betrag und Zins berücksichtigt wurde?

    Nach meinem Verständnis hättest du in der abzugebenden Vermögesaufstellung die Eigentümergrundschuld als separaten Vermögensgegenstand angeben müssen, wenn du diese bei der Immobilie wertmindernd in Ansatzgebracht hättest (analog den aufführ- und abziehbaren Kriegsschäden).


    Oder hast Du andere Informationen oder verstehst zu das LAG anders?
    Bundesgesetzblatt BGBl. Online-Archiv 1949 - 2022 | Bundesanzeiger Verlag

    Also ich kenn das so, dass man Grundschulden stehen läßt. Weil: Bei einer Zwangsabgabe kommen doch dann schematische Verfahren zum Ansatz. Also z.B. Einheitswert - bestehende Grundschulden (eingetragene). Das ist doch für mich der Grund, das nicht zu löschen !

    Was ich meine zu wissen...


    Es musste nicht zwingend die Zwangshypothek auch ins Grundbuch eingetragen werden, da es sich um eine öffentliche Last aus dem LAG handelte und damit vor allen eingetragenen privaten Grundschulden, Hypotheken und Rentenlasten viel.

    Angesetzt wurden die Werte per 1948 in einer Vermögenserklärung. Abzüglich eines Freibetrages wurden 50% für die Abgabe herangezogen. Als Vermögen galten auch Grundpfandrechte (z.B. Eigentümergrundschuld).

    D.h. man hätte in diesem Fall zwar eine geringere Vermögensabgabe aufgrund der Immobilie gehabt, aber dafür zusätzlich eine Hypothekengewinnabgabe auf die Grundschuld. Aber die Vermögensabgabe konnte zinslos gestundet in Raten gezahlt werden, die Schuldnergewinne wurden jedoch entsprechend der Schuldzinsen verzinst.

    In Kirchen findet man auch häufig Elemente aus Holz die täuschend echt wie Marmor bemalt sind.


    Selbst in unserer Dorfkirche besteht der Altar nur aus Holzbrettern, Holzsäulen und Holzornamenten ist aber komplett wie roter und weiß-gelber Marmor bemalt. Ebenso die Orgeleinfassung und ein paar Wandelemente. Den Unterschied merkt man erst beim Anfassen bzw. Dadegenklopfen... aber das macht man ja normalerweise nicht einfach so. Der Fußboden ist aus Marmor und passt natürlich zu dem "Fakemarmor".

    Ausschuss für Finanzstabilität: Mögliche Risiken bei Neufinanzierungen von Wohnimmobilien

    11.05.2026

    Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) befasst sich regelmäßig mit der Risikolage am deutschen Wohnimmobilienmarkt. Er berücksichtigt dabei nun erstmals auch die Datenerhebung über Wohnimmobilienfinanzierungen (WIFSta) der Deutschen Bundesbank.


    Laut WIFSta lag die durchschnittliche Darlehensvolumen-Immobilienwert-Relation (Loan-to-Value-Ratio, LTV) der im vierten Quartal 2025 neu vergebenen Wohnimmobilienfinanzierungen bei 83 %. Die Haushalte verwendeten dabei im Durchschnitt knapp 38 % ihres Einkommens für den Schuldendienst (Debt-Service-to-Income-Ratio, DSTI). Die Gesamt-Verschuldung der Haushalte entsprach im Mittel dem 6,3-fachen ihres jährlichen Einkommens (Debt-to-Income-Ratio, DTI). Die Gesamtlaufzeit der Kredite lag im Schnitt bei 29 Jahren. [...] Auffällig ist allerdings [...] So übersteigt bei 14 % der Neukredite das Darlehensvolumen den Wert der finanzierten Wohnimmobilie (LTV > 100%). [...]


    Die Deutsche Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht werden in den nächsten Monaten neu vergebene Wohnimmobilienkredite daher vertieft auf risiko-mindernde Faktoren überprüfen [...] Insbesondere wird die Nutzung zusätzlicher Sicherheiten näher untersucht. [...]

    [...] Ich bin über die Firma BENU auf die Stiftung Lösung aufmerksam geworden, [...]

    Die bieten wohl morgen Abend ein kostenfreies Webinar an

    Kostenfreies Vermögensschutz Webinar und Workshop
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    vermoegensschutz-workshop.de


    Was dich in diesem LIVE Workshop erwartet

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    - Entdecke die 3 simplen, aber größten Fehler beim Vermögensaufbau, die dich in der nächsten Krise alles kosten können

    - Praxisbeispiele wie Milliardäre wie Porsche, Quant, Wuerth und co, aber auch etliche ähnlich vermögende Menschen wie Sie sich bereits geschützt haben

    - Erfahre wieso Vermögen schützen in einer Krise wichtiger ist als sich immer nur auf den Vermögensaufbau zu fokussieren

    - Und wie Sie all das für nichtmal einen Bruchteil Ihres Vermögenswertes absichern & umsetzen könne




    ... und hier deren Website: https://benu-vermoegensschutz.de/
    Unter dem Punkt Experten-Netzwerk tauchen auch Thilo Sarrazin und Michael Mross auf

    Exkurs: Hier hatte ich schon mal was zu lichtensteiner Edelmetall-Fonds geposted

    Kennst Du Markus Miller? Markus Miller tingelt schon seit der Finanzkrise 2008 mit "Alpenfestung Lichtenstein" durch die Lande, hat mehrere Bücher veröffentlicht und ich habe ihn schon mehrmals als guten Redner auf Anlegermessen live gesehen. Bei der Netzrecherche muss man beachten, dass er seinen Fokus seit ein paar Jahren in Richtung Krypto verlagert hat.


    Hier ein Link zu einer seiner Webseiten für den Einstieg:
    Setzen Sie auf die Alpenfestung Liechtenstein! – GEOPOLITICAL.BIZ BLOG

    Hier ein Link zu seinem Autorenprofil auf Investor Verlag:
    Autorenprofil von Markus Miller • Spezialist/in für Finanzen


    Ob da etwas für Dich dabei ist, musst Du selbst bewerten, aber er ist mir zum Thema Lichtenstein sofort in den Kopf geschossen.

    Kettner-Edelmetalle

    Mehrwertsteuer auf Gold? Warum das 10-Prozent-Gerücht mehr ist als nur ein Gerücht!

    [...]

    Die aktuelle Rechtslage [...]

    Noch gilt: Anlagegold ist nach § 25c UStG von der Umsatzsteuer befreit. Diese Regelung basiert auf europäischem Recht und unterscheidet klar zwischen Barren und Münzen.

    Goldbarren sind steuerfrei, wenn sie einen Feingehalt von mindestens 995/1000 aufweisen und als Anlageprodukt gelten. Goldmünzen müssen zusätzliche Kriterien erfüllen – insbesondere die bekannte 80-Prozent-Grenze beim Aufschlag auf den Materialwert.

    [...]

    Die 10-Prozent-Logik [...]

    Auslöser der aktuellen Debatte ist eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg vom 27. März 2025. Formal betrifft sie nur Goldbarren [...] Ein Aufschlag von bis zu zehn Prozent gilt als Indiz für steuerfreies Anlagegold. Alles darüber wird kritisch hinterfragt. [...] Diese Logik ist brisant. Denn sie zeigt, wie die Finanzverwaltung denkt: Nicht mehr das Produkt allein entscheidet, sondern die Preisbildung. [...] Offiziell gilt diese 10-Prozent-Orientierung nicht für Münzen. Die 80-Prozent-Regel bleibt bestehen.

    [...]

    Offizielle Einordnung [...]

    Die Landtagsdrucksache Baden-Württemberg 17/10162 bestätigt zwar: Die 10-Prozent-Betrachtung gilt nur für Barren. Für Münzen bleibt alles beim Alten. [...] Auch das Bundesfinanzministerium hat die 10-Prozent-Schwelle als „Vereinfachungsregel“ eingeordnet. [...] Es fehlt bislang eine bundeseinheitliche Klarstellung.

    [...]

    Zwischen Status quo und unausweichlicher Entwicklung

    Formal ist die Lage eindeutig: Es gibt keine Mehrwertsteuer auf Anlagegold in Form klassischer Goldmünzen. Das 10-Prozent-Narrativ ist in seiner pauschalen Form nicht korrekt. Doch die Entwicklung zeigt eine klare Richtung. Die Finanzverwaltung beginnt, die Grenzen enger zu ziehen – zunächst bei Barren, perspektivisch auch bei anderen Formen von Gold. [...]