Beiträge von Haraldo

    Hallo


    meiner Meinung nach kann man schon was gegen solche "Spassbieter" machen..



    § 122 BGB
    Schadensersatzpflicht des Anfechtenden
    (1) Ist eine Willenserklärung nach § 118 nichtig oder auf Grund der §§ 119, 120 angefochten, so hat der Erklärende, wenn die Erklärung einem anderen gegenüber abzugeben war, diesem, andernfalls jedem Dritten den Schaden zu ersetzen, den der andere oder der Dritte dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat.
    (2) Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste).


    Da hilft dann nur Zivilklage.. ohne Strafrecht..


    Kommt natürlich auf den genauen Einzelfall an.. wenns dich so unterm Nagel brennt (ihm eins rein zu würgen) dann versuchs :D


    wie gesagt.. nur meine bescheidene Meinung.. bin kein "Privat-Rechtsexperte" [smilie_blume]