Beiträge von Bembelpetzer

    Auf den Artikel von 2013 kann ich nicht zugreifen. Aber es ist meiner Meinung nach zwischen (laufenden) Wertpapiergeschäften und Wertpapierpositionen zu unterscheiden.


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    Aber eine simple Nachfrage bei der KI bestätigt - meiner Meinung nach - meine Aussage ...


    Gilt §4 AnlEntG für den normalen Depotbestand?


    Nein – der normale Depotbestand (Aktien, ETFs, Anleihen etc.) fällt nicht unter § 4 AnlEntG, weil er als Sondervermögen gilt und nicht entschädigt werden muss.


    Was § 4 AnlEntG tatsächlich schützt

    § 4 AnlEntG regelt den Entschädigungsanspruch für Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften – also Fälle, in denen ein Institut dem Kunden Geld oder herauszugebende Finanzinstrumente schuldet, diese aber wegen Insolvenz nicht mehr liefern kann 2.


    Dazu gehören z. B.:

    nicht ausgeführte Kauf-/Verkaufsaufträge

    nicht zurückgezahlte Gelder aus Wertpapiergeschäften

    fehlende Herausgabe von Wertpapieren, wenn das Institut sie pflichtwidrig nicht getrennt verwahrt hat

    Die Entschädigung ist begrenzt auf 90 % der Verbindlichkeiten, maximal 20.000 € 2 .


    Warum der normale Depotbestand nicht unter § 4 fällt

    Wertpapierbestände im Depot – Aktien, ETFs, Fondsanteile, Anleihen – gelten als Sondervermögen.

    Sie gehören nicht zur Insolvenzmasse der Bank und müssen daher nicht entschädigt, sondern herausgegeben werden.

    Dies wird auch in der Praxis bestätigt:

    „Für Wertpapierpositionen selbst (Aktienbestand, ETF-Bestand, etc.) gilt diese nicht, da das Sondervermögen ist.“ 1


    Das bedeutet:

    Solange die Bank die Wertpapiere ordnungsgemäß getrennt verwahrt hat, bleiben sie vollständig Eigentum des Kunden – unabhängig von § 4 AnlEntG.


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    Ansonsten steht im §4 Abs 1 AnlEntG ...


    (1) Der Entschädigungsanspruch des Gläubigers des Instituts richtet sich nach der Höhe und dem Umfang der ihm gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften unter Berücksichtigung etwaiger Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Instituts. [...]


    ...und weiter oben unter §1 Abs 3 AnlEntG ist Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften wie folgt definiert ... roter Einschub von mir ...


    (3) Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften im Sinne dieses Gesetzes sind die Verpflichtungen eines Instituts zur Rückzahlung von Geldern, die Anlegern aus Wertpapiergeschäften geschuldet werden oder gehören und die für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten werden. Hierzu gehören auch Ansprüche von Anlegern auf Herausgabe von Instrumenten, deren Eigentümer diese sind und die für deren Rechnung (als Bank selbst im Eigenbestand und nicht im getrennten Kundenbestand) im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten oder verwahrt werden.


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    Ansonsten gibt es bestimmt Juristen in diesem Forum, die hierzu etwas ausführen können.

    Die CACs wurden damals aufgrund der Probleme/Schwierigkeiten bei der Umstrukturierung der Anleihen von Griechenland eingeführt - analog anderer Länder, die Anleihebedingungen der EU-Länder hatten diese CACs normalerweise nicht, oder nicht die richtigen.


    Das war auch eine der Gründe, warum Bestände gehalten von der EZB erst in andere Neuemissionen ausgesondert wurden, da die EZB nie einem Schuldenschnitt hätte zustimmen können und damit die komplette Umstrukturierung mit Schuldenschnitt nicht hätte stattfinden können. Die EZB hielt als einzige Gläubigerin danach nach wie vor 100% der Nominale, aber mit anderer Laufzeit und Kupon. *)


    Heute sollten fast alle Staatsemissionen in der EU entsprechende Regelungen in den Anleihebedingungen haben, um die Flexibilität zu erhöhen.


    Bei Wikipedia gibt es eine gute erste Übersicht.

    Collective Action Clause – Wikipedia



    *) Dass die EZB nie einem Schuldenschnitt zugestimmt hätte, war auch der Haupttreiber, warum mit den schon notleidenden griechischen Anleihen spekuliert wurde, insbesondere mit der nächst fälligen Anleihe. Ich selbst hatte mit der Hoffnung einer sehr hohen zweistelligen Jahresrendite in wenigen Monaten diese Anleihe gekauft. Dann gab's den EZB-Deal, das Geld stand auf einmal in Flammen und ich bin ganz schnell mit Verlust noch vor der eigentlichen Umstrukturierung raus. Mit dem EZB-Deal hatte keiner gerechnet.

    Die, die mit richtigem Niedrigzins finanziert haben, haben das 2020 bis 2022. Die 10Jahresfinanzierer werden also erst in vier bis sechs Jahren fällig, die anderen entsprechend später und die sollten in der Mehrheit sein.

    Bei uns werden noch immer die meisten freistehenden Immos mit Baujahr vor ~1975 von Investoren aufgekauft, abgerissen, durch Gebäude mit bis zu vier Eigentumswohnungen ersetzt und diese teuer an Selbstnutzer verkauft. Diese Wohnungen stehen zwar oft ein halbes Jahr mangels Käufermasse leer, aber bisher immer alles verkauft.

    Häuslerenovierer kommen bei diesen Altimmobilien meist nicht zum Zuge, da die Investoren scheinbar immer mehr bieten - für die bleiben nur die alten Reihenhäuser übrig.

    Ich wäre für kaufen und bauen nach verkraftbarem Budget (also rückwärts rechnen).


    Fertighäuser müssen nicht schlecht sein. Bauträger wollen selbst nochmal 20-30% verdienen, so tief muss man nicht in die Tasche greifen. Es gibt mehrere Fertighausaustellungen mit mehreren Anbietern in Deutschland (zB Bad Vilbel im Rhein-Main-Gebiet) um sich Ideen und Eindrücke zu holen - so ein Tag da drin lohnt sich. Evtl. wäre ein ebenerdiger, altersgerechter aber maximal großflächiger Bungalow etwas für euch ... einetagig kostet weniger und ihr werdet nicht ewig im 4.OG ohne Aufzug wohnen wollen ... was dann?


    Die aktuelle niedrige Miete ist auch eine Chance den Bau überhaupt ohne Zeitdruck realisieren zu können ... ohne bei RTL2 zu landen.


    Den richtigen Zeitpunkt gibt es nie, irgendwas könnte immer besser sein.

    KI-Agenten könnten Banken die günstigen Einlagen abgraben

    Ein Chefökonom der Wall Street warnt vor einem Bankansturm, den niemand bemerkt. Warum KI-Agenten ein scherwiegendes Problem verursachen könnten.

    01.10.2026

    Keine Panik vor den Filialen, keine langen Schlangen am Geldautomaten: Der nächste Bankansturm könnte völlig lautlos ablaufen. Torsten Slok, Chefökonom des Vermögensverwalters Apollo Global Management, veröffentlichte am Sonntag einen Essay mit dem Titel: „Is an agentic bank run coming?“. Dabei beschreibt der Experte ein Szenario, in welchem nicht Menschen ihr Erspartes abheben, sondern Software im Hintergrund das Geld automatisch verlagert. [...] Bislang scheitert die Umschichtung in erster Linie am Aufwand. Diese Hürde nimmt eine neue Generation von KI-Agenten den Anlegern nun aber ab. Software wie Metas Assistent Muse analysiert Angebote und schichtet Geld eigenständig um. Anstehende Rechnungen bleiben gedeckt, da die Systeme das Kapital rechtzeitig auf das Girokonto zurückholen. [...]

    Dieselbe Sorge, ausgelöst von verzinsten Stablecoins statt autonomen KI-Agenten, trieb US-Bankenverbände zur Offensive gegen die Krypto-Branche. Verzinstes Digitalgeld sauge dem klassischen Bankensystem die Einlagen ab, so ihr Vorwand. Dieser Protest trug mit dazu bei, dass der Clarity Act Mitte September im Senat zumindest vorerst scheiterte. Was Slok als Vorgehen der Zukunft zeichnet, gehört im Krypto-Markt aber bereits zum Alltag. Citi und Coinbase stellten diese Woche Geschäftskonten vor, auf denen Dollar-Guthaben automatisch zu Stablecoins werden. Nutzer kassieren dort bis zu 3,75 Prozent Zinsen, während traditionelle Konten kaum Rendite abwerfen. Den Weg zum höheren Ertrag nimmt die Software den Kunden ab und hat die Automatisierung direkt eingebaut. [...]

    Wertgrund Wohnselect D ebenfall, schon seit Januar "Aussetzung der Anteilscheinrücknahne"


    Wertgrund war vor zehn, fünfzehn Jahren ein Topfonds....waren mit die ersten, die in unterbewertete Wohnimmos, auch in Ostdeutschland investierten und somit die ganze Wertsteigerung lange gut mitnahmen...

    Das ist zwar noch nicht "in Abwicklung" aber die Vorstufe davon.

    Wird aktuell rund 40% unter NAV an der Börse gehandelt und ist seit April 2024 auf dem absteigenden Ast.

    Erster Einschlag ...


    UBS wickelt offenen Immobilienfonds Euroinvest ab

    25.09.2026

    Die Münchner UBS Real Estate liquidiert den offenen Immobilienfonds UBS (D) Euroinvest Immobilien (ISIN: DE000A111Z29). Das teilte der Asset Manager mit. „Um den Schutz der Interessen aller Anleger zu gewährleisten“ sei die Verwaltung des Fonds mit Wirkung zum 24. September 2026 gekündigt worden. Bereits im März hatte der Anbieter die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen gestoppt. [...]

    heise.de

    ADAC kritisiert 12-Uhr-Regel bei Spritpreisen

    23.09.2026

    Der ADAC hat sich für die Abschaffung der sogenannten 12-Uhr-Regel an den Tankstellen ausgesprochen. Die Regel habe zwar die Zahl der täglichen Preisänderungen erheblich reduziert [...] habe die Preise aber keinesfalls gesenkt [...] Vielmehr habe sich die Preisdifferenz innerhalb eines Tages deutlich ausgeweitet. [...] Die 12-Uhr-Regel habe ihr Ziel aus Verbrauchersicht nicht erreicht. „Deshalb sollte sie abgeschafft werden“, sagte ADAC-Verkehrspräsident Prof. Dr. Peter König. [...]




    Ich hatte es ja schon mal geschrieben, dass ich eine Regel, nach der die Tankstellen nur einmal am Tag die Preise hätten senken dürfen, viel sinnvoller gehalten hätte. Wer nicht weit genug seinen Preis senkt, verkauft für diesen Tag nichts mehr.

    Aber vielleicht bin ja auch nur zu doof für wirtschaftliche Zusammenhänge.

    Der aktuelle LSI-Stresstest läuft ... Infos zu vorherigen sind in diesem Thread


    BaFin

    LSI-Stresstest 2026 von Bafin und Deutscher Bundesbank: Vereinfachung und stärkere Risikoorientierung

    Im April 2026 startet der aufsichtliche Stresstest für rund 1.100 weniger bedeutende Institute (sog. LSIs). Im Vergleich zum vorherigen Stresstest wurde die Methodik dahingehend überarbeitet, dass der Prozess für alle Institute vereinfacht und das individuelle Risiko der Institute stärker berücksichtigt wird. Künftig sollen nur noch jene Institute eine Empfehlung für zusätzliche Eigenmittel erhalten, die im adversen Szenario des LSI-Stresstests ihre vorgeschriebenen Kapitalanforderungen (TSCR) plus eines Puffers von 500 Basispunkten unterschreiten. [...]

    BaFin Pressemitteilung

    24.09.2026

    LSI-Stresstest 2026: Banken und Sparkassen mit robustem Kapitalpolster

    Die kleinen und mittelgroßen Banken und Sparkassen in Deutschland zeigen sich weiterhin widerstandsfähig. Trotz einer angespannten wirtschaftlichen Lage, erhöhter geopolitischer Risiken und steigender Belastungen insbesondere im Unternehmens- und Gewerbeimmobiliengeschäft verfügen die Institute im Aggregat über eine solide Kapitalausstattung, die auch für schwerwiegende Krisen ausreicht. [...]

    Parallel zum LSI-Stresstest haben die Finanzaufsicht Bafin und die Deutsche Bundesbank eine Umfrage unter den Instituten durchgeführt. An der Erhebung nahmen 1.113 Banken und Sparkassen teil – und damit rund 90 Prozent aller Kreditinstitute in Deutschland, die etwa 38 Prozent der aggregierten Bilanzsumme ausmachen. [...] In diesem Szenario geraten einzelne Banken und Sparkassen stärker unter Druck. Mehrere Dutzend Institute könnten ihre aufsichtlich vorgegebenen Kapitalanforderungen nicht mehr einhalten. [...]

    Die Umfrage ist nun abgeschlossen und gegen Ende des Jahres soll es einen ausführlichen Bericht geben. Danach wird die EZB eine Entscheidung treffen und das Votum der Umfrage soll dabei Berücksichtigung finden. Angeblich gab es knapp 10 Mio Umfrageteilnahmen (Teilnahme war ja nicht personalisiert).


    Wenn man überlegt, dass das Ganze nun schon seit 2021 läuft ...


    Hier nochmal der Link: Entwürfe für neue Euro-Banknoten

    Kann mir jemand die Definition von "offen" erklären?

    Der Fonds ist hinsichtlich der Tiefe des Zielportfolios offen. Es werden (unbegrenzt) weitere Anteilsscheine gegen Einzahlungen/Zeichnungen ausgegeben und weitere Portfoliobestandteile zugekauft. Jeder Aktienfonds ist auch per Definition ein offener Fonds, aber beim Offenen Immobilienfonds ist das Teil des Namens, da es auch Geschlossene Immobilienfonds gibt.


    Ein Geschlossener (Immobilien-)Fonds gibt keine weiteren Anteilsscheine aus bzw. ist von vorneherein begrenzt, da die Finanzierung des definierten Zielportfolios abgeschlossen ist. Es gibt nur noch einen begrenzten Anteilsscheinhandel bzw. die stark bedingte Rückgabe an die Kapitalverwaltungsgesellschaft. Geschlossene Fonds werden gerne aufgelegt, um größere Objekte oder mehrere gleichartige gebündelte Projekte zu finanzieren und umzusetzen. Gleichzeitig entstehen durch die hohen Anfangsabschreibungen hier Verluste, die an die Anteilsscheininhaber weitergereicht werden können (da als unternehmerische Beteiligung eingestuft) ... ist also eher ein Steuer getriebenes Investment. Wurde in der Vergangenheit auch gerne genutzt um Schiffe, Container, Flugzeuge zu finanzieren, heute gerne PV-Großanlagen, Windparks & Co.


    Wenn nun ein Offener Immobilienfonds (OIF) so mit Geld zugeschüttet wird, dass er mit Immobilienkaufen nicht mehr hinterher kommt, oder so viele ihre Anteilsscheine zurückgeben, dass die vorhandene bzw. regelmäßig zufließende Liquidität nicht ausreicht um diese zu bedienen, wird der Offene Immobilienfonds geschlossen um den Geldfluss zu unterbrechen und es handelt sich dann um einen "geschlossenen Offenen Immobilienfonds".

    Last Call ...


    [...] Anleger [ziehen] weiter Geld aus offenen Immobilienfonds ab. Die Deutsche-Bank-Tochter DWS sieht deshalb weitere Immobilienverkäufe auf sich zukommen. Eine komplette Aussetzung der Rücknahme von Fondsanteilen sei derzeit aber nicht geplant [...] Ganz ausschließen will die DWS Einschränkungen allerdings nicht. Die gesetzlichen Voraussetzungen für ein sogenanntes Gating, bei dem Rückgaben nur anteilig bedient werden, seien erfüllt. „Wir prüfen fortlaufend, ob wir dieses Instrument aktivieren müssen“, [...] (HB-Newsletter)

    Aber Obacht, das ETF (gleiches gilt für ADR, EDR, …) selber ist auch nur eine „Forderung“. Dann ist zwar die ETF-„Hülle“ geschützt, die Hülle aber Nix mehr wert, weil die dahinterliegende Forderung nix mehr wert ist… aufs Kleingedruckte kommt an.

    Ein ADR & Co ist eine Inhaberschuldverschreibung einer Bank und die Bank verspricht dir etwas aus dieser ISV zu leisten - also am Ende nur soviel wert, wie das Versprechen der Bank.


    Ein ETF ein ein Anteilsschein herausgegeben von einem Fonds (eigenes Rechtssubjekt) besichert mit dem Underlying bzw. dem Fondsvermögen (wird von der Kapitalverwaltungsgesellschaft regelmäßig veröffentlicht) - am Ende also soviel Wert wie das vorhandene Fondsvermögen.

    Danke Bembelpetzer ! Hatte es mit der Suchfunktion incl des §4 gesucht u. daher nichts gefunden. Werde mich nun mal durch die Fundstellen arbeiten u. ggf das Thema hier wieder löschen!

    "Für Wertpapierpositionen selbst (Aktienbestand, ETF-Bestand, etc.) gilt diese nicht, da das Sondervermögen ist." - schön gesagt - was aber, wenn das "Sondervermögen" von der Depotbank "veruntreut" wurde u. nicht herausgegeben werden kann? Das ist ja das Szenario bei drohenden Bankenpleiten. Dann mE nur bis 18.000 pro Institut abgesichert. ...

    Dann hat das Institut das Sondervermögen veruntreut ... aber im AnlEntG geht es um Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften und nicht um das verwahrte Sondervermögen.


    Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften (Geldforderungen) ungleich Sondervermögen am Depotbestand (Wertpapierforderungen)


    Du hast ...

    - Forderung aus dem Sondervermögen (100% Herausgabeanspruch)

    - Forderung aus Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften (90% aus maximal 20.000 EUR)

    - Forderung aus Bankeinlagen (100.000 EUR gesetzliche Einlagensicherung, danach private bzw. Institutssicherung, danach Quote)

    Wurde im Forum schon §4 AnlEntG (Anlegerentschädigungsgesetz) diskutiert?

    AnlEntG - Anlegerentschädigungsgesetz

    (hab es mit Suchfunktion nicht gefunden). [...]

    Allein unter dem Begriff "Anlegerentschädigungsgesetz" habe ich 16 Treffer über die Suche zurück erhalten ... und das Thema mit den 20.000 EUR wurde in den vergangenen Jahren in mehr als einem Thread diskutiert bzw. angesprochen.


    Hier nur ein paar Beispieltreffer...


    Die 20.000 EUR Grenze gilt für Forderungen aus Wertpapiergeschäften nicht aus Wertpapierpositionen (bzw. Verbindlichkeiten aus Sicht der Bank, des Brokers, des Wertpapierhandelsunternehmens, des Wertpapierdienstleisters) also für Forderungen auf Brokerverrechnungskonten für Wertpapiergeschäfte (nicht normale Bankeinlagen), Forderungen aus Dividenden, Forderungen aus Verkäufen, Forderungen aus Rückgaben, Forderungen aus Rückzahlungen, etc.

    Für Wertpapierpositionen selbst (Aktienbestand, ETF-Bestand, etc.) gilt diese nicht, da das Sondervermögen ist.

    Ansonsten steht das alles im Kleingedruckten das man bei der Depoteröffnung bekommt "Sonderbedingungen Wertpapiergeschäft) und ich meine auch in der jährlichen Zwangsinformation zur Einlagensicherung.

    Bei uns gibt es ein gemischtes Bild zu DHL/Post.


    Generell gibt es bei uns zwei "Lieferlogiken"

    A) DHL-Auto Briefpost und Pakete, (fast) täglich nachmittags (Standardzusteller)

    B) DHL-Auto nur Pakete, nicht täglich und nur unter der Woche vormittags


    A) Ist sehr zuverlässig. Wenn er jedoch ausfällt wegen Urlaub oder Krankheit, wird die Tour von irgendwelchen Springern übernommen, dann aber nicht täglich und es werden auch gerne Briefe gesammelt bis der Standardzusteller wieder da ist. (Mein persönlicher Rekord, Briefe von drei Wochen.)

    B) Hier scheint es einen größeren Pool von Zustellern zu geben, da diese dauernd durchwechseln. Die Zustellqualität ist sehr personenabhängig und reicht von Klingeln & Übergeben, über einfach ablegen, über nur Benachrichtigung einwerfen dass man das Paket am nächsten Tag irgendwo abholen kann, bis hin zu das Paket bleibt solange im Wagen bis ich Zeit habe oder der nächste Kollege es zustellt.

    Passt hier zwar nicht ganz rein, woanders aber auch nicht. Die USA, Israel und die Ukraine hatten ja Schwierigkeiten in Bezug auf gestörte, verschobene oder überlagerte GPS-Signale seitens Iran und Russlands...


    heise.de

    US-Militär testet Quantensensoren für Flugnavigation ohne GPS über Pazifik

    08.09.2026

    Die Defense Innovation Unit (DIU), eine Entwicklungsschmiede des US-Verteidigungsministeriums, hat im Rahmen des MagNav-Programms über dem Pazifik ein Flugnavigationssystem auf Basis von Quantensensoren getestet. Das teilte die DIU am Freitag mit. Damit lässt sich die Position präzise bestimmen, ohne auf GPS angewiesen zu sein, etwa wenn dieses in militärischen Auseinandersetzungen vom Gegner gestört wird, das GPS-Signal ausfällt oder nicht empfangen werden kann.


    Das von Honeywell Aerospace entwickelte MagNav-System verwendet Quantensensoren. Mit ihnen werden Veränderungen im natürlichen Erdmagnetfeld erfasst und aus den Messungen eine Magnetfeldkarte erstellt. Anhand dieser Karte kann das System in Flugzeugen die Position gänzlich unabhängig von GPS-Signalen, Wetter und Sichtverhältnissen bestimmen. [...]

    Post aus einem anderen Thread ... die Niederländer scheinen aktiv geworden zu sein ...


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